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Ihre Selbstbeteiligung beträgt 500 € bzw. halbiert sich auf 250 €, wenn Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwalts bei uns anrufen.

Ihre Selbstbeteiligung beträgt 400 € bzw. halbiert sich auf 200 €, wenn Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwalts bei uns anrufen.

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Ihre Selbstbeteiligung (SB) beträgt 500 € bzw. halbiert sich auf 250 €, wenn Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwalts bei uns unter 0221 8277-500 anrufen.

Diesen Betrag müssen Sie im Fall eines Rechtsstreits selbst bezahlen.

Bei Rechtsschutzfällen, die mit Mediation oder Beratungskosten in Höhe von bis zu 250 € enden, zahlen Sie keine Selbstbeteiligung.

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Diesen Betrag müssen Sie im Fall eines Rechtsstreits selbst bezahlen.

Bei Rechtsschutzfällen, die mit Mediation oder Beratungskosten in Höhe von bis zu 250 € enden, zahlen Sie keine Selbstbeteiligung.

Ihre Selbstbeteiligung (SB) beträgt 300 € bzw. halbiert sich auf 150 €, wenn Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwalts bei uns unter 0221 8277-500 anrufen.

Diesen Betrag müssen Sie im Fall eines Rechtsstreits selbst bezahlen.

Bei Rechtsschutzfällen, die mit Mediation oder Beratungskosten in Höhe von bis zu 250 € enden, zahlen Sie keine Selbstbeteiligung.

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Bei anstehenden Ermittlungsverfahren kann eine Versicherung nicht abgeschlossen werden.
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Der umfangreiche Rundum-Schutz für Anspruchsvolle
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Privatrecht
Schützt Sie bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise aufgrund von Unstimmigkeiten bei Kaufverträgen oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, als auch bei Streitigkeiten im öffentlich-rechtlichen Bereich, wie zum Beispiel bei Erhalt eines Bescheids von der Finanz-, Sozial- oder Verwaltungsbehörde.
Berufsrecht

Schützt Sie bei Streitigkeiten rund um den Arbeitsplatz. Häufig möchte der Arbeitnehmer gerichtlich gegen seine Kündigung vorgehen oder mit einer Zahlungsklage beispielsweise ausstehendes Gehalt oder Urlaubsgeld einfordern.

Im beruflichen Bereich zeigt sich der Vorteil einer Rechtsschutz-Versicherung besonders deutlich. In Arbeitsgerichtsprozessen müssen die Anwaltskosten in erster Instanz auch bei erfolgreichem Prozessverlauf stets selbst bezahlt werden. Haben Sie hingegen eine Rechtsschutz-Versicherung, die Sie auch gegen berufliche Streitigkeiten absichert, werden die Kosten von der Versicherung übernommen.

Verkehrsrecht

Schützt Sie nach Verkehrsunfällen. Oftmals sind Rechtsstreitigkeiten mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherung vorprogrammiert. Mit dem Baustein Verkehr können Sie sich umfassend gegen sämtliche Konflikte rund um den Straßenverkehr absichern. Dabei spielt die Art der Fortbewegung, ob zu Fuß, mit dem Auto, Motorrad oder mit dem Fahrrad, keine Rolle. Versichert sind unter anderem Streitigkeiten um Schadenersatz nach Unfällen, Bußgeldbescheide, Führerscheinentzug oder auch Unstimmigkeiten mit der Autowerkstatt.

Immobilie

Ihre Absicherung als Mieter oder Eigentümer

StrafrechtPlus Privat

Ihre Absicherung als Beschuldigter in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung (SB) beträgt 300 € im ersten Jahr.
Sie verringert sich jedes schadenfreie Jahr um 100 € bis sie nach drei Jahren 0 € beträgt.
Nach einem Versicherungsfall steigt die Selbstbeteiligung auf 500 € an.
In jedem schadenfreien Jahr sinkt die Selbstbeteiligung wieder um 100€.
Es gibt aber auch viele Leistungen, die Sie auch ohne ein Ansteigen der SB nutzen können, wie zum Beispiel Mediation, Anwaltshotline sowie die außergerichtliche Konfliktlösungsunterstützung.

