2G, 3G, Maskenpflicht und Abstandsgebote: Blickt man auf die vergangenen zwei Jahre zurück, kommt schnell das Gefühl auf, die Politik habe sich ausnahmslos mit neuen Pandemie-Regelungen befasst. Doch weit gefehlt: Am 1. Januar 2022 treten einige neue Gesetzesänderungen in Kraft, die so gar nichts mit Corona zu tun haben.
Köln, 18. November 2021
ROLAND-Partneranwalt Hennig Meyersrenken von der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz in Köln kennt die neuen Regelungen und erklärt die Hintergründe.
Altgeräte zurück zu Aldi & Co
Wohin mit dem alten Rasierer oder dem aussortierten Handy? Ab dem Jahreswechsel gibt es hierauf eine einfache Antwort: beim Discounter oder im Supermarkt abgeben! Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und in dem Geschäft mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkauft werden. „Für Kleingeräte mit einer Länge von bis zu 25 Zentimetern hängt die Rücknahme nicht davon ab, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Größere Geräte wie Fernseher oder Waschmaschinen müssen vom Händler jedoch nur angenommen werden, wenn der Kunde bei ihm ein neues Gerät erwirbt“, erklärt Henning Meyersrenken. Das gilt übrigens auch für Online-Händler: Sie müssen Elektroaltgeräte unkompliziert und kostenlos zurücknehmen. Die Gesetzesneuerung sieht auch vor, dass alle Sammelstellen künftig mit einer einheitlichen Kennzeichnung versehen werden, damit Verbraucher sie schnell erkennen.
Flaschenpfand: Jetzt zählen die inneren Werte
Änderungen gibt es auch für die Rückgabe von Pfandflaschen: Während bisher der Inhalt einer Flasche bestimmte, ob und wie sie recycelt wird, gelten ab Januar einheitliche Regelungen für Kunststoffflaschen, so der Rechtsexperte: „Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Volumen von bis zu drei Litern wird künftig Pfand erhoben. So gilt das Flaschenpfand in Höhe von 25 Cent künftig auch für Säfte, Smoothies, Energydrinks und alkoholische Mischgetränke. Lediglich Milchgetränke werden von dieser Regelung vorerst noch ausgenommen.“ Für Getränkedosen gilt ab Januar eine vollständige Pfandpflicht ohne Ausnahmen. Wer Anfang Januar noch die eine oder andere Saftflasche ohne Pfand entdeckt, muss den Kioskbesitzer nicht direkt anschwärzen: „Zunächst gilt eine Übergangsfrist. Alle Getränkeverpackungen, die dann schon im Verkehr sind, können noch bis zum 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.“ Ab 2024 sollen übrigens dann auch Plastikflaschen mit Milchgetränken mit Pfand versehen werden.
Ab in die Tüte? Das war einmal…
Wer seine Pfandflaschen immer noch in Plastiktüten transportiert, muss ab dem kommenden Jahr zu einer Alternative greifen. An Supermarktkassen dürfen keine Plastiktüten mehr angeboten werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme, wie uns der ROLAND-Partneranwalt erklärt: „Komplett verboten sind die üblicherweise an den Kassen ausliegenden Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Stabile Mehrweg-Tüten, Taschen für Gefriergut, sowie die ultradünnen Plastikbeutel, die man etwa in der Obst- und Gemüseabteilung findet, dürfen weiterhin angeboten werden.“
Mehr Geld für Geringverdienende
Geringverdienende können sich 2022 auf gleich zwei Lohnerhöhungen freuen: Denn der gesetzliche Mindestlohn, der zurzeit bei 9,60 Euro pro Stunde liegt, wird zum 1. Januar auf 9,82 Euro angehoben. Ab dem 1. Juli 2022 schreibt der Gesetzgeber dann eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde vor. „Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung – und damit auch für Minijobberinnen und Minijobber“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. Auch Azubis haben demnächst mehr Geld im Portemonnaie, denn die seit 2020 festgelegte Mindestvergütung wird erhöht: Für Lehrverträge, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge. Auszubildende erhalten 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über den Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres.
Mehr im Portemonnaie dank Pflege-Reform
Gute Nachrichten gibt es auch für Bewohner von Pflegeheimen: Durch das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung werden sie ab dem 1. Januar 2022 einen Zuschlag bekommen, der mit der Pflegedauer steigt. Dadurch sinkt der Eigenanteil für die reine Pflege deutlich: im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr sogar um 70 Prozent. Mit der neuen Pflege-Reform sollen auch Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden, finanziell stärker entlastet werden: Ab Januar 2022 werden die Pflegesachleistungen um 5 Prozent erhöht. Um das Ganze zu finanzieren, steigt der Beitrag zur Pflegekasse für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte. „Mit dem neuen Gesetz werden nicht nur Pflegebedürftige entlastet, sondern auch der Pflegeberuf soll besser entlohnt und mit mehr Verantwortung und Entscheidungsbefugnissen versehen werden. Unter anderem werden ab September nur noch Pflegeeinrichtungen für die Abrechnung mit der Pflegeversicherung zugelassen, die ihre Pflegekräfte nach Tarif bezahlen“, erläutert Rechtsanwalt Henning Meyersrenken.
Ab geht die Post – aber zu höheren Preisen
Wie heißt es doch so schön: „Das zahl ich aus der Portokasse!“ Diese wird ab Januar allerdings stärker geschröpft, denn das Porto in Deutschland wird teurer. Ab Januar werden verschiedene Briefprodukte um jeweils fünf Cent teurer. Ein Standardbrief kostet dann 85 statt bisher 80 Cent, ein Kompaktbrief einen Euro (derzeit: 95 Cent). Bei der Postkarte fällt die Erhöhung noch üppiger aus: Diese kostet ab Januar 70 Cent und ist damit zehn Cent teurer als bisher. Gut, dass zumindest die Weihnachtskarten ja noch im alten Jahr verschickt werden …
Unser Partneranwalt
Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.
Henning Meyersrenken
Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz