Mann sitzt in einem Auto auf dem Fahrersitz. Er hat den rechten Arm auf dem Sitz des Beifahrers und die linke Hand am Lenkrad. Er schaut nach hinten und lächelt.

Verkehrsrechtsschutz: Alles Wissenswerte für Autofahrer und Verkehrsteilnehmer

Ein Verkehrsrechtsschutz bietet finanzielle Absicherung, wenn es in Verkehrssachen zu einem Rechtsstreit kommt z.B. nach einem Unfall. Er unterstützt insbesondere bei der Durchsetzung der eigenen Ansprüche und deckt Beratungs-, aber auch Anwalts- und Gerichtskosten ab.

Junger Mann sitzt an einem Tisch auf einem Stuhl. Er hat die Ellbogen auf die Knie gelegt und die Hände einander. Er schaut nach vorne und lächelt.

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Wer ein Auto fährt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese ist eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr und gesetzlich vorgeschrieben. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist hingegen nicht obligatorisch – als Ergänzung ist sie jedoch dringend zu empfehlen. Denn: Im Falle eines Unfalls kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Kosten auf, die für den oder die Geschädigten entstehen.

Nicht immer ist aber die Schuldfrage eindeutig zu beantworten. Kommt es darüber zu einem Rechtsstreit, muss jeder am Gerichtsverfahren Beteiligte die Kosten für juristische Beratung, anwaltliche Vertretung und gegebenenfalls sogar die des Gerichts selbst tragen. Dabei schützt die Verkehrsrechtsschutzversicherung alle Verkehrsteilnehmer: Autofahrer, Motorrad- sowie Fahrradfahrer und sogar Fußgänger.

Außerdem geschehen im Straßenverkehr zahlreiche Unfälle, an denen kein Kraftfahrzeug beteiligt ist – und bei denen somit auch keine Kfz-Haftpflicht die Kosten übernehmen könnte. Auch dann hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die eigenen Ansprüche gegenüber dem Verursacher durchzusetzen.

Daneben gibt es noch viele weitere Fälle, in denen Verkehrsrechtsschutz wertvolle Hilfe bietet: Die Versicherung übernimmt unter anderem die Kosten, wenn es darum geht, einen Unfallgutachter zu beauftragen, ein unberechtigtes Bußgeld zurückzuweisen oder sich gegen den unberechtigten Vorwurf der Unfallflucht zu wehren. Sie kann daher für alle Verkehrsteilnehmer sinnvoll sein.

Kapitel 1

Verkehrsrechtsschutz: Was ist das und was ist versichert?

Als ein wichtiger Baustein einer Rechtsschutzversicherung gilt der Verkehrsrechtsschutz für Streitfälle, die sich aus Konflikten im Straßenverkehr ergeben. Er soll den Versicherten finanziell darin unterstützen, die eigenen Ansprüche – notfalls auch gerichtlich – durchzusetzen.

Versichert ist dabei vor allem der Versicherungsnehmer selbst, und zwar sowohl als Nutzer des eigenen Fahrzeugs als auch beim Fahren eines Mietwagens und sogar in öffentlichen Verkehrsmitteln. Je nach Tarif können auch Familienmitglieder versichert und der Versicherungsschutz auf mehrere Fahrzeuge ausgeweitet sein.

Auch wenn der Verkehrsrechtsschutz häufig mit Unfällen in Verbindung gebracht wird, sichert er doch unterschiedlichste Vorfälle darüber hinaus ab. Du kannst den Verkehrsrechtsschutz zum Beispiel nutzen, wenn dir zu Unrecht der Führerschein entzogen wurde, dir eine Fahrerflucht unterstellt wird oder dein Auto nach einer Reparatur noch immer die ausgebesserten Mängel aufweist.

Das folgende Kapitel erklärt, was genau Verkehrsrechtsschutz ist, wer versichert ist und welche Kosten übernommen werden können.

Was ist Verkehrsrechtsschutz?

