Campinglust statt Campingfrust
Was man vor dem Urlaub mit dem Wohnmobil wissen sollte
Was man vor dem Urlaub mit dem Wohnmobil wissen sollte
Nicht zuletzt Corona hat dafür gesorgt, dass Urlaub mit dem Wohnmobil mehr denn je zum Reisetrend schlechthin geworden ist. Weit weg von gefüllten Flugzeugen, Schlangen am Hotel-Buffet und sich ständig ändernden Corona-Regeln ermöglicht das Camping eine individuelle Auszeit mit der Familie.
Köln, 02. Mai 2022
Damit der wohlverdiente Urlaub aber auch erholsam wird und unvorhergesehene Überraschungen vermieden werden, gibt es gerade für Anfänger beim Camping ein paar rechtliche Dinge, die man vor Reiseantritt wissen sollte. Welche das sind, weiß ROLAND-Partneranwalt Frank Preidel von der Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester.
Allein aus Sicherheitsgründen sollten Fahrer eines Wohnmobils unbedingt auf das vorgeschriebene Tempolimit achten. Doch wie Rechtsanwalt Frank Preidel weiß, drohen auch noch hohe Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung: „Wer außerorts mit einem Wohnmobil von über 3,5 Tonnen 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, büßt schnell mit 160 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg.“ Grundsätzlich gilt: Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen müssen die gleichen Tempolimits einhalten wie jeder Pkw. Zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen allerdings gelten andere Regeln. Dann dürfen Wohnmobile auf Autobahnen sowie Kraftfahrstraßen die 100 km/h nicht überschreiten. Fahrer von Wohnmobilen über 7,5 Tonnen drücken besser noch mehr auf die Bremse. Sie dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 60 km/h und auf Autobahnen höchstens 80 km/h schnell unterwegs sein.
Übrigens: Auch fürs Überladen des Wohnmobils bis 7,5 Tonnen drohen hohe Bußgelder. Die Bußgeldhöhe ist dabei nach der Höhe der Überladung gestaffelt. „Wer in Deutschland mit beispielsweise über 30 Prozent Überladung erwischt wird, muss mit bis zu 235 Euro und einem Punkt rechnen“, so der Rechtsexperte.
Nach mehreren Stunden auf der Autobahn am Campingplatz angekommen und dann das: Trotz vorheriger Reservierung ist der Platz vollkommen ausgebucht und alle Stellplätze belegt. Rechtsanwalt Frank Preidel weiß, was in solchen Fällen zu tun ist: „Ist ein Campingplatz bei Ankunft bereits voll, sollte man sich nicht ärgern, sondern einfach zum nächsten Campingplatz fahren. Hat man allerdings schon im Vorfeld eine Anzahlung getätigt, hat man Anspruch auf die Rückzahlung. Schließlich konnte der Platzbetreiber seiner versprochenen Leistungspflicht nicht nachkommen.“ Wer bei vollen Campingplätzen darüber nachdenkt, sein Wohnmobil auf einem beliebigen Parkplatz oder auf einer Grünfläche abzustellen und dort zu übernachten, sollte dringend ein paar Dinge beachten.
Schöne Vorstellung: Mit dem Wohnmobil durch die Gegend fahren und dort übernachten, wo die Aussicht am schönsten ist. Doch das sogenannte Wildcamping ist nicht in allen europäischen Ländern erlaubt. „Es ist in Deutschland sowie in einigen anderen Staaten streng verboten, außerhalb der erlaubten Flächen zu übernachten. Wer dabei erwischt wird, muss je nach Bundesland mit einem Bußgeld zwischen 10 und 200 Euro rechnen“, sagt Rechtsanwalt Frank Preidel. „In einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet können die Strafen bis zu 2.500 Euro hoch werden.“
Das einmalige Schlafen zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ ist jedoch in der Regel bis zu zehn Stunden zulässig, wenn der Abstellplatz nahe der geplanten Strecke liegt. „Hier muss man streng zwischen Parken zum Übernachten und dem Campen unterschieden. Wer sich also auf einem Parkplatz häuslich einrichtet oder Campingmöbel aufstellt, kann wohl kaum mehr von einer einmaligen Übernachtung überzeugen“, so der Rechtsexperte.
Selbst zum Parken dürfen Camper ihr Wohnmobil nicht überall abstellen. Hierbei spielen sowohl die Maße als auch das Gewicht des Fahrzeugs eine Rolle. „Enge Parkbuchten oder -streifen sind häufig zu eng und somit zum Parken oder einmaligen Übernachten ungeeignet. Ist das Parken auf dem Bürgersteig grundsätzlich erlaubt, gilt fürs Wohnmobil eine Gewichtsgrenze von 2,8 Tonnen“, erklärt Frank Preidel. „Auch auf Stellplätzen, die durch Zusatzzeichen gekennzeichnet sind, dürfen Wohnmobile abgestellt werden.“ Achtung bei privaten Flächen: Hier ist für das Parken unbedingt die Genehmigung vom Eigentümer erforderlich.
Ob Grillfeste, laute Musik oder Hunde – auch auf Campingplätzen gibt es Regeln, an die man sich halten sollte, wenn man Zoff mit dem (Camping-)Nachbarn vermeiden möchte. Das fängt schon bei der Ankunft an: „Das Wohnmobil darf nur in den vorgesehenen Parzellen abgestellt werden. Diese werden den Campern individuell zugewiesen und sind meist auch gut ausgeschildert“, erklärt der Rechtsanwalt. Wer seinen Hund oder seine Katze mitbringen möchte, sollte sich vorab erkundigen, ob das erlaubt ist. Auch Grillen oder Feuermachen ist nicht auf jedem Campingplatz erlaubt. Oft gibt es hierfür gekennzeichnete Feuerstellen. „Grundsätzlich sollte man sich vor dem Campingurlaub schon mit der Platzordnung befassen, um unnötigen Stress zu vermeiden, noch bevor der Urlaub richtig angefangen hat.“
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich Frank Preidel bestens mit Rechtsfällen rund ums Berufsleben aus. Seit 2005 ist der ROLAND-Partneranwalt als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und gründete 2007 mit Frau Rechtsanwältin Christine Burmester die Kanzlei Preidel . Burmester in Hannover. Die Kanzlei betreibt mittlerweile drei weitere Zweigstellen. Frank Preidel ist übrigens darüber hinaus ausgebildeter Mediator.
Frank Preidel
Kanzlei Preidel . Burmester