Wie sieht die Selbstbeteiligung bei ROLAND aus?
Die Selbstbeteiligung ist Ihr geringer Anteil an den Kosten eines Leistungsfalls, sofern denn überhaupt Kosten entstehen. Bei ROLAND gibt es viele Leistungen, bei denen keine Selbstbeteiligung fällig wird: z. B. die telefonische Rechtsberatung durch erfahrene Partnerkanzleien oder eine Mediation. Die flexible Selbstbeteiligung (Flex-SB) halbiert sich, wenn Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwalts bei uns unter
0221 8277-500
anrufen. So finden wir gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihren individuellen Konflikt. Aktuell bieten wir die Flex-SB zum Beispiel in der Variante 300 Euro an. Bei vorherigem Anruf bei uns zahlen Sie somit nur 150 Euro Selbstbeteiligung. Diesen Betrag bezahlen Sie im Fall eines Rechtsstreits selbst. Bei Rechtsschutzfällen, die mit Mediation oder Beratungskosten in Höhe von bis zu 250 EUR enden, fällt für Sie keine Selbstbeteiligung an. Gewinnen Sie den Rechtsstreit, übernimmt die Gegenseite Ihre Kosten und Sie bekommen Ihre Selbstbeteiligung erstattet.
Wie funktioniert eine Rechtsschutzversicherung?
Alle versicherten Personen zahlen für ihre Rechtsschutzversicherung monatliche oder jährliche Beiträge ein. Damit werden die Kosten bestritten, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Aufgrund dieser Versicherungsgemeinschaft können die Mitglieder mit relativ geringen Beiträgen in den Genuss eines umfassenden Versicherungsschutzes kommen.
Kann ich meine Anwältin / meinen Anwalt selbst wählen?
Ja, in Deutschland steht es jedem frei, seine anwaltliche Vertretung frei zu wählen, und zwar unabhängig vom Versicherungsschutz. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Rechtsschutzversicherung in aller Regel die daraus entstehenden Kosten nur bis zu der Höhe übernimmt, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen ist. Verlangt die gewählte Person höhere Gebühren, müssen Versicherte die Differenz selbst übernehmen. ROLAND empfiehlt Ihnen gern – passend zum jeweiligen Rechtsgebiet – eine passende Kanzlei aus unserem deutschlandweiten Netzwerk aus erfahrenen Fachleuten. Ein Anruf unter der
0221 8277-500
genügt.
Was ist vor Vertragsabschluss zu beachten?
Wenn Sie eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, prüfen Sie zunächst, ob bereits eine Vorversicherung – also eine laufende Rechtsschutzversicherung – besteht. Ist das der Fall, sollten Sie den nahtlosen Übergang von einer Versicherung zur anderen sicherstellen, sodass Sie einerseits keine doppelten Kosten haben und sich andererseits keine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz auftut.
Kann Ich rückwirkend eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Grundsätzlich können Sie jederzeit eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Jedoch kommt sie nur für Prozesskosten auf, wenn der Vertrag vor Beginn des Verfahrens bzw. dessen Ursache abgeschlossen wurde – eine rückwirkende Versicherung ist nicht möglich. Beachten Sie außerdem eventuelle Wartezeiten für die jeweiligen Rechtsbereiche.
Gilt der Familientarif auch, wenn ich nicht verheiratet bin, sondern in einer Lebenspartnerschaft?
Wenn die Person, mit der Sie in einer Lebenspartnerschaft sind, im selben Haushalt lebt, profitiert sie im Familientarif ebenfalls vom Schutz Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Kann ich meinen Versicherungsschutz anpassen, wenn sich meine Lebenssituation ändert?
Es ist vielfach empfehlenswert, den Versicherungsschutz einer veränderten Lebenssituation anzupassen, damit Sie und Ihre Familie bestmöglich abgesichert sind. So ist es beispielsweise notwendig, einen Single-Tarif bei einer Heirat in einen Familientarif umzuwandeln.
Wie lange sind Kinder mitversichert?
Ihre leiblichen Kinder sowie Stief-, Adoptiv- und bei Ihnen lebende Pflegekinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert. Dasselbe gilt für die Kinder der Person, mit der Sie in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft leben.
Die Mitversicherung eines Kindes endet erst, wenn es heiratet oder erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausübt oder nach abgeschlossener Ausbildung Sozialleistungen in Anspruch nimmt.
Wie oft darf ich eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?
Damit die Versicherungsgemeinschaft weiterhin niedrige Beiträge genießen kann, darf die Rechtsschutzversicherung unter bestimmten Umständen den Vertrag einer versicherten Person kündigen, wenn für diese in kurzer Zeit mehrere Schäden reguliert werden müssen. Dabei kommt es vor allem auf die Kosten und die individuelle Vertragssituation an.
Tipp: Die telefonische Rechtsberatung wird nicht als Leistungsfall gewertet und bringt in vielen Fällen bereits Klarheit. Versicherte können sie kostenlos in Anspruch nehmen.