Der Privat-Beruf-Verkehrs-Rechtsschutz hilft Ihnen bei
Der Immobilien-Rechtsschutz hilft Ihnen bei
StrafrechtPlus Privat hilft Ihnen bei folgenden Vorwürfen*

* Sofern im Nachhinein keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.

Deckungssumme

Verfahrenskosten bei Rechtsstreitigkeiten werden bis zur genannten Deckungshöhe übernommen.

Kostenlose Erstberatung beim Anwalt

Im Rahmen einer Erstberatung bei einem Rechtsanwalt erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falles und gegebenenfalls eine zusätzliche Auskunft über das weitere Vorgehen.

Nur bei ROLAND: „Wir helfen immer“-Garantie

Wenn Ihr Konflikt nicht unter eine der versicherten Leistungsarten zählt, können Sie trotzdem auf uns zählen: Wir übernehmen die Kosten für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktunterstützung. Und das ohne Wartezeit, ohne Selbstbeteiligung und ohne Ausschlüsse. Rufen Sie uns an!

Beratung zum Aufhebungsvertrag

Wenn Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag einvernehmlich beendet wollen, können Sie sich vorher von einem Rechtsanwalt über die Vertragsgestaltung und die Folgen des Aufhebungsvertrages beraten lassen.

Deckungssumme weltweit

Verfahrenskosten bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland werden bis zur genannten Deckungshöhe übernommen.

Erbrecht

Gemeint sind erbrechtliche Streitigkeiten mit Miterben oder Testamentsanfechtungen im Erbfall.

Familienrecht

Rechtsschutz für familienrechtliche Angelegenheiten.

Studienplatzklagen

Möchte Sie oder eine mitversicherte Person die Zulassung zu einem gewünschten Studiengang auf dem Klageweg durchsetzen, erhalten Sie juristische Unterstützung.

Selbstständige Nebentätigkeit

Kommt es im Zusammenhang mit einer selbständigen Nebentätigkeit zu rechtlichen Streitigkeiten, erhält der Versicherungsnehmer anwaltliche Unterstützung. Der Jahresumsatz der Nebentätigkeit darf dabei 22.000 Euro nicht überschreiten.

Kapitalanlagestreitigkeiten

Diese Streitigkeiten beinhalten die Durchsetzung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit risikoreichen Kapitalanlagen (z. B. Aktien, Fondsinvestments oder Joint Ventures). Risikoreiche Kapitalanlagen sind ausschließlich im Premium-Tarif bis zu einer Anlagesumme von 50.000 Euro versichert. Darüber hinaus besteht anteiliger Versicherungsschutz.

Bauherrenrecht (optional)

Es besteht Versicherungsschutz als Bauherr von privat selbstgenutzten bzw. selbst zu nutzenden Gebäuden oder Gebäudeteilen. Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in baurechtlichen Angelegenheiten wie bspw. dem Erwerb des Baugrundstückes. Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro/Fall. Es gilt eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn von sechs Monaten.

Deckungssumme

Verfahrenskosten bei Rechtsstreitigkeiten werden bis zur genannten Deckungshöhe übernommen.

Kosten für Gericht, Anwalt, Gutachter und Mediation

Die Kosten für das Gericht, einen Anwalt und etwaige Gutachter werden übernommen. Auch die Kosten einer Mediation (der außergerichtlichen Schlichtung des Streits mit Hilfe eines Mediators) sind bis 10.000 Euro pro Kalenderjahr enthalten.

Freie Rechtsanwaltswahl

Der Rechtsanwalt kann von Ihnen frei gewählt werden. Es werden jedoch maximal die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angegebenen Kostensätze erstattet.

Kostenlose Erstberatung beim Anwalt

Im Rahmen einer Erstberatung bei einem Rechtsanwalt erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falles und gegebenenfalls eine zusätzliche Auskunft über das weitere Vorgehen.

Verbraucherfreundliche Einjahresregel

Ein Schadenfall, bei dem die Ursache vor dem Versicherungsbeginn liegt, ist grundsätzlich nicht versichert. Wenn sich der Fall allerdings über einen längeren Zeitraum aufgebaut hat und die erste Ursache des Rechtsstreits mehr als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegt, dann führt dies nicht zu einer Ablehnung des Rechtsschutzfalls.

Deckungssumme weltweit

Verfahrenskosten bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland werden bis zur genannten Deckungshöhe übernommen.

Selbstständige Nebentätigkeiten

Kommt es im Zusammenhang mit einer selbständigen Nebentätigkeit zu rechtlichen Streitigkeiten, erhält der Versicherungsnehmer anwaltliche Unterstützung. Der Jahresumsatz der Nebentätigkeit darf dabei 22.000 Euro nicht überschreiten.

Schadenersatz (z. B. Schmerzensgeld)

Wenn Sie z. B. nach einem ärztlichen Behandlungsfehler Schadenersatzansprüche geltend machen möchten.

Private Verträge

Es werden die Kosten für Streitigkeiten aus unterschiedlichsten Verträgen übernommen, wie z. B. Streitigkeiten wegen Reisemängeln oder nach dem Kauf von Möbeln im Internet.

Streitigkeiten mit Behörden (z. B. Steuer, Pflege, etc.)

Es werden die Kosten für Streitigkeiten mit Finanz-, Sozial- und Verwaltungsbehörden übernommen, z. B. wenn das Finanzamt die geltend gemachten Werbungskosten nicht anerkennen will oder die Kfz-Steuer falsch berechnet hat.

Verteidigung im Strafrecht

Es besteht die Möglichkeit, sich gegen den Vorwurf eines nicht vorsätzlich begangenen Delikts zu wehren, wie z. B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt oder fahrlässige Tötung.

Ordnungswidrigkeiten

Streitigkeiten mit Ordnungsbehörden beinhalten die Durchsetzung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wie z. B. einem Bußgeld wegen zu lauter Musik.

Opfer-Rechtsschutz

Wurde eine Person Opfer einer Gewaltstraftat, besteht die Möglichkeit im Strafprozess als Nebenkläger aufzutreten, um ohne Umwege über das Zivilgericht direkt Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.

Betreuungsverfahren

Ein Betreuungsverfahren beinhaltet die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Zusammenhang mit Betreuungsanordnungen, z. B. Sie mit einer angeordneten Betreuung nicht einverstanden sind.

Risikoarme Kapitalanlagen (z. B. Bausparen)

Diese Streitigkeiten beinhalten die Durchsetzung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit risikoarmen Kapitalanlagen (z. B. Bausparverträgen oder Sparkonten).

Schutz im Internet

Wir unterstützen Sie im Fall des Vorwurfs von privaten Urheberrechtsverletzung im Internet, z. B. einer Abmahnung wegen angeblicher Verletzung von Bildrechten. Im Premium-Tarif sind zusätzlich aktiver Strafrechtsschutz bei Schädigung der eigenen E-Reputation sowie Unterstützung bei der Löschung von reputationsschädigenden enthalten.

Erbrecht

Gemeint sind erbrechtliche Streitigkeiten mit Miterben oder Testamentsanfechtungen im Erbfall.

Familienrecht

Rechtsschutz für familienrechtliche Angelegenheiten.

Lebenspartnerschafts- und Eherecht

Wenn Sie Ihre Interessen Lebenspartnerschafts- und Eherecht vor einem deutschen Familiengericht vertreten möchten. Es gilt eine Wartezeit ab Vertragsbeginn von einem Jahr.

Studienplatzklagen

Möchte Sie oder eine mitversicherte Person die Zulassung zu einem gewünschten Studiengang auf dem Klageweg durchsetzen, erhalten Sie juristische Unterstützung.

Risikoreiche Kapitalanlagen (z. B. Aktien)

Diese Streitigkeiten beinhalten die Durchsetzung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit risikoreichen Kapitalanlagen (z. B. Aktien, Fondsinvestments oder Joint Ventures). Risikoreiche Kapitalanlagen sind ausschließlich im Premium-Tarif bis zu einer Anlagesumme von 50.000 Euro versichert. Darüber hinaus besteht anteiliger Versicherungsschutz.

Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber

Kommt es am Arbeitsplatz zu Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber (z. B. Kündigung, zu viele Überstunden, ausbleibende Gehaltszahlungen, Abmahnung oder Versetzung), sind Sie vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits geschützt.

Verteidigung im Disziplinar- und Standesrecht

Wenn Sie sich im Beruf gegen den Vorwurf eines Dienstvergehens verteidigen müssen, z. B. wenn Sie beschuldigt werden, gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen zu haben.