Der Verkehrsrechtsschutz ist üblicherweise ein optionaler Baustein der Rechtsschutzversicherung. Das heißt, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist dazu gedacht, vor den (sehr schnell hohen) Kosten in einem Streitfall zu schützen, der sich aus einem Konflikt im Straßenverkehr ergibt. Im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung geht es hier also nicht darum, etwaige Kosten abzudecken, die dem Unfallgegner ohne dessen Schuld entstanden sind. Vielmehr soll der Verkehrsrechtsschutz helfen, die eigenen rechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

Zu diesem Zweck deckt der Verkehrsrechtsschutz Kosten ab, die im Zusammenhang mit einem solchen Rechtsstreit anfallen. Dazu gehören insbesondere Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung, für ein eventuelles Gerichtsverfahren etc. Auch wenn eine außergerichtliche Einigung erreicht wird, sind die Anwaltskosten vom Verkehrsrechtsschutz abgedeckt. Moderne Rechtsschutzversicherer bieten außerdem eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Als Obergrenze für die zu übernehmenden Kosten dient dabei die Versicherungssumme (auch „Deckungssumme“ genannt), die bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

Rechtsrisiko für Privatkunden Verkehrsrechtsschutz
Eines der Top 5 Rechtsrisiken für Privatkunden wird mit dem Verkehrsrechtsschutz von ROLAND abgesichert. Quelle: Eigene Auswertung

Für den Verkehrsrechtsschutz ist es übrigens in der Regel unerheblich, ob das Ereignis, das den Rechtsstreit auslöst, auf dem Weg zur Arbeit, während einer Dienstreise oder im Urlaub aufgetreten ist. Sogar wenn es zu Konflikten im Zusammenhang mit einem Autokauf oder mit einer Reparatur in einer Werkstatt kommt, steht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung an deiner Seite.

Da alle Kfz-Fahrer zwingend über eine Haftpflichtversicherung verfügen, stellt sich die Frage, ob der zusätzliche Verkehrsrechtsschutz sinnvoll ist. Auch für Fußgänger und Radfahrer erschließt sich die Notwendigkeit auf den ersten Blick möglicherweise nicht. Tatsächlich muss man aber durchaus kein Auto fahren, um einen Unfall zu verursachen.

In vielen Fällen stellt sich der Unfallhergang nicht als eindeutig dar, sodass vor Gericht geklärt werden muss, wer die Schuld bzw. eine Teilschuld hat und damit auch die Kosten trägt.

Mithilfe der finanziellen Absicherung des Verkehrsrechtsschutzes ist es möglich, u. a. folgende Ansprüche durchzusetzen:

  • Anspruch auf Schmerzensgeld
  • Anspruch auf Schadenersatz
  • Erstattung eines Verdienstausfalls
  • Klärung der Schuldfrage
  • Abwehr falscher Beschuldigungen

Da der Verkehrsrechtsschutz ausdrücklich auch Fußgänger und Radfahrer schützt, kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung somit sinnvoll für jeden Verkehrsteilnehmer sein.

Mehrwert von Verkehrsrechtsschutz im Dieselskanal

Normalerweise stehen für Rechtsschutzversicherer beim Dieselskandal die hohen Prozesskosten im Fokus. Wir dagegen haben uns gefragt: Wie können wir unseren Versicherten in diesem Konfliktfall bestmöglich zur Seite stehen? Und auf welche Weise können wir sie auf dem Weg zu einem zufriedenstellenden Ergebnis begleiten?

Dass eine Rechtsschutzversicherung im Dieselskandal echtes Geld wert ist, zeigt die beispielhafte Analyse von 3.710 Volkswagen-Dieselfällen bei ROLAND. Es handelt sich hierbei um durch Vergleiche abgeschlossene Fälle.

ROLAND übernimmt in unserem Beispiel die Kosten für die Dieselfälle. Der durchschnittliche Streitwert beläuft sich hier auf 25.000 Euro. Bei einem Vergleich bekommen die Versicherten eine Entschädigung, sei es in Form einer Auszahlung oder eines anderen für sie geldwerten Vorteils.

Die Analyse der ROLAND-Fälle zeigt, dass es nicht unrealistisch ist, in einer Modellrechnung von einem durchschnittlichen Nutzen von 11.000 bis 15.000 Euro pro versicherter Person auszugehen. Damit liegt der direkte oder indirekte monetäre Nutzen weit über der gezahlten Versicherungsprämie.

Bei der Höhe der Entschädigung wird differenziert, ob das Fahrzeug zurückgegeben oder behalten wird. Außerdem sind der Kaufpreis, der Hersteller und der Kilometerstand entscheidend. Insgesamt erhielten die Versicherten von ROLAND Rechtsschutz in den 3.710 untersuchten Fällen rechnerisch einen Ausgleich von 40 bis 55 Millionen Euro.

Älterer Mann in Hemd steht vor einem Cabrio mit offenem Verdeck. Das Auto steht vor einem Strand. Er lächelt.

