Ist eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?
Ob die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar ist, ergibt sich aus deren Zweck und Veranlassungszusammenhang. Ausschlaggebend ist hierbei, ob ein beruflicher Zusammenhang besteht.
Beiträge für den beruflich veranlassten Teil der Rechtschutzversicherung sind in der Regel als Werbungskosten abzugsfähig. Für Angestellte ist dies bei einer Versicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz gegeben. Wer eine solche abgeschlossen hat, kann entsprechend die Beiträge für seine Rechtsschutzversicherung steuerlich als Werbungskosten absetzen.
Die Gesamtaufwendungen sind entsprechend aufzuteilen und anteilig anzusetzen. Belege über die getragenen Kosten sind nur auf Nachfrage des Finanzamts einzureichen.
Wichtig: Es ist nur sinnvoll, die Kosten für die Rechtsschutzversicherung steuerlich abzusetzen, wenn die in der Steuererklärung ansetzbaren gesamten Werbungskosten den sogenannten Werbungskostenpauschbetrag überschreiten. Der Werbungskostenpauschbetrag wurde für das Jahr 2022 auf 1.200€ und für das Jahr 2023 auf 1.230€ angehoben. Wer diesen Betrag nicht überschreitet, kann sich den Aufwand sparen. Im Zweifelsfall ist ein Steuerberater zu befragen, der in der konkreten Situation zuverlässig Auskunft geben kann.
Soweit die Situation für Arbeitnehmer. Wie sieht es steuerlich für die Rechtsschutzversicherungen von Rentnern, Studenten und Selbstständigen aus?
Auch das erhofft ruhige Rentenalter wird bisweilen von Streitigkeiten und Konflikten geplagt – und das betrifft nicht nur den typischen Nachbarschaftsstreit am Gartenzaun. Deshalb ist auch für Rentner eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Außerdem bringt das höhere Alter neue Herausforderungen mit sich. So kann eine Rechtsschutzversicherung beispielsweise helfen, wenn Pflegegeld eingeklagt werden soll, eine Patientenverfügung missachtet wird oder ein mobiler Anwalt gebraucht wird, der Senioren zu Hause besucht.
Da sie allerdings in der Regel nicht berufstätig sind, ist für Rentner eine Rechtsschutzversicherung nicht steuerlich absetzbar. Anders kann es aussehen, wenn Senioren einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Zu beachten ist, dass der Werbungskostenpauschbetrag für Rentner deutlich geringer ausfällt (102€).
Auch hier gilt: Ein Steuerberater kann prüfen und dazu beraten, ob es möglich und sinnvoll ist, den Rechtsschutz von der Steuer abzusetzen.
Die Frage einer steuerlichen Absetzbarkeit bei Studenten ist zunächst von der Studienform abhängig. Duale Studenten sind hierbei wie Arbeitnehmer zu behandeln. Bei regulären Studenten liegt durch das Studium selbst keine Berufstätigkeit vor. Allerdings zählen auch Nebenjobs als Berufstätigkeit.
Sie sollten zunächst prüfen, ob sie eventuell bei ihren Eltern mitversichert sind. Ist das nicht der Fall, kann sich eine Rechtsschutzversicherung lohnen. Themen, die für Studenten zu Rechtsstreitigkeiten führen können, sind beispielsweise die falsche Einstufung von studentischen Tätigkeiten, das Mietverhältnis in einer Wohngemeinschaft oder das Einklagen eines Studienplatzes. Steuerlich absetzbar sind allerdings nur solche Aufwendungen, die für eine beruflich veranlasste Rechtschutzversicherung anfallen (beispielsweise Arbeitsrechtschutz).
Wer selbstständig arbeitet und eine Rechtsschutzversicherung für das eigene Unternehmen (bzw. die eigene freiberufliche Tätigkeit) abschließt, hat gegenüber Arbeitnehmern einen Vorteil: Selbstständige können die Beiträge zum Rechtsschutz in voller Höhe von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine Firmenrechtsschutz-Versicherung handelt, die explizit im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit steht.
Selbstständige geben hierbei die Kosten für die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung nicht als Werbungskosten, sondern als Betriebsausgaben an. Der Ansatz erfolgt hierbei in der Bilanz oder EÜR (Einnahmenüberschussrechnung). Es empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, damit die Beiträge korrekt abgesetzt werden.
Tipp: Mit dem Firmenrechtsschutz von ROLAND sind selbstständige Unternehmer gut abgesichert.
Die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung sind steuerlich absetzbar, wenn die Versicherung im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben steht. Bei einem Firmenrechtsschutz für Selbstständige ist das immer der Fall. Für Arbeitnehmer ist eine Berufsrechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar, allerdings muss hier üblicherweise der Anteil der Kosten herausgerechnet werden, der auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt – denn nur dieser Anteil ist steuerlich absetzbar.
Für Angestellte ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht steuerlich absetzbar. Ausnahmen bestehen nur, wenn ein beruflicher Zusammenhang gegeben ist. Die Vorgaben dafür sind aber streng, daher sollte dazu unbedingt ein Steuerberater befragt werden. Denkbar ist beispielsweise, dass ein Berufskraftfahrer oder Taxifahrer die Kosten für den Verkehrsrechtsschutz teilweise oder vollständig steuerlich geltend machen kann.
Es ist von den genauen Umständen abhängig, ob die Selbstbeteiligung einer Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar ist. Bisweilen können Prozesskosten (darunter Kosten für einen Anwalt) als Werbungskosten geltend gemacht werden, und zwar wieder dann, wenn der Prozess im Zusammenhang mit den Einkünften steht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Kündigung abgewehrt oder Arbeitslohn eingefordert werden soll. Zahlt der Rechtsschutz die Prozesskosten, ist die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar.
Mit unseren Top-Rechtsschutz-Tarifen sind Sie in allen Lebenslagen rechtlich auf der sicheren Seite. Für einen optimalen Schutz sind die Bausteine Privat, Beruf und Verkehr in allen drei Varianten enthalten und Ergänzungen individuell erweiterbar.