Abfindungen / Urlaubsgeld

Kommt es im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Streitigkeiten zu Abfindung oder Urlaubsgeld, erhält der Arbeitnehmer juristische Unterstützung.

Abmahnungen / Kündigungen

Auseinandersetzungen mit deinem Arbeitgeber zu den Themen Kündigung, Abmahnung oder ungerechte Beurteilung sind abgesichert.

Beratung bei Insolvenz des Arbeitgebers

Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Versicherer die Kosten für die anwaltliche Beratung.

Beratung zum Aufhebungsvertrag

Wenn Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag einvernehmlich beendet wollen, können Sie sich vorher von einem Rechtsanwalt über die Vertragsgestaltung und die Folgen des Aufhebungsvertrages beraten lassen.

Schadenersatz (z. B. Kfz-Unfallschaden)

Wenn Sie (z. B. nach einem Verkehrsunfall) Schadenersatzansprüche geltend machen möchten.

Ordnungswidrigkeiten (z. B. Ampel überfahren)

Beinhaltet den Schutz bei Streitigkeiten mit den Ordnungsbehörden, z. B. wenn Sie ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Parkverstoßes zahlen sollen.

Private Verträge (z. B. Kauf oder Reparatur eines Pkw)

Wenn z. B. Ihr gekaufter Neuwagen defekt ist oder Ihr Fahrzeug nach der Reparatur in der Werkstatt noch Mängel hat.

Finanz- und Verwaltungsbehörden (z. B. Einstufung Kfz-Steuer, Führerscheinentzug)

Bei Streit mit Verkehrsbehörden, z. B. wenn Sie Ihren Führerschein wiedererlangen wollen, erhalten Sie juristische Unterstützung.

Halt- und Parkverstöße

Auch kleinere Verstöße, z. B. wenn Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt wird, sind abgedeckt.

Führen fremder Fahrzeuge durch versicherte Personen

Alle versicherten Personen sind auch versichert, wenn sie mit einem fremden Fahrzeug, z. B. einem Mietwagen oder dem Fahrzeug von einem Bekannten fahren (Fahrer-Rechtsschutz).

Schutz als Eigentümer, Mieter oder Pächter (z. B. bei Mieterhöhung)

Juristische Unterstützung für Eigentümer, Mieter oder Pächter z. B. bei Streitigkeiten über Mietvertrag, Mietkaution oder Nebenkosten.

Nachbarschaftsstreit

Unterstützt Sie bei Konflikten mit Ihren Nachbarn, z. B. wenn die Lärmbelästigung durch Ihren Nachbarn unerträglich geworden ist.

Ordnungswidrigkeiten

Beinhaltet den Schutz für eine anwaltliche Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren im Bereich Wohnen.

Streitigkeiten mit der Hausverwaltung

Unterstützung bei Streitigkeiten, die dem Mieter oder Eigentümer mit der Hausverwaltung entstehen, z. B. bei Streitigkeiten wegen der Hausordnung oder der Nebenkosten.

Finanzbehörden (z. B. Abfallgebühren)

Kommt es mit Finanzbehörden zu Streitigkeiten über Steuern und Abgaben, z. B. wenn Sie sich finanziell an Erschließungs- oder Straßenerneuerungsmaßnahmen beteiligen sollen, erhalten Sie juristische Unterstützung.

Verwaltungsbehörden

Kommt es mit Verwaltungsbehörden rund um das Thema Wohnen zu rechtlichen Streitigkeiten, erhalten Sie als Eigentümer der Wohnung juristische Unterstützung.

Alle selbstgenutzten Wohneinheiten, unbebaute Grundstücke, Kleingärten, Garagen und Kfz-Abstellplätze

Wenn es zu rechtlichen Streitigkeiten rund um das Thema Wohnen kommt, sind Sie auch an Ihrem innerhalb Deutschlands liegenden Zweitwohnsitz bzw. Pendlerwohnung versichert.

Erschließungs- und Anliegerabgaben

Es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu Anlieger- und Erschließungsabgaben.

Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren

Es besteht Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Bauherrenrecht

Es besteht Versicherungsschutz als Bauherr von privat selbstgenutzten bzw. selbst zu nutzenden Gebäuden oder Gebäudeteilen. Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in baurechtlichen Angelegenheiten wie bspw. dem Erwerb des Baugrundstückes. Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro/Fall. Es gilt eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn von sechs Monaten.