Wichtig ist die Frage, ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung rückwirkend nach einem Unfall abgeschlossen werden kann. In der Regel ist das nicht der Fall: Die allermeisten Versicherer übernehmen nur Kosten, die sich nach Schließung des Versicherungsvertrags ergeben. Mitunter muss zunächst auch eine mehrmonatige Wartezeit vorüber sein. Andere Anbieter fordern eine solche Wartezeit nicht ein, sondern versichern ab dem ersten Tag. So oder so ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig um die Verkehrsrechtsschutzversicherung zu kümmern – bevor es zum Schadensfall kommt.

Einzelne Versicherer gewähren auch einen rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz. Dieser Schutz ist dann üblicherweise an eine längere Vertragslaufzeit gekoppelt und obendrein mit relativ hohen monatlichen Kosten verbunden. Somit ist ein solcher rückwirkender Verkehrsrechtsschutz zwar für den Notfall und bei hohen anfallenden Folgekosten eines Unfalls mitunter eine Option; in der Regel ist jedoch die vorbeugende Verkehrsrechtsschutzversicherung die deutlich günstigere Wahl.

Verkehrsrechtsschutz: Wer ist versichert?

Wer genau im Rahmen des Verkehrsrechtsschutzes versichert ist, hängt vom gewählten Tarif ab. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein einzelnes Fahrzeug oder alle Fahrzeuge einer Familie in der Police zu berücksichtigen. Die Versicherung aller Fahrzeuge wird häufig auch als „Familien-Verkehrsrechtsschutz“ bezeichnet.

Junge Frau hockt neben ihrem Auto. Sie telefoniert. Das Auto hat eine Beule.

Wird ein einzelnes Fahrzeug versichert, umfasst der Verkehrsrechtsschutz jeden berechtigten Fahrer und alle Insassen des Fahrzeugs; zusätzlich den Versicherungsnehmer auch in solchen Fällen, in denen dieser beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs ist oder ein fremdes Fahrzeug (zum Beispiel einen Mietwagen) führt. Auch bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Versicherungsnehmer durch den Verkehrsrechtsschutz abgesichert.

Einen noch umfassenderen Verkehrsrechtsschutz bietet die Versicherung aller Fahrzeuge einer Familie. Der Verkehrsrechtsschutz umfasst dann den Versicherungsnehmer, dessen Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder sowie Kinder, die volljährig sind, aber noch mit im Haushalt leben. All diese Personen sind mitversichert, und zwar unabhängig von der Nutzung des konkreten Fahrzeugs und sogar dann, wenn sie ohne Auto im Straßenverkehr unterwegs sind.

Verkehrsrechtsschutz: Was ist versichert?

Grundsätzlich übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Streitfall im Straßenverkehr entstehen. Sie übernimmt also nicht tatsächlich festgestellte Ansprüche, zum Beispiel auf Schadenersatz, sondern kommt für die Kosten auf, die bei deren Durchsetzung bzw. versuchter Abwehr anfallen. Für die Zahlung von Schadenersatz, Schmerzensgeld etc. ist, sofern vorhanden, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zuständig. Verfügt dieser über keine solche, haftet er persönlich.

Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für:

  • anwaltliche Beratung und Vertretung
  • eine Mediation/Schlichtung
  • ein eventuelles Gerichtsverfahren
  • eventuelle Auslagen für Zeugen
  • einen Sachverständigen oder Gutachter
  • ein verlorenes Verfahren
  • eine Kautionsstellung

Zu beachten ist, dass manche Tarife nur die Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren anfallen. Hier gilt es, den gewählten Tarif sorgfältig zu prüfen.

Tipp

Ein Sonderfall besteht für Selbstständige. In ihrem Fall ist es häufig nicht leicht zu klären, ob ein Schadensfall im privaten oder beruflichen Bereich eingetreten ist, ob das Fahrzeug also zum Zeitpunkt des Unfalls privat oder betrieblich genutzt wurde. Unklarheiten können hier im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Versicherungsschutz nicht greift. Es gibt jedoch auch Anbieter, die unabhängig von der Art der Beschäftigung (selbstständig oder angestellt) einen Verkehrsrechtsschutz einräumen.

Was genau im Verkehrsrechtsschutz versichert ist, lässt sich zum besseren Verständnis in mehrere Bereiche (mit passenden Beispielen) untergliedern:

  • Schadenersatzrechtsschutz: Wer nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen will, kann dafür seine Verkehrsrechtsschutzversicherung nutzen. Das gilt auch, wenn der Schaden während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstanden ist.
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz: Der Verkehrsrechtsschutz hilft auch, unrechtmäßige Bußgelder abzuwehren, zum Beispiel bei unterstellter Geschwindigkeitsüberschreitung oder bei unterstelltem Parkverstoß.
  • Verwaltungsrecht: Die Versicherung springt auch ein, wenn es darum geht, den Führerschein wiederzuerlangen oder sich gegen die Auflage eines Fahrtenbuchs zu wehren.
  • Vertrags- und Sachrecht: Hat das Fahrzeug nach der Reparatur noch immer Mängel und es kommt zum Streit mit der Werkstatt, hilft auch hier der Verkehrsrechtsschutz. Auch bei manipulierter Abgassoftware und Wertverlust des Autos nach Bekanntwerden greift der Versicherungsschutz dem arglosen Käufer unter die Arme.
  • Strafrechtsschutz: Unter Umständen muss man sich nach einem Unfall gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung verteidigen. Auch in diesem Fall sichert der Verkehrsrechtsschutz den Beschuldigten finanziell ab.
  • Steuerrechtsschutz: Eine entsprechende Verkehrsrechtspolice kommt auch für die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung in Bezug auf die Erhebung der Kfz-Steuer auf.

„Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte neben der Haftpflichtversicherung zur Grundausstattung aller Verkehrsteilnehmer gehören. Denn sie ermöglicht kompetente Beratung und die Durchsetzung eigener Ansprüche in vielfältigen Konfliktsituation rund um den Verkehr – ohne Kostenrisiko.“

Henrik Momberger

Momberger Rechtsanwälte
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Es gibt zahlreiche denkbare Szenarien, die einen Versicherungsfall für die Verkehrsrechtsschutzversicherung darstellen könnten. Die obigen Beispiele bieten eine erste Orientierung. In den folgenden Kapiteln werden viele der genannten Aspekte vertieft und ausführlich behandelt.

Kapitel 2

Verkehrsunfall: Autounfall, Fahrerflucht, Schmerzensgeld & Schadenersatz

Im Idealfall werden sich nach einem Verkehrsunfall die Beteiligten problemlos einig: Die zuständige Versicherung übernimmt die Kosten und es kommt zu keinen weiteren Konflikten. Betroffene können erheblich dazu beitragen, dass aus einem (Auto-)Unfall kein Rechtsfall wird. Damit das gelingt, sollten alle Beteiligten wissen, was nach einem Unfall zu tun ist.

Eine Einführung dazu stellt dieses Kapitel dar. Es verrät zunächst, welche Rechte und Pflichten Personen haben, die an einem Unfall beteiligt sind. Für Autounfälle gelten außerdem besondere Verhaltensmaßnahmen, damit nicht noch weitere Verkehrsteilnehmer in den Unfall verwickelt werden.

Im Anschluss wird erklärt, wann eine Fahrerflucht vorliegt und welche Möglichkeiten der Geschädigte hat, wenn der Unfallgegner nicht auffindbar ist. Auch die Themen „Schmerzensgeld“ und „Schadenersatz“ werden beleuchtet. Nicht zuletzt geht es um die Frage, welche Versicherung für eventuelle Schäden aufkommt und wie es möglich ist, die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Die Zahl der Verkehrsunfälle nimmt seit Jahren stetig zu – durchschnittlich alle 12 Sekunden geschieht auf deutschen Straßen ein Unfall. Daher ist es wichtig zu wissen, was nach einem Verkehrsunfall zu tun ist und welche Rechte und Pflichten die Beteiligten haben.

Wer als „Unfallbeteiligter“ gilt, ist in § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt: Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist derjenige, dessen „Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann“. So kann beispielsweise ein unverletzter Fußgänger ein Unfallbeteiligter sein, wenn er beim Überqueren der Straße einen Fahrradfahrer zu scharfem Bremsen mit der Folge eines Sturzes gezwungen und damit einen Fahrradunfall verursacht hat.

Alle Unfallbeteiligten haben folgende Pflichten:

  • Sie müssen Erste Hilfe leisten.
  • Sie sind verpflichtet, den anderen Unfallbeteiligten ihre Daten mitzuteilen – und zwar jene zu ihrer eigenen Person, ggf. zu ihrem Fahrzeug und zu ihrer Unfallbeteiligung.

Das bedeutet also, dass alle Beteiligten eines Verkehrsunfalls – nicht nur Geschädigte – das Recht haben, Erste Hilfe sowie die Daten der anderen Beteiligten zu erhalten.

Wer sich als Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall entfernt, ohne seine Daten angegeben zu haben, begeht damit das, was umgangssprachlich „Fahrerflucht“ oder „Unfallflucht“ genannt wird. Wer nicht an einem Unfall beteiligt ist, aber keine Erste Hilfe leistet, begeht zwar keine Fahrerflucht, macht sich aber dennoch strafbar, und zwar der „Unterlassenen Hilfeleistung“.

Auch Zeugen eines Verkehrsunfalls haben Pflichten. Sie gelten zwar nicht als Unfallbeteiligte, sondern lediglich als „Beobachter“ und sind somit nicht dazu verpflichtet, am Unfallort zu bleiben oder ihre Daten anzugeben. Wer aber vom Gericht als Zeuge geladen wird, ist verpflichtet, dort zu erscheinen und auszusagen. Eine Ausnahme besteht beispielsweise, wenn der Zeuge mit dem Angeklagten eng verwandt ist.

Abgesehen davon haben bei einem Verkehrsunfall natürlich auch alle Zeugen die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten.

Was tun bei einem Autounfall?

Nach einem Unfall mit Personenschaden stehen an erster Stelle immer das Leben und die Sicherheit der Beteiligten. Das bedeutet:

Zuerst muss die Unfallstelle abgesichert werden, damit nicht noch weitere Verkehrsteilnehmer in den Unfall verwickelt werden. Diese Regel gilt immer, ist jedoch besonders wichtig bei einem Autounfall auf der Autobahn. Zum Absichern der Unfallstelle gehören:

  • sofortiges Anhalten direkt nach dem Unfall
  • das Tragen einer Warnweste zur eigenen Sicherheit
  • das Aufstellen des Warndreiecks in angemessener Entfernung (etwa 50 Meter in der Stadt, mindestens 100 Meter auf einer Landstraße und 150 Meter auf einer Autobahn)
  • Freimachen der Straße, sofern das gefahrlos möglich ist, und das Bilden einer Rettungsgasse

Bei einem Unfall mit Personenschaden sind alle Beteiligten und alle Beobachter verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Wenn nicht alle Personen für die Rettungsmaßnahmen gebraucht werden, sollte eine Person außerdem schnellstmöglich den Rettungsdienst informieren.

Sobald alle Verletzten versorgt sind, geht es für den Geschädigten eines Autounfalls darum, die Daten der anderen Beteiligten einzusammeln und Beweise zu sichern. Solche Beweise können beispielsweise Zeugenaussagen oder Fotos von den Schäden sein. Auch eine Skizze des Unfallhergangs ist nützlich. Unklarheit besteht noch darüber, ob die Aufzeichnung mithilfe einer Dashcam rechtens ist.

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, nach einem Autounfall die eigene oder die gegnerische Versicherung zu informieren. Allerdings gelten je nach Versicherung bestimmte Meldepflichten und Fristen. Diese sollten unbedingt eingehalten werden, da es im schlimmsten Fall sonst dazu kommen kann, dass die Versicherung nicht zahlt.

Als Unfallverursacher sollte man also am besten sofort die eigene Kfz-Haftpflicht informieren. Auch als Geschädigter eines Autounfalls schadet es nicht, sowohl der eigenen als auch der gegnerischen Versicherung Bescheid zu geben, insbesondere wenn der Unfallhergang nicht eindeutig geklärt ist.

„Im Falle einer strittigen Sachlage nach einem Unfall sollte man sich möglichst unmittelbar juristischen Rat einholen, um auf der sicheren Seite zu sein. Eine solche Beratung kann mit einem Verkehrsrechtsschutz zum Beispiel rund um die Uhr telefonisch erfolgen und bringt keine zusätzlichen Kosten mit sich.“

Henrik Momberger

Momberger Rechtsanwälte
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, zur Unfallaufnahme die Polizei zu rufen. Jedoch ist es in den allermeisten Fällen empfehlenswert, zumal die Unterstützung durch die Polizei keine zusätzlichen Kosten mit sich bringt. Bei Unfällen mit Personenschäden, bei Fahrerflucht oder wenn die Einigung mit dem Unfallgegner nicht möglich ist, sollte die Polizei auf jeden Fall hinzugezogen werden. Häufig kommt es nämlich zum Streit darüber, wer bei einem Auffahrunfall Schuld hat. Dann ist es im weiteren Verlauf hilfreich, wenn die Polizei alle wichtigen Informationen bereits aufgenommen hat.

Übrigens

Wenn es sich nicht um einen schweren Unfall handelt, sind die Unfallbeteiligten auch dafür zuständig, die Straße aufzuräumen, also etwa Metallstücke und Scherben zu entfernen.

Was passiert bei Fahrerflucht?

Fahrerflucht begeht, wer sich vom Unfallort entfernt, ohne den anderen Beteiligten seine Personalien sowie Informationen zum eigenen Fahrzeug und zur Unfallbeteiligung mitgeteilt zu haben. „Fahrerflucht“ bzw. „Unfallflucht“ sind umgangssprachliche Begriffe. Korrekt heißt das Vergehen „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.

Fahrerflucht ist eine Straftat – so steht es im Strafgesetzbuch. Zwar spielen die Umstände eine Rolle – ob es sich zum Beispiel „nur“ um einen Parkrempler handelt –, doch im Allgemeinen drohen bei Fahrerflucht hohe Strafen. Neben einer Geldstrafe ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich. Strafmildernd kann es sich auswirken, wenn der Täter sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall der Polizei stellt.

Noch immer wird bisweilen geraten, zumindest den eigenen Namen und die Kontaktdaten auf einem Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen, wenn man einen Unfall an einem geparkten Auto verursacht hat. Dieses Verhalten schützt jedoch nicht vor der Strafe, wenn es zu einer Verhandlung über das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kommt. Vielmehr muss der Unfallverursacher „eine angemessene Zeit“ auf den Besitzer des anderen Fahrzeugs warten, bevor er sich vom Unfallort entfernt. In Letzterem Falle ist er allerdings dafür auch verpflichtet, die Polizei zu informieren.

Tipp

Die zitierte „angemessene Zeit“ ist nicht genau definiert – sie hängt von den Umständen ab. So kann bei gutem Wetter zu einem Zeitpunkt mitten am Tag eine Wartezeit von einer Stunde als angemessen gelten – bei Schneefall oder nachts möglicherweise auch eine kürzere Zeit. Auf der sicheren Seite ist man als Unfallverursacher immer, wenn man selbst die Polizei ruft.

Was kann man als Geschädigter bei einer Unfallflucht tun? Auf jeden Fall sollte die Polizei informiert werden – bisweilen verlassen Täter zwar zunächst den Unfallort, stellen sich dann aber doch noch nach kurzer Zeit. Ist das nicht der Fall, kann nach 24 Stunden Anzeige gegen Unbekannt gestellt werden. Sehr wertvoll sind Aussagen von Zeugen: Möglicherweise hat jemand das Fahrzeug oder sogar das Kennzeichen des Verursachers gesehen, sodass der Täter ermittelt werden kann.

Wenn der Täter nicht auffindbar ist, bleibt nur die Möglichkeit, den Schaden von der eigenen Vollkaskoversicherung übernehmen zu lassen, sofern diese vorhanden ist. Mitunter ist es dazu notwendig zu beweisen, dass der Unfall nicht selbst verschuldet wurde. Das kann zum Beispiel mithilfe eines Gutachtens geschehen.

Schmerzensgeld nach Unfall: Wer zahlt?

Wer bei einem Unfall unverschuldet verletzt wird, kann Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Es ist jedoch nicht immer leicht, diesen Anspruch durchzusetzen. Denn für die Zahlung von Schmerzensgeld nach einem Unfall müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Zum einen müssen die Verletzungen einen gewissen Schweregrad aufweisen. Leichte Verletzungen wie etwa Hautabschürfungen oder Prellungen stellen noch keine Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld dar. Außerdem muss der Geschädigte beweisen, dass der (Auto-)Unfall die Ursache für seine Beschwerden ist und dass der Unfallverursacher vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt hat.

Der Geschädigte trägt also die volle Beweispflicht, wenn er nach einem Unfall Schmerzensgeld einfordern will. Für die Beweisführung können verschiedene Dokumente nützlich sein, zum Beispiel der Polizeibericht, eine Stellungnahme des Arztes, Zeugenaussagen oder auch ein fachmännisches Gutachten.

Achtung

Diese Beweise müssen innerhalb von drei Jahren erbracht werden. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall geschehen ist und in dem der Geschädigte auf die gesundheitlichen Folgen aufmerksam wurde.

Beispiel

Fand der Unfall am 28. Dezember 2020 statt, doch ein Arztