Junges Paar sitzt zusammen auf dem Boden in einer Wohnung und schauen etwas auf ihrem Tablet nach. Vor ihnen liegt ein gepackter, kleiner Koffer.

Was ist ein Schadenersatz-Rechtsschutz?

Der Schadenersatz-Rechtsschutz hilft, das Recht auf Schadenersatz durchzusetzen, wenn die Gegenseite nicht zahlen will.

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Was bedeutet Schadenersatz eigentlich?

Wie der Begriff vermuten lässt, dient der Schadenersatz dazu, einen Schaden zu „ersetzen“, also auszugleichen. Es soll der Zustand wiederhergestellt werden, der bestanden hätte, wenn es ein bestimmtes Ereignis nicht gegeben hätte – sei es ein fahrlässig verursachter Unfall oder eine vorsätzliche Beschädigung. Die gesetzlichen Regelungen zum Schadenersatz sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 249 und § 823 geregelt.

Wie der Schadenersatz genau aussieht, kommt auf den Einzelfall an. Ist beispielsweise ein Auto beschädigt worden, kann der Schadenersatz unter Umständen schon durch eine Reparatur geleistet werden. Möglicherweise ist das Auto aber nicht mehr zu retten – dann wird Schadenersatz durch einen Geldbetrag geleistet, und zwar in der Höhe, der eine Wiederbeschaffung eines ähnlichen Autos ermöglicht.

Auch ein Ersatz – zum Beispiel durch das zeitweise Leihen eines Mietwagens – ist möglich. Wenn Personen zu Schaden kommen, muss der Schadenersatz in aller Regel durch Zahlungen geleistet werden.

Hinweis: Vielleicht kennen Sie auch die Schreibweise „Schadensersatz“ mit Fugen-s. Sowohl „Schadenersatz“ als auch „Schadensersatz“ sind korrekt, jedoch ist die Schreibweise mit s eher im juristischen Kontext gebräuchlich. So wird zum Beispiel im BGB von „Schadensersatz“ gesprochen.

Eine Schadensersatzpflicht entsteht, wenn ein Schaden vorsätzlich („mit Absicht“) oder fahrlässig verursacht wird. Wer fahrlässig handelt, hat in einer Situation nicht die Sorgfalt walten lassen, die man objektiv erwarten kann. Unterschieden wird hier noch zwischen unterschiedlichen Graden von Fahrlässigkeit, die je nach Situation nicht immer zur Schadensersatzansprüchen führen. Allein schon deshalb lohnt sich ein Schadenersatz-Rechtsschutz, denn die Schuldfrage zu klären, kann recht aufwendig sein.

Wie sind Schadensersatzansprüche geregelt?

Beim Thema Schadensersatz gilt das Verursacherprinzip: Es bedeutet grob gesprochen, dass derjenige, der einen Schaden verursacht hat, ihn auch beheben bzw. für die Kosten aufkommen soll. Dabei entstehen Schadensersatzansprüche rechtlich betrachtet aus einem sogenannten Schuldverhältnis heraus. Das kann ein vertragliches Schuldverhältnis sein – zum Beispiel ein Kaufvertrag –, aber natürlich gelten unabhängig von allen Verträgen auch grundlegende gesetzliche Regelungen, die Schadensersatzansprüche begründen können. Schadensersatzansprüche können in den verschiedensten Rechtsgebieten entstehen. Hier ein paar Beispiele dazu:

  • Mietrecht: Ein Mieter hat es vernachlässigt, seine Wohnung entsprechend den Anweisungen des Vermieters zu lüften. Dadurch ist Schimmel entstanden, der nun aufwendig beseitigt werden muss. Für diese Kosten fordert der Vermieter vom Mieter Schadensersatz.
  • Arbeitsrecht: Ein Arbeitgeber hat die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten und dadurch ist ein Mitarbeiter verletzt worden. Der Mitarbeiter hat Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber. Umgekehrt kann aber auch der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer haben, wenn dieser zum Beispiel mit dem Dienstwagen einen Unfall verursacht hat, weil er beim Fahren mit dem Handy telefoniert hat.
  • Vertragsrecht 1: Nach dem Autokauf hat das Auto einen Defekt, wodurch es zu einem schweren Unfall kommt. Bei den Nachforschungen stellt sich heraus, dass der Autoverkäufer den Mangel kannte und verschwiegen hat. Der Käufer hat nun Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer.
  • Vertragsrecht 2: Beim Training im Fitnessstudio löst sich eine Hantelhalterung von der Wand und eine Person wird von einer herabfallenden Hantel verletzt. Da die Halterung nicht ordnungsgemäß installiert war, muss das Fitnessstudio Schadenersatz leisten und für die Kosten, z. B. Schmerzensgeld, Arztkosten oder Verdienstausfall, aufkommen.

Schadensersatzansprüche und auch Schadensersatzforderungen können jedoch verjähren. Die längsten Fristen gelten für Verletzungen

  • des Lebens,
  • des Körpers,
  • der Gesundheit und
  • der Freiheit.

In diesen Fällen beträgt die Frist für die Verjährung des Schadenersatzes 30 Jahre, gerechnet von dem Ereignis, das den Schaden bewirkt hat. Andere Schadensersatzansprüche verjähren 10 Jahre, nachdem der Anspruch entstanden ist – oder spätestens 30 Jahre nach dem ursprünglichen Ereignis, je nachdem, welche Frist zuerst abläuft. Für Schadensersatzansprüche im Mietrecht, Kaufrecht etc. können wiederum andere Fristen gelten. Zum Beispiel tritt eine Verjährung des Schadensersatzes bei einem Kaufvertrag schon zwei Jahre nach Übergabe der Sache ein.

Tipp: Ein Schadenersatz-Rechtsschutz bezahlt auch eine kostenfreie telefonische Erstberatung. Hier kann beispielsweise die Frage nach einer möglichen Verjährung des Schadenersatzes vorab geklärt werden.

Wichtig

Grundsätzlich ist es formlos möglich, Schadenersatz zu fordern: Ein guter Freund wird beispielsweise ohne Diskussion für die zu Bruch gegangene Vase zahlen. Weigert sich die Gegenseite jedoch, Schadenersatz zu leisten, muss man weitere Schritte gehen und sein Recht gegebenenfalls mit Unterstützung durchsetzen. Ein Rechtsanwalt wird zunächst eine außergerichtliche Einigung anstreben. Ist eine Einigung nicht möglich, muss Schadensersatzklage erhoben werden. Bei einem Streitwert von bis zu 5.000 € ist das normalerweise beim Amtsgericht am Wohnort möglich – bei höheren Streitwerten ist das Landesgericht zuständig.

Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?

Die Nutzungsausfallentschädigung lässt sich anhand eines Beispiels gut verstehen: Eine Person wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt und bleibt unverletzt. Das Auto ist jedoch – für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft – nicht mehr nutzbar. Daher erhält die Person eine Nutzungsausfallentschädigung, zum Beispiel indem die Gegenseite die Kosten für einen Mietwagen übernimmt, bis das eigene Auto repariert oder ersetzt ist. Verwenden muss diese Person einen Mietwagen übrigens nicht: Er steht ihr frei, eine günstigere Alternative (etwa öffentliche Verkehrsmittel) zu nutzen und trotzdem die Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten.

Wie hoch die Nutzungsausfallentschädigung ist, hängt in diesem Fall von dem Fahrzeug ab, das beschädigt wurde: Für einen teuren Luxuswagen gibt es eine höhere Entschädigung als für einen in die Jahre gekommenen Gebrauchtwagen. Die Entschädigung ist nach Gruppen gestaffelt und liegt zwischen mindestens 23 € und höchstens 175 € pro Tag.

Wichtig: Eine Nutzungsausfallentschädigung gibt es nur, wenn das Fahrzeug im entsprechenden Zeitraum auch genutzt worden wäre. Wurde die Person also beispielsweise bei dem Unfall so schwer verletzt, dass sie gar nicht fahren kann, erhält sie auch keine Nutzungsausfallentschädigung – wohl aber anderen Schadenersatz. Wenn allerdings Familienmitglieder das Auto dennoch genutzt hätten, kann man wiederum eine Entschädigung verlangen.

Wie hilft mir der Schadenersatz-Rechtsschutz?

Man braucht keine Rechtsschutzversicherung, um einen Anspruch auf Schadenersatz zu haben – dieser entsteht unter bestimmten Umständen automatisch. Doch sobald die Gegenseite nicht anstandslos zahlt, ist der Schadenersatz-Rechtsschutz sehr hilfreich: Die Versicherung übernimmt die Kosten zum Beispiel für Beratung, Unterstützung durch einen Anwalt, eine Mediation, die Anfertigung von Gutachten, Prozesskosten etc.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schadenersatzpflichtige eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Einrichtung ist. Weigert sich beispielsweise die Haftpflichtversicherung des Schadenersatzpflichtigen, den Schaden zu regulieren, kann man mithilfe des Schaden-Rechtsschutzes Ansprüche auch gegen die Versicherung durchsetzen. Sogar Bund oder Bundesländer können schadenersatzpflichtig werden, stellen jedoch Prozessgegner dar, gegen die viele Menschen sich ohne eine Rechtsschutzversicherung gar nicht vorzugehen trauen.

Wichtig: Der Schadenersatz-Rechtsschutz unterstützt darin, das eigene Recht durchzusetzen – wehrt aber nicht die Ansprüche von Dritten ab, wenn man selbst einen Schaden verursacht hat. Hier überschneiden sich Schadenersatz-Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung: Für die Schäden, die man selbst gegenüber anderen erzeugt hat, ist grundsätzlich die Haftpflichtversicherung zuständig. Sie begleicht die Ansprüche oder wehrt sie ab. Somit ergänzen die beiden Versicherungen einander und sind beide in unterschiedlichen Situationen hilfreich.

Der Schadenersatz-Rechtsschutz gilt für zwei Arten von Schäden: materielle und ideelle. Materielle Schäden sind konkret zu berechnen und in einem Geldwert auszudrücken. Sie können zum Beispiel ein Haus oder ein Auto, aber auch die eigene Gesundheit, Aktien oder Urheberrechte betreffen. Schadenersatz wird dann unter anderem geleistet für:

  • Arztkosten
  • Kosten für eine Fahrzeugreparatur
  • Kosten für einen Mietwagen
  • Kosten für einen Sachverständigen
  • Nutzungsausfall
  • Rechtsanwaltskosten

Zu den ideellen Schäden gehören zum Beispiel Schmerzen oder Einschränkungen, für die Schmerzensgeld gefordert werden kann, aber auch Schäden durch Verleumdung oder üble Nachrede. Hier umfasst der Schadenersatz zum Beispiel Kosten für:

  • die Pflege bei einer verursachten Pflegebedürftigkeit
  • eine Entschädigung bei Diskriminierung
  • Schmerzensgeld für eine Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung
  • eine Umschulung, weil der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann

Fazit: Der Schadenersatz-Rechtsschutz bietet umfassenden Versicherungsschutz in zahlreichen Situationen, die im Alltag auftreten können – darunter Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle oder auch Sportunfälle. Es handelt sich dabei nicht um ein eigenständiges Produkt, sondern um einen wichtigen Bestandteil einer Rechtsschutzversicherung.

Welche Beispiele für Schadenersatz-Rechtsschutz gibt es?

Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, wann ein Schadenersatz-Rechtsschutz sinnvoll ist – sie sind ebenso vielfältig wie das Leben selbst. Hier sehen Sie stellvertretend drei Beispiele aus verschiedenen Bereichen:

Sport & Freizeit

Beispiel für Schadenersatz-Rechtsschutz in Sport und Freizeit

Ein 16-jähriger Jugendlicher springt vom Drei-Meter-Brett und prallt dabei mit einem anderen jungen Mann zusammen, der zeitgleich vom Zehn-Meter-Brett springt.

Person sitzt am Schreibtisch vor einem Laptop. Eine Hand ist ein einer Schiene, die andere Hand hält diese fest.

Der 16-jährige wird dabei schwer verletzt und seine Eltern verklagen die Betreiberin der Badeanstalt – die Gemeinde – ebenso wie den Bademeister auf Aufsichtspflichtverletzung. Im Berufungsverfahren wird ein Vergleich geschlossen und die Gemeinde zahlt 18.000 € Schadenersatz.

In diesem Fall müssen die Eltern für ihren Rechtsanwalt und den Prozess Kosten in Höhe von mehr als 5.000 € begleichen, die ROLAND Rechtsschutz vollständig übernimmt. Ohne einen Schadenersatz-Rechtsschutz hätten sie also insgesamt nur 13.000 € (18.000 € Schadenersatz abzüglich der Kosten) erhalten.

Im Beruf

Beispiel für Schadenersatz-Rechtsschutz im Beruf

Eine verspätete Lohnzahlung kann Arbeitnehmer in Schwierigkeiten bringen – etwa weil die Miete nicht pünktlich gezahlt oder Kreditraten nicht rechtzeitig beglichen werden können.

Viele Unterlagen sind mit Klammern gebündelt und liegen übereinander auf einem Tisch. Daneben liegt eine Brille und ein Bleistift.

Unabhängig von einem Schaden müssen Arbeitgeber bei verspäteter Lohnzahlung eine Pauschale von 40 € zahlen. Wenn aber ein Schaden entstanden ist, können die Kosten deutlich höher ausfallen.

Das Problem: Bei einem Streit vor dem Arbeitsgericht zahlen in erster Instanz beide Parteien ihre eigenen Kosten. Das könnte Arbeitnehmer davon abhalten, ihr Recht einzuklagen. Ein Schadenersatz-Rechtsschutz übernimmt die Kosten und ebnet somit den Weg zur Durchsetzung der rechtmäßigen Ansprüche.

Auf Reisen

Beispiel für Schadenersatz-Rechtsschutz auf Reisen

Bei Pauschalreisen gilt die „entgangene Urlaubsfreude“ als Reisemangel.

Frau und Mann sitzen gemeinsam an einem Tisch. Vor ihnen steht ein Laptop. Auf dem Tisch liegen Unterlagen. Sie sitzen in einem Besprechungsraum.

Wird also zum Beispiel auf dem Hotelgelände lautstark gebaut, entfallen bestimmte Veranstaltungen, weil das Gepäck verloren ging, oder wird die Reise gar komplett abgesagt, können Schadensersatzansprüche entstehen. Problematisch ist es bisweilen, die Mängel tatsächlich nachzuweisen. Der Schadenersatz-Rechtsschutz hilft mit einer kostenlosen Beratung vorab, die Chancen zu ermitteln, und bezahlt auch eine Mediation, die möglicherweise einen Prozess verhindern kann.

Häufig gestellte Fragen zum Schadenersatz-Rechtsschutz

Gilt der Schadenersatz-Rechtsschutz ohne Wartezeit?

Einen Schadenersatz-Rechtsschutz ohne Wartezeit können Sie je nach Tarif buchen. Bei günstigeren Tarifen sind Wartezeiten von bis zu sechs Monaten möglich, im Premium-Tarif von ROLAND entfällt die Wartezeit im Vertrags- und Sachenrecht vollständig. Beachten Sie aber, dass es nicht möglich ist, den Schadenersatz-Rechtsschutz für Fälle zu nutzen, die bereits vor dem Vertragsabschluss aktuell waren. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen.

Können bei Schadenersatz Eltern für ihre Kinder haften?

Kinder sind je nach Alter noch gar nicht oder nur eingeschränkt haftungsfähig. Für Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich die Eltern, im Alter von 7 bis 18 Jahren kommt es maßgeblich auf die Persönlichkeit des Kindes und die jeweilige Situation an. Um einem Schadenersatzanspruch zu entgehen, müssen Eltern ihre Aufsichtspflicht in angemessenem Maß wahrgenommen haben. Ein vierjähriges Kind sollte nicht längere Zeit unbeaufsichtigt draußen spielen, bei einem 15-jährigen sieht das ganz anders aus. Auch hier ist ein Schadenersatz-Rechtsschutz sinnvoll, denn die Klärung ist durchaus nicht immer einfach.

Fällt bei Schadenersatz Umsatzsteuer an?

Der „echte“ Schadenersatz ist keine entgeltpflichtige Leistung. Daher ist Schadenersatz nicht steuerpflichtig. Anders sieht es nur beim sogenannten „unechten“ Schadenersatz aus: Wenn zum Beispiel ein Mechaniker, dessen Auto beschädigt wurde, den Schaden gleich selbst behebt und dem Verursacher die Leistung in Rechnung stellt, ist das eine umsatzsteuerpflichtige Leistung – und auf den Schadenersatz muss Umsatzsteuer gezahlt werden.

Gibt es bei Flugausfall oder einer Flugstornierung Schadenersatz?

Wenn ein EU-Flug weniger als 14 Tage vor Abreise annulliert wird, können Reisende eine Ausgleichszahlung erhalten. Diese fällt je nach Reisestrecke unterschiedlich hoch aus und beträgt zwischen 250 und 600 €. Alternativ dürfen Reisende eine gleichwertige Ersatzbeförderung nutzen – bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter für die Organisation zuständig.

Die Kosten für eine nicht nutzbare Unterkunft, weiteren Transfer etc. können bei Flugausfall ebenfalls Schadenersatz bedingen. Das gilt allerdings nur, wenn die Fluggesellschaft auch die Schuld an der Flugstornierung trägt, zum Beispiel wegen technischer Defekte. Im Fall von einem Streik der Fluglotsen, schlechtem Wetter oder höherer Gewalt bestehen diese Ansprüche nicht.

Unser Online-Tarif

Mit unseren Top-Rechtsschutz-Tarifen sind Sie in allen Lebenslagen rechtlich auf der sicheren Seite. Für einen optimalen Schutz sind die Bausteine Privat, Beruf und Verkehr in allen drei Varianten enthalten und Ergänzungen individuell erweiterbar.

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basis

Basis

Der zuverlässige Basis-Schutz für Preisbewusste
  • Deckungssumme unbegrenzt
  • Erbrecht bis 250 €/Fall
  • Familienrecht bis 250 €/Fall
  • Lebenspartnerschafts- und Eherecht bis 250 €/Fall
  • Risikoarme Kapitalanlagen
ab 12,00 €

monatlich

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Beste Wahl
komfort

Komfort

Der ausgewogene Schutz mit bestem Preis-Leistungsverhältnis
  • Deckungssumme unbegrenzt
  • Erbrecht bis 1.250 €/Fall
  • Familienrecht bis 1.250 €/Fall
  • Lebenspartnerschafts- und Eherecht bis 1.250 €/Fall
  • Risikoarme Kapitalanlagen
  • Selbstständige Nebentätigkeit
ab 14,30 €

monatlich

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premium

Premium

Der umfangreiche Rundum-Schutz für Anspruchsvolle
  • Deckungssumme unbegrenzt
  • Erbrecht bis 5.000 €/Fall
  • Familienrecht bis 5.000 €/Fall
  • Lebenspartnerschafts- und Eherecht bis 2.500 €/Fall
  • Risikoreiche Kapitalanlagen bis zu 50.000 € Anlagesumme
  • Selbstständige Nebentätigkeit
  • Bauherrenrecht bis 5.000 €/Fall
  • Schutz im Internet
ab 21,06 €

monatlich

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So haben wir gerechnet: Sie sind Single, 20 Jahre alt, leben in 93343 Essing, arbeiten im öffentlichen Dienst und haben eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren gewählt.
Siegel: Focus Money. Fairster Leistungsregulierer. Privat-Rechtsschutz-Versicherer. Ausgabe 03/2023
Siegel: Focus Money. Fairster Leistungsregulierer. Privat-Rechtsschutz-Versicherer. Ausgabe 03/2023

Wir machen den Hattrick! ROLAND erneut "Fairster Leistungsregulierer" in 2024

ROLAND hat im Privat-Rechtsschutz-Test von Focus Money (Ausgabe 3/2024) nach 2022 und 2023 auch in 2024 erneut wieder die Bestnote „Sehr gut“ erhalten und wurde als „Fairster Leistungsregulierer“ ausgezeichnet.

Siegel: Focus Money. Von Kunden empfohlen, höchste Weiterempfehlung Ausgabe 26/2024
Siegel: Focus Money. Von Kunden empfohlen, höchste Weiterempfehlung Ausgabe 26/2024

Kundenempfehlung: Höchstwertung für ROLAND

In einer aktuellen Studie von Focus Money und ServiceValue wurde ROLAND in der Kategorie Kundenempfehlungen mit der Höchstbewertung ausgezeichnet. Focus Money und ServiceValue ermitteln in verschiedenen Branchen regelmäßig die Unternehmen mit der höchsten Weiterempfehlung der Kunden. Das Highlight: Als einziger Rechtsschutz-Versicherer wurde ROLAND mit der höchsten Weiterempfehlung bewertet.

Kubus Siegel: 4 Sterne in der Kategorie Kundenzufriedenheit Rechtsschutz. Bewertung: Sehr gut
Frau und Mann sitzen nebeneinander auf einem Sofa. Sie schauen sich gemeinsam den ROLAND Newsletter auf einem Tablet an.

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