Deckungssumme
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
Kostenlose Erstberatung beim Anwalt
Nur bei ROLAND: „Wir helfen immer“-Garantie
Widerrufsfrist
14 Tage
60 Tage
60 Tage
Beratung zum Aufhebungsvertrag
bis 1.000 €
bis 1.000 €
bis 5.000 €
Deckungssumme weltweit
250.000 €
400.000 €
500.000 €
Erbrecht
bis 250 €/Fall
bis 1.250 €/Fall
bis 5.000 €/Fall
Familienrecht
bis 250 €/Fall
bis 1.250 €/Fall
bis 5.000 €/Fall
Studienplatzklagen
Selbstständige Nebentätigkeit
Kapitalanlagestreitigkeiten
Bauherrenrecht (optional)
bis 5.000 €/Fall
Deckungssumme
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
Kosten für Gericht, Anwalt, Gutachter und Mediation
Freie Rechtsanwaltswahl
Kostenlose Erstberatung beim Anwalt
Verbraucherfreundliche Einjahresregel
Deckungssumme weltweit
250.000 €
400.000 €
500.000 €
Selbstständige Nebentätigkeiten
Privat: Steuer- und Sozialrecht
0 Monate
0 Monate
0 Monate
Privat: Vertrags- und Sachenrecht
6 Monate
0 Monate
0 Monate
Beruf: Arbeitsrecht
6 Monate
3 Monate
3 Monate
Verkehr: Vertrags- und Sachenrecht
6 Monate
0 Monate
0 Monate
Verkehr: Verwaltungsrecht
3 Monate
0 Monate
0 Monate
Immobilie: Wohnungs- und Grundstücksrecht
6 Monate
3 Monate
3 Monate
Privat: Studienplatzklagen
nicht mitversichert
5 Jahre
5 Jahre
Schadenersatz (z. B. Schmerzensgeld)
Private Verträge
Streitigkeiten mit Behörden (z. B. Steuer, Pflege, etc.)
Verteidigung im Strafrecht
Ordnungswidrigkeiten
Opfer-Rechtsschutz
Betreuungsverfahren
Risikoarme Kapitalanlagen (z. B. Bausparen)
Schutz im Internet
Erbrecht
bis 250 €/Fall
bis 1.250 €/Fall
bis 5.000 €/Fall
Familienrecht
bis 250 €/Fall
bis 1.250 €/Fall
bis 5.000 €/Fall
Lebenspartnerschafts- und Eherecht
bis 250 €/Fall
bis 1.250 €/Fall
bis 2.500 €/Fall
Studienplatzklagen
Risikoreiche Kapitalanlagen (z. B. Aktien)
Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
Verteidigung im Disziplinar- und Standesrecht
Abfindungen / Urlaubsgeld
Abmahnungen / Kündigungen
Beratung bei Insolvenz des Arbeitgebers
bis 500 €/Fall
bis 500 €/Fall
bis 500 €/Fall
Beratung zum Aufhebungsvertrag
bis 1.000 €
bis 1.000 €
bis 5.000 €
Schadenersatz (z. B. Kfz-Unfallschaden)
Ordnungswidrigkeiten (z. B. Ampel überfahren)
Private Verträge (z. B. Kauf oder Reparatur eines Pkw)
Finanz- und Verwaltungsbehörden (z. B. Einstufung Kfz-Steuer, Führerscheinentzug)
Halt- und Parkverstöße
Führen fremder Fahrzeuge durch versicherte Personen
Schutz als Eigentümer, Mieter oder Pächter (z. B. bei Mieterhöhung)
Nachbarschaftsstreit
Ordnungswidrigkeiten
Streitigkeiten mit der Hausverwaltung
Finanzbehörden (z. B. Abfallgebühren)
Verwaltungsbehörden
Alle selbstgenutzten Wohneinheiten, unbebaute Grundstücke, Kleingärten, Garagen und Kfz-Abstellplätze
Erschließungs- und Anliegerabgaben
Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren
bis 50.000 €/Fall
bis 100.000 €/Fall
Bauherrenrecht
bis 5.000 €/Fall
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