Eine Person in Hemd sitzt vor einem Laptop. Die Person hält ein Smartphone in der Hand und tippt darauf. Um das Smartphone sind viele Icons abgebildet, wie Sprechblasen, Briefe, Netzwerkverbindungen und Personen.

Cookies

Datenschutz im Web – das „Gold“ richtig sichern

Nutzerdaten sind das Gold des digitalen Zeitalters. Kein Wunder also, dass Webseiten-Betreiber großes Interesse an diesen Daten haben. Deswegen gilt es für Internet-Nutzer, die richtigen Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Wie sich Verbraucher in dem Wirrwarr an notwendigen, Werbe- oder Tracking-Cookies zurechtfinden und Ihre personenbezogenen Daten schützen können, erklärt ROLAND-Partneranwalt Clemens Adori von der Kanzlei SCHULZ KLUGE Partner in Berlin.

Köln, 18. April 2024

Jeder kennt es: Man öffnet eine Webseite und plötzlich öffnet sich ein Pop-Up-Fenster mit der Aufforderung, die verwendeten Cookies der Webseite zuzulassen. Verbraucher klicken bei diesen sogenannten Cookie-Bannern oft genervt auf „Alle akzeptieren“. Doch diese Auswahl hat seine Tücken, denn neben den technisch notwendigen Cookies mit nützlichen Funktionen für die Webseite, werden so auch die technisch nicht notwendigen Cookies zugelassen.

Cookies ermöglichen die Nutzung einer Webseite

Bei den technisch notwendigen Cookies handelt es sich um kleine Datensätze, die im verwendeten Internetbrowser normalerweise nur temporär, also kurzzeitig gespeichert werden. Diese sogenannten „Session Cookies“ sind für die Nutzung einer Webseite erforderlich und zugleich funktional für den Nutzer. „Als gängiges Beispiel für den Nutzen von technisch notwendigen Cookies wird oft der Warenkorb beim Online Shopping angeführt“ erläutert Clemens Adori, Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz. Durch die temporären Cookies „merkt“ sich eine Website die im Warenkorb abgelegten Artikel auch dann, wenn man beim browsen neue Unterseiten der Website aufruft. Wäre dies nicht der Fall, so müssten sich Nutzer bei jedem weiteren Seitenaufruf wieder neu einloggen und die Artikel im Warenkorb gingen verloren. Webseiten-Betreiber müssen die technische Notwendigkeit nachweisen können. Als Faustregel für technisch notwendige Cookies nennt Rechtsanwalt Adori alle Cookies „die dem Zweck der Bereitstellung des Telemediendienstes dienlich sind“. Darunter fallen beispielsweise auch Cookies, die die Sicherheit der Webseite gewährleiten.

Warum ist die Zustimmung dann überhaupt nötig?

„Es sind nun mal nicht irgendwelche Daten, sondern personenbezogene Daten. Deshalb wurden Webseitenbetreiber zunächst durch ein Urteil des EuGH aus dem Oktober 2019 und später durch die Einführung des § 25 TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) gesetzlich dazu verpflichtet, die Einwilligung der Nutzer einzuholen, wenn sie technisch nicht notwendige Cookies verwenden“, so der Experte für Medienrecht. Dabei sollen Verbraucher angeben, ob sie nur die technisch notwendigen, oder zusätzlich auch Analyse- oder Werbe-Cookies zulassen möchten.

Analyse-Cookies dienen eher der Individualisierung der Angebote und der Optimierung der Website selbst. Demgegenüber handelt es sich bei Werbe-Cookies oft um sogenannte Tracking-Cookies. Sie bleiben dauerhaft gespeichert und verfolgen so den Nutzer bei seinen Online-Aktivitäten. Das Ziel: Möglichst viele Informationen sammeln, um dem Nutzer personalisierte, also zielgenau passende, Werbung anzuzeigen. „Die Zustimmung zu allen Cookies wird einem oft z. B. durch einen großen grünen Button einfach gemacht, während die Zustimmung nur für bestimmte Cookies schwieriger zu finden ist – auch das war schon Gegenstand von Gerichtsurteilen“, gibt Rechtsanwalt Adori zu bedenken.

Tipps zum Schutz gegen Überwachung

Um sich vor solchen Stalker-Cookies zu schützen, sollten Nutzer in den Browsereinstellungen hin und wieder die Browserdaten löschen. Auch bei einem sehr sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten können unbemerkt Werbe-Cookies auf dem Computer landen. Außerdem kann es sinnvoll sein, Cookies von Drittanbietern dauerhaft zu blockieren. In den Browsereinstellungen können Nutzer solche individuellen Cookie-Einstellungen vornehmen und speichern. Dadurch sinkt das Risiko, dass personenbezogene Daten missbraucht werden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Werbeeinblendungen auf Webseiten dadurch in der Regel nicht weniger werden. Sie sind lediglich nicht mehr so sehr auf die Person zugeschnitten.

Komfortables Hilfsmittel für den Datenschutz

Auf jeder Website die Cookie-Einstellungen manuell anzuklicken ist für Verbraucher oft lästig. Cookies machen das schnelle und unkomplizierten Browsen im Netz zur Odyssee. „Oft gelangt man auf die gewünschten Cookie-Einstellungen einer Website nur über Umwege. Verbraucher klicken deswegen oft unbedacht auf einen Zustimmungs-Button und lassen dadurch Werbe-Cookies zu“, so ROLAND Partneranwalt Clemens Adori. Hier können Verbraucher Browser-Plugins installieren. Sie unterdrücken die Cookie-Banner von Websites und lassen den Nutzer ungestört surfen. Einmalig installiert ermöglichen die kleinen Zusatzprogramme dem Browser zusätzliche Funktionen, wie zum Beispiel das unterdrücken von Pop-Up-Fenstern. Dabei sollte man die Plugins aber unbedingt von vertrauenswürdigen Anbietern herunterladen, um die Installation von Schadsoftware zu vermeiden.

In Zukunft weniger Cookies?

Der größte Suchmaschinen- und Browseranbieter Google plant, in Zukunft immer weniger Cookies zu nutzen. „Die Cookie-Popups werden also wieder abnehmen“, prognostiziert der Rechtsanwalt. Personenbezogene Daten sollen nach dieser Planung zwar weiter auf der Hardware von Verbrauchern abgespeichert werden, Webseitenbetreiber können dann aber nur anonymisierte Daten auslesen. Beispielsweise durch die Sortierung nach anonymen Interessengruppen. Rechtsanwalt Adori: „Wir dürfen gespannt sein, wie Rechtsprechung und Gesetzgebung (meist in dieser Reihenfolge) auf diese Entwicklung reagieren werden.“

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Clemens Adori ist Partner der Kanzlei SCHULZ KLUGE PARTNER in Berlin. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Weitere Rechtsgebiete sind IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz/Markenrecht sowie Steuerberatung. Zudem ist er Mitglied der Gutachterkommission und des Beschwerdeausschusses der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM e. V.). SCHULZ KLUGE PARTNER ist eine Partnerschaft von spezialisierten Rechtsanwälten, die unternehmerische wie private Mandaten europaweit beraten und vertreten.

Clemens Adori

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Kanzlei SCHULZ KLUGE PARTNER