Frau mit einer Deutschland-Fahne jubelnd im Fußball-Stadion.

Fußball-EM in Deutschland

Sicher im Stadion – Nützliche Rechtstipps für den Stadionbesuch

  • Kontrollmaßnahmen: Zuschauer müssen sich den Leibesvisitationen und Taschenkontrollen beim Eintritt ins Stadion unterziehen
  • Bei der Weitergabe sollten Fans ihre personalisierten Tickets unbedingt umschreiben lassen. Sonst kann die UEFA das Ticket unter Umständen sperren.
  • Der Weiterverkauf von Tickets vor dem Stadion oder über eBay ist rechtlich erlaubt, aufgrund der hohen Betrugsgefahr für Käufer aber nicht ratsam.
  • Protestaktionen und Ausschreitungen: Bei einem Spielabbruch können Zuschauer ihr Eintrittsgeld teilweise zurückverlangen und bei gewissen Voraussetzungen sogar Schadenersatz fordern.

Köln, 22. Mai 2024

Aus ganz Europa pilgern Fans zur Fußball-Europameisterschaft im Juni nach Deutschland. Alle wollen in den deutschen Städten ein großes Fußball-Fest feiern – am liebsten natürlich im Stadion. Damit die Euphorie während der EM keinen plötzlichen Abbruch erleidet, gibt ROLAND-Partneranwalt Constantin Martinsdorf von der Kanzlei Bietmann in Bergisch-Gladbach nützliche Rechtstipps für Fußball-Fans. So wird die Heim-EM im und rund um das Stadion zur großen Fan-Party!

Probleme beim Eintritt ins Stadion

Wer das Glück hat, ein Ticket für eines der 51 EM-Spiele in Deutschland zu erwerben, muss vor dem Stadioneintritt die strengen Kontrollmaßnahmen der Stadionordner über sich ergehen lassen. Viele empfinden es als Eingriff in die Privatsphäre, wenn dabei ihre Taschen durchsucht werden und ihr Körper abgetastet wird. Doch wer das Spiel im Stadion verfolgen möchte, muss sich der Leibesvisitation und der Taschenkontrolle unterziehen. „Die Zuschauer schließen einen Vertrag mit der UEFA oder dem Eigentümer des Stadions. Die AGB und die Hausordnungen sehen Durchsuchungen der Taschen und auch das Abtasten des Körpers hier in der Regel vor“, so der Rechtsexperte Constantin Martinsdorf. Leider werden immer wieder gefährliche Gegenstände ins Stadion geschmuggelt. Die Betreiber versuchen daher ihr Möglichstes, um Gefahren von den Zuschauern abzuwenden.

Tickets vom Schwarzmarkt

Wer verzweifelt auf der Suche nach letzten Tickets für ein EM-Spiel auf eBay-Versteigerungen oder Schwarzhändler vor dem Stadion stößt, sollte nicht leichtsinnig hohe Geldbeträge bezahlen. EM-Tickets sind personalisiert und können nur mit Einschränkungen und unter bestimmten Bedingungen weitergegeben werden. Die UEFA will so die überteuerte Ticketweitergabe auf dem Schwarzmarkt verhindern. „Rechtlich gesehen kann der Käufer Tickets bei eBay oder einem Verkäufer vor dem Stadion grundsätzlich kaufen, doch ratsam ist das nicht. Oft handelt es sich bei solchen Angeboten um Betrugsmaschen“, warnt Anwalt Martinsdorf. Bei der Weitergabe von Tickets sollten sich Fans unbedingt an die AGB für den Ticketverkauf halten. „Der Ticket-Inhaber sollte die Umschreibung des Tickets auf den neuen Ticket-Besitzer rechtzeitig bei der Turnierorganisation veranlassen“, rät der ROLAND-Partneranwalt. Sonst kann die UEFA die Tickets unter Umständen sperren. Am sichersten ist die offizielle von der UEFA betriebene Ticket-Tauschbörse. 

Entschädigung bei Spielabbruch

Von Tennisbällen bis hin zu Spielzeug-Autos – die Fan-Proteste in der Bundesliga haben in den letzten Monaten für Aufsehen gesorgt. Auch bei den EM-Spielen können Protestaktionen oder Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden und zu Spielunterbrechungen oder im Ernstfall sogar zu einem Spielabbruch führen. Hat man in diesem Fall eigentlich Anspruch auf eine Entschädigung? Rechtsanwalt Martinsdorf erklärt: „Der Veranstalter schuldet dem Zuschauer ein ganzes Spiel. Wird ein Spiel abgebrochen, hat der Veranstalter seinen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Kann das Spiel auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht fortgesetzt bzw. nachgeholt werden, kann zumindest ein Teil des Eintrittspreises zurückgefordert werden.“ Schadensersatzanspruch hat der Zuschauer zum Beispiel bei zusätzlichen Fahrtkosten für ein Nachholspiel. Laut dem Rechtsexperten hängt das aber stark vom Verschulden des Veranstalters ab: „Ist der Veranstalter nicht durch eigenes Verschulden für den Spielabbruch verantwortlich und hat er alles ihm Mögliche dagegen unternommen, muss er nicht für den Schaden der Zuschauer aufkommen.“

Unser Partneranwalt

Constantin Martinsdorf ist als Rechtsanwalt in der Kanzlei Bietmann in Köln und Bergisch-Gladbach tätig. Er berät in den Gebieten des Arbeits- und Vertragsrechts, des Sportrechts, des IT-Rechts sowie des Medien- und Kommunikationsrechts. Als überregional tätige Wirtschaftskanzlei erbringt die 1990 gegründete Sozietät Bietmann an neun Standorten Rechtsberatung und Steuerberatung

Constantin Martinsdorf

Constantin Martinsdorf

Kanzlei Bietmann