Musst du auch ständig für deine Kollegen einspringen? Oder du hast einfach zu viel zu tun und keine Ahnung, wann du deinen wohlverdienten Urlaub nehmen sollst? Kein Problem! Nimm die restlichen Tage doch einfach mit ins nächste Jahr. Aber ist das überhaupt erlaubt? Und falls ja, können die Urlaubstage verfallen? Kann mir der Chef verbieten, meinen Urlaub einfach im neuen Jahr zu nehmen?
Inhalte zu Resturlaub
- Darf ich meinen Urlaubsanspruch ins nächste Jahr übertragen?
- Welche Gründe gibt es für Resturlaub?
- Wie lange kann ich Resturlaub nehmen?
- Kann der Resturlaub verfallen?
- Anspruch trotz Elternzeit?
- Anspruch auf Resturlaub trotz Kündigung?
- Anspruch auf Auszahlung statt Urlaub: Was ist zu beachten?
- Öffentlicher Dienst: Andere Regelungen?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich Frank Preidel bestens mit dem Thema Resturlaub aus. Er erklärt, was du wissen musst, damit du deine Auszeit auch wirklich genießen kannst.
Darf ich meinen Urlaubsanspruch ins nächste Jahr übertragen?
Im Bekannten- und Familienkreis habe ich schon häufiger gehört, dass sich jemand noch die restlichen Urlaubstage aus dem Vorjahr genommen hatte. Damit kann man sich schließlich auch noch zu Beginn des Jahres oder zum Beispiel an den Karnevalstagen ein paar schöne freie Stunden schaffen. Aber darf ich das überhaupt? Was sagt der Gesetzgeber dazu? Rechtsanwalt Frank Preidel kennt darauf eine ganz klare Antwort: „Ja, in Ausnahmefällen darf der Arbeitnehmer seinen Resturlaub ins nächste Kalenderjahr übertragen.“ Das regelt übrigens das sogenannte Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dieses Gesetz regelt auch, wie viel Urlaubsanspruch du hast. Bei einer Sechs-Tage-Woche zum Beispiel hast du Anspruch auf 24 Urlaubstage. Bei einer Fünf-Tage-Woche darfst du auf 20 Urlaubstage bestehen. Individuelle Arbeits- oder Tarifverträge gewähren auch mal mehr Tage.
Welche Gründe gibt es für Resturlaub?
Schön wäre es ja auch zum Beispiel, wenn ich für meinen längeren Urlaub im nächsten Sommer ein paar Urlaubstage aus dem letzten Jahr „ansparen“ könnte. Aber ist das ein berechtigter Grund für Resturlaub? Der Rechtsexperte weiß: „Das Gesetz spricht von dringenden betrieblichen und persönlichen Gründen. Letztere Gründe sind zum Beispiel, wenn es für den Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr unmöglich und nicht zumutbar ist, den Urlaub zu nehmen, zum Beispiel bei Krankheit.“ Urlaubstage ansparen für eine längere Reise darf man also leider nicht. Ebenso kann es sein, dass man während des Urlaubs krank wird. „Diese ärztlich bescheinigten Krankheitstage kann der Arbeitgeber dann als Resturlaub anrechnen“, so Frank Preidel.
Auch dringende betriebliche Gründe können zum Resturlaub führen. Das ist laut Anwalt dann der Fall, wenn der Urlaub den ordnungsgemäßen Betriebsablauf beeinträchtigen würde. Ein paar Beispiele vom Rechtsexperten: „Dazu zählen vor allem Fälle, in denen der Chef den Urlaub nicht gewährt bzw. gewähren kann, weil zahlreiche Mitarbeiter wegen Krankheit ausfallen. Auch ein erhöhter Arbeitsbedarf kann zum Resturlaub führen.“ Gleiches gelte, wenn die anderen Mitarbeiter im selben Betrieb beim Urlaub mit Blick auf soziale Gesichtspunkte bevorzugt wurden.
Übrigens: Wer seinen Urlaub ins neue Jahr übertragen möchte, muss den Resturlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen. Laut Anwalt ist die schriftliche Form zwar nicht zwingend erforderlich, aber dennoch empfehlenswert – schon allein als Nachweis. Die entsprechenden Formulare zum Ausfüllen stellt meist der Arbeitgeber zur Verfügung.
Wie lange kann ich Resturlaub nehmen?
Wer noch darüber nachdenkt, seinen Resturlaub im Sommer zu nehmen, den muss ich leider enttäuschen. Denn es gibt laut Anwalt tatsächlich eine zeitliche Begrenzung: „Die restlichen Urlaubstage müssen in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres, also bis zum 31. März, vom Chef gewährt und vom Arbeitnehmer genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber den entstandenen Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr übertragen“, so Rechtsanwalt Frank Preidel.
Noch ein wichtiger Punkt: Der Arbeitnehmer muss seinen Resturlaub grundsätzlich am Stück nehmen. Man kann sich also nicht immer nach Belieben einzelne Tage freinehmen. Jedoch kann der genehmigte Urlaub wegen betrieblicher Gründe oder auch persönlicher Belange geteilt werden. Rechtsanwalt Frank Preidel dazu: „Kann der Urlaub aus solchen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der Arbeitnehmer Urlaubsanspruch von mehr als zwölf Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinander folgende Werktage umfassen.“ Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen gegebenenfalls bestehende tarifliche oder individuelle Vertrags-Regelungen berücksichtigen.
Kann der Resturlaub verfallen?
Wie ärgerlich: Da hat man eigentlich noch Urlaubsanspruch und dann sagt einem der Arbeitgeber, dass die paar Tage Resturlaub verfallen sind und er somit keinen Urlaubstag mehr aus dem alten Jahr gewähren darf. Doch ist das überhaupt gesetzlich erlaubt? Kann mein Anspruch auf Resturlaub wirklich verfallen? Rechtsexperte Frank Preidel weiß: „Ja. Nach Ende März ist der Arbeitgeber von der Verpflichtung, den Resturlaub zu genehmigen, befreit.“ Eine Ausnahme: Hat der Arbeitgeber den Urlaub vorher – also zwischen dem 1. Januar und dem 31. März – nicht genehmigt, hatte der Mitarbeiter ja gar keine Chance, seinen Anspruch geltend zu machen. In dem Fall darf der Arbeitnehmer seine Tage Urlaub ins laufende Kalenderjahr übertragen.
Übrigens verfällt dein Resturlaub auch, wenn du als Arbeitnehmer längere Zeit krank warst. Jedoch verfällt dein restlicher Urlaubsanspruch laut Rechtsanwalt Frank Preidel dann erst am 31. März des übernächsten Jahres. So hat man also noch Zeit im laufenden Jahr, den vollen Urlaubsanspruch zu nutzen.
Anspruch trotz Elternzeit?
Steht bei werdenden Mamas oder Papas die Elternzeit bevor, kommen zwangsläufig einige Fragen auf. So vermutlich auch, wie es mit dem restlichen Urlaub aussieht, bevor man in die Elternzeit geht bzw. nachdem man aus der Elternzeit kommt. Habe ich auch dann Anspruch auf den restlichen Urlaub? Frank Preidel weiß als Fachanwalt für Arbeitsrecht Bescheid: „Der Resturlaub nach der Elternzeit bleibt in vollem Umfang erhalten und verfällt nicht. Geht ein Arbeitnehmer in Elternzeit und hat vorher nicht alle Urlaubstage genommen, werden diese Tage auf die Zeit nach der Elternzeit angerechnet. Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach der Elternzeit, muss der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abgelten – das heißt also in Geld ausgleichen.“
Anspruch auf Resturlaub trotz Kündigung?
Auch bei einer Kündigung stellt sich die Frage, wie man mit seinen restlichen Urlaubstagen umgehen soll, falls man nicht schon alle vorher genommen hat. Wie sieht es dann rechtlich aus? „Im Falle einer ordentlichen Kündigung darf der Resturlaub grundsätzlich nicht verweigert werden“, so der Rechtsexperte. „In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass der Mitarbeiter den restlichen Urlaub nicht nehmen darf, zum Beispiel wegen der Einarbeitung von neuen Mitarbeitern.“ Anders sieht es bei einer außerordentlichen Kündigung, also einer fristlosen Kündigung, aus. In dem Fall kann der Arbeitnehmer seinen gesetzlichen Mindesturlaub ja schließlich gar nicht mehr nehmen. Dann muss der Arbeitgeber den verbliebenen Urlaubsanspruch in Geld ausgleichen.
Anspruch auf Auszahlung statt Urlaub: Was ist zu beachten?
Endet das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters – entweder nach Ablauf der Elternzeit oder nach einer fristlosen Kündigung – hat der Arbeitnehmer das Recht, dass sein Urlaub in Geld ausgezahlt wird. Die Übertragung von Urlaub auf Auszahlung musst du als Mitarbeiter allerdings aktiv einfordern. Übrigens ist die Auszahlung vom Resturlaub sofort fällig.
Öffentlicher Dienst: Andere Regelungen?
Aufgrund der Tarifverträge gelten für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes andere Regeln. Konkret regelt der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) Näheres zum Erholungsurlaub. Anwalt Frank Preidel weiß, dass dieser Arbeitsvertrag ebenso auf das Bundesurlaubsgesetz verweist. Allerdings gibt es bei Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes einen wesentlichen Unterschied: „Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit oder dringende betriebliche Gründe, kann der restliche Urlaub bis zum 31. Mai des Folgejahres genommen werden – und verfällt somit erst nach fünf statt nach drei Monaten“, weiß der Rechtsexperte.
Hättest du gewusst, dass es rund um die Urlaubs-Übertragung so viel Rechtliches zu wissen gibt? Ich hoffe, du bist nun ein großes Stück schlauer und kannst zukünftig deine wohlverdiente Freizeit auch im nächsten Jahr genießen, falls du im Vorjahr keine Möglichkeit dazu hattest. Aber nicht nur beim Thema Resturlaub musst du einiges beachten, sondern auch bei deinem Jahresurlaub: Mehr zu deinem gesetzlichen Urlaubsanspruch erfährst du hier.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 26. Februar 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich Frank Preidel bestens mit Rechtsfällen rund ums Berufsleben aus. Seit 2005 ist der ROLAND-Partneranwalt als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und gründete 2007 mit Frau Rechtsanwältin Christine Burmester die Kanzlei Preidel . Burmester in Hannover. Die Kanzlei betreibt mittlerweile drei weitere Zweigstellen. Frank Preidel ist übrigens darüber hinaus ausgebildeter Mediator.
Frank Preidel
Kanzlei Preidel . Burmester