Voraussetzung dafür, Erwerbsminderungsrente zu erhalten, ist, dass zuvor medizinische und/oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt worden sind, die nicht zum Erfolg geführt haben. Außerdem gilt, dass der Versicherte mindestens während der letzten 5 Jahre vor Antragstellung rentenversichert gewesen sein und mindestens 3 Jahre davon die Pflichtbeiträge gezahlt haben muss.
Unter Umständen können diverse andere Zeiten auf diese Mindestversicherungszeit angerechnet werden. Dazu gehören, je nach konkreter Situation:
- der Bezug von Krankengeld
- der Bezug von Arbeitslosengeld
- Zeiten der Kindererziehung
- Zeiten der häuslichen Pflege
- ein Versorgungsausgleich nach einer Scheidung
- anteilig die Zeiten, in denen ein Minijob ausgeübt wurde
- das Rentensplitting
- Ersatzzeiten
Für die Erwerbsminderungsrente gilt: Ab einem Zuverdienst (bei Selbstständigen: Gewinn) von 6.300 € brutto pro Jahr muss mit Kürzungen der Rente gerechnet werden. Wer die Erwerbsminderungsrente vor dem Renteneintrittsalter in Anspruch nimmt, muss außerdem Abschläge in Kauf nehmen, und zwar von bis zu 10,8 %.
Eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt, wie schwer es ist, Erwerbsminderungsrente zu bekommen: Etwa 40 % der Anträge werden abgelehnt. Außerdem gelten zahlreiche Sonderregelungen, zum Beispiel in Bezug auf Wehrdienst, politische Haft, den Zeitpunkt, zu dem die Erwerbsminderung eingetreten ist, etc. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Erwerbsminderungsrente mithilfe eines versierten Anwalts zu stellen. Spätestens wenn der Antrag abgelehnt und deshalb ein Widerspruchsverfahren notwendig wird, sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Im Rahmen des Privatrechtsschutzes können die Kosten dafür übernommen werden.