Für den Verkehrsrechtsschutz ist es übrigens in der Regel unerheblich, ob das Ereignis, das den Rechtsstreit auslöst, auf dem Weg zur Arbeit, während einer Dienstreise oder im Urlaub aufgetreten ist. Sogar wenn es zu Konflikten im Zusammenhang mit einem Autokauf oder mit einer Reparatur in einer Werkstatt kommt, steht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung an deiner Seite.
Da alle Kfz-Fahrer zwingend über eine Haftpflichtversicherung verfügen, stellt sich die Frage, ob der zusätzliche Verkehrsrechtsschutz sinnvoll ist. Auch für Fußgänger und Radfahrer erschließt sich die Notwendigkeit auf den ersten Blick möglicherweise nicht. Tatsächlich muss man aber durchaus kein Auto fahren, um einen Unfall zu verursachen.
In vielen Fällen stellt sich der Unfallhergang nicht als eindeutig dar, sodass vor Gericht geklärt werden muss, wer die Schuld bzw. eine Teilschuld hat und damit auch die Kosten trägt.
Mithilfe der finanziellen Absicherung des Verkehrsrechtsschutzes ist es möglich, u. a. folgende Ansprüche durchzusetzen:
- Anspruch auf Schmerzensgeld
- Anspruch auf Schadenersatz
- Erstattung eines Verdienstausfalls
- Klärung der Schuldfrage
- Abwehr falscher Beschuldigungen
Da der Verkehrsrechtsschutz ausdrücklich auch Fußgänger und Radfahrer schützt, kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung somit sinnvoll für jeden Verkehrsteilnehmer sein.