Aufgepasst im Straßenverkehr
Rettungsgasse, erste Hilfe und Co. – diese Pflichten haben Autofahrer
Rettungsgasse, erste Hilfe und Co. – diese Pflichten haben Autofahrer
Warndreieck mitführen, Rettungsgasse bilden, erste Hilfe leisten – in der Fahrschule ler-nen Fahranfänger, wie sie sich korrekt im Straßenverkehr verhalten. Je länger die Fahr-schulzeit zurückliegt, desto stärker verblasst jedoch dieses Wissen.
Köln, 29. November 2022
Frank Preidel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, klärt über die aktuell geltende Rechtsprechung und das Strafmaß im Falle eines Verstoßes auf.
Während es in dicht besiedelten Gebieten durchschnittlich acht Minuten dauert, bis Rettungskräfte an einer Unfallstelle ankommen, vergehen in ländlichen Gebieten im Schnitt sogar 17 Minuten. Ganz gleich, wie lange es dauert – die Prognose der verunfallten Person hängt ganz wesentlich davon ab, ob ihr frühzeitig und durchgehend geholfen wurde. Ersthelfer können also Leben retten. Gleichzeitig ist erste Hilfe eine gesetzlich geregelte Pflicht aller Bürger. Fachanwalt Frank Preidel von der Kanzlei Preidel.Burmester in Hannover: „Jeder Mensch in Deutschland ist dazu verpflichtet, sämtliche Maßnahmen, die ohne weitreichende medizinische Fachkenntnisse zur Rettung eines Verunfallten beitragen können, zu ergreifen. Dazu zählt in erster Linie, einen Notruf abzusetzen. Darüber hinaus beispielsweise auch die Unfallstelle abzusichern, Blutungen zu stillen oder aber die Opfer in die stabile Seitenlage zu bringen. Selbstverständlich sollten diese Maßnahmen nur dann durchgeführt werden, wenn sich die helfende Person dadurch nicht in Lebensgefahr bringt.“
Frank Preidel zeigt die Strafen im Falle einer unterlassenen Hilfeleistung auf: „Egal ob Todesfolge oder nicht: Wer in Notsituationen im Straßenverkehr, wie zum Beispiel bei Unfällen, Hilfe unterlässt, obwohl dies erforderlich und der handelnden Person auch möglich ist, wird mit drei Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Zudem droht ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.“
Rettungsgassen dienen als Straße für Rettungskräfte. Egal, ob ein Unfall bereits geschehen ist oder nicht: Die Bildung einer Rettungsgasse ist immer dann Pflicht, wenn der außerörtliche Verkehr zu stocken beginnt oder ein Stau entstanden ist. Doch was ist eine Rettungsgasse überhaupt? ROLAND-Partneranwalt Frank Preidel: „Als Rettungsgasse versteht man eine freie Gasse, die auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte der beiden Fahrstreifen gebildet wird. Bei drei oder mehr Fahrstreifen gibt die Rechtsordnung in der DACH-Region vor, diese zwischen dem am weitesten links gelegenen und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Sie darf fast ausschließlich von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt oder Abschleppunternehmen befahren werden. Andere Fahrzeuge dürfen sie in keinem Fall befahren.“ Denn nur so kann Hilfe auf dem schnellsten Weg dort ankommen, wo sie gebraucht wird.
Drohen Strafen bei Verstoß? Sehr hohe sogar: „Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt in jedem Fall ein einmonatiges Fahrverbot. Oben drauf kommen zudem zwei Punkte in Flensburg sowie zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld.“ Die Nutzung einer Rettungsgasse – aus welchen Motiven auch immer – sollten Verkehrsteilnehmer also nicht nur aus moralischen Gründen vermeiden.
Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten: Diese Gegenstände müssen in einem PKW immer mitgeführt werden. Sie sorgen zum einen für Verkehrssicherheit und dienen darüber hinaus als Erste-Hilfe-Equipment. Wenn diese wichtigen Elemente vergessen werden, drohen ebenfalls Strafen, erklärt Frank Preidel: „Da dieses Autozubehör in Deutschland nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist, müssen Fahrzeughalter bei fehlender Ausstattung ein Verwarngeld zahlen. Dieses beläuft sich auf fünf bis 15 Euro.“
Übrigens: In Deutschland ist nur eine Warnweste pro PKW gesetzlich vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch eine Weste pro Mitfahrer mitzuführen, um im Falle einer Panne oder eines Unfalls bestmöglich abgesichert zu sein.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich Frank Preidel bestens mit Rechtsfällen rund ums Berufsleben aus. Seit 2005 ist der ROLAND-Partneranwalt als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und gründete 2007 mit Frau Rechtsanwältin Christine Burmester die Kanzlei Preidel . Burmester in Hannover. Die Kanzlei betreibt mittlerweile drei weitere Zweigstellen. Frank Preidel ist übrigens darüber hinaus ausgebildeter Mediator.
Frank Preidel
Kanzlei Preidel . Burmester