Schild, das absolutes Halteverbot anzeigt.

Falschparken: Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

Reisen & Verkehr

Gerade in Großstädten ist es oft ein Ding der Unmöglichkeit, einen der wenigen regulären Parkplätze zu ergattern. Nicht nur wir Kölner können davon ein Liedchen singen. Wohlwissend, dass die fleißigen Politessen schon wieder an der nächsten Straßenecke lauern, nehmen viele Autofahrer dann lieber das Knöllchen in Kauf als eine weitere halbe Stunde um den Block zu kurven.

Doch welche Konsequenzen kann das Falschparken haben? Insbesondere, wenn man sein Auto häufiger im Halteverbot oder vor einer fremden Einfahrt abstellt? Was passiert, wenn das falsch geparkte Auto an einem Unfall beteiligt ist? Und wann verjähren eigentlich Knöllchen? Rechtsanwalt Kai Solmecke hat mir verraten, womit Falschparker rechnen müssen!

Parkplatz da, Lappen weg: Kann Falschparken zum Fahrverbot führen?

Parkverbot, Halteverbot, Einfahrt, Feuerzufahrt – es kommt einem so vor, als reihe sich mancherorts ein Verbotsschild an das nächste. Wer sein Auto trotzdem dort abstellt, riskiert unter Umständen mehr als nur ein Bußgeld. Schlimmstenfalls droht sogar ein Fahrverbot, wie Kai Solmecke erklärt: „Jemandem, der sich als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muss die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen. So auch bei häufigen Parkverstößen.“ Ab 20 bis 30 Parkverstößen jährlich könne es problematisch werden, sodass die Führerscheinstelle eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – den sogenannten Idioten-Test – anordnet. „Denn die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Autofahrer, der schon die Rechtsvorschriften im ruhenden Verkehr beharrlich nicht einhält, erst recht die Vorschriften des fließenden Verkehrs missachten könnte“, so der Anwalt weiter. Fällt die MPU negativ aus, werde der Führerschein entzogen.

Time is Money: Wann verjähren Strafzettel fürs Falschparken?

Ob man nun einfach vergessen hat, einen Parkschein zu ziehen – weil man das Schild übersehen hat – oder ob man das Fahrzeug notgedrungen wissentlich falsch abgestellt hat: Wenn man zum Parkplatz zurückkehrt und das Knöllchen an der Windschutzscheibe klebt, weiß man ja schon ungefähr, worauf man sich einstellen muss. Es kann schon mal vorkommen, dass man einen Strafzettel fürs Falschparken erwartet, dieser aber einfach nicht kommt. Ab wann darf man als Autofahrer in einem solchen Fall „durchatmen“ und das Bußgeld abhaken? Kai Solmecke hierzu: „Laut Straßenverkehrsgesetz gilt für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Danach erlassene Bußgeldbescheide müssen nicht gezahlt werden.“ Die Bußgeldstelle habe jedoch verschiedene Möglichkeiten, diese Verjährungsfrist zu unterbrechen – mit der Folge, dass die Frist neu zu laufen beginnt.

Strafzettel wegen Falschparkens: Wann kann ich Einspruch einlegen?

Vom nicht sichtbaren Halteverbotsschild bis hin zum defekten Parkautomaten: Gescholtene Autofahrer finden häufig Gründe, warum ein Strafzettel ungerechtfertigt ist. Doch wie und wann sollte man sich gegen das Knöllchen wehren? Wie Kai Solmecke erklärt, kann man gegen Bescheide, die innerhalb der Dreimonats-Frist erlassen wurden, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch einlegen. „Bei einem Bußgeldbescheid wegen Falschparkens ist das allerdings nur dann sinnvoll, wenn man sich sicher ist, dass das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt auch wirklich nicht falsch abgestellt war.“, so der Jurist. Übrigens ist es Sache der Behörde, den Verstoß zu beweisen.

Du kommst hier nicht raus: Wann darf ich ein falsch geparktes Auto abschleppen lassen?

Gerade wenn man in Eile ist, kann man schnell die Geduld verlieren, wenn die eigene Einfahrt von einem fremden Fahrzeug zugeparkt wurde oder man auf einem öffentlichen Parkplatz steht und jemand kurzerhand eine zweite Parkreihe eröffnet hat. Doch darf ich in diesem Fall sofort einen Abschleppdienst rufen? „Ein Autofahrer darf grundsätzlich dann einen Abschleppdienst rufen, wenn er so zugeparkt ist, dass er mit dem eigenen Fahrzeug am Wegfahren gehindert wird. Das ist auch der Fall, wenn er sein Auto generell heraussetzen könnte, es aber so zugeparkt ist, dass der Zutritt zum Auto versperrt ist“, erklärt Kai Solmecke. Wenn das Auto auf öffentlichem Gelände zugeparkt ist, solle vorab unbedingt die Polizei verständigt und der Abschleppauftrag durch die Beamten erteilt werden, rät der Anwalt. Andernfalls laufe man Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Wenn’s knallt: Droht Falschparkern bei einem Unfall eine Mitschuld?

Enge Straßen, schwer einsehbare Kurven: Oft hat es einen guten Grund, warum man an bestimmten Stellen kein Fahrzeug abstellen sollte. Wer trägt die Schuld, wenn es dann zum Unfall kommt? Rechtsanwalt Kai Solmecke weiß: „Wenn durch ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug anderen Fahrzeugführern die Sicht genommen wird und es so zu einem Unfall kommt, trägt der Falschparker eine Mitschuld. Das kann auch dann gelten, wenn das eigene falsch geparkte Fahrzeug beschädigt wird.“ Das Bußgeld liege in diesem Fall bei bis zu 65 Euro, wenn zum Beispiel Einsatzfahrzeuge behindert werden. „In Fällen einer Behinderung Anderer – zum Beispiel, wenn ein Rettungswagen durch den Parkenden behindert wird – droht neben dem Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg“, so der Anwalt weiter. Weitaus größere Beträge drohen, wenn Personen zu Schaden gekommen sind.

Wer also fleißig Strafzettel sammelt oder sogar schwerwiegendere Parkverstöße begeht, riskiert mehr als nur ein kleines Bußgeld. In den meisten Fällen ist es dann doch sinnvoller, auf der Suche nach einem Parkplatz noch ein paar Extra-Runden zu drehen – auch wenn es nervig ist.

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Unser Partneranwalt

Kai Solmecke kennt sich mit dem Zivilrecht bestens aus. Er ist Gründungspartner der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, die inzwischen an sechs Standorten im Rheinland vertreten ist. Mit ihrem großen Rechtsanwaltsteam deckt die Kanzlei eine Vielzahl an juristischen Fachgebieten ab, so zum Beispiel Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Miet-und WEG-Recht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei vertritt sowohl mittelständische Unternehmen als auch Verbraucher.

Kai Solmecke

Kai Solmecke

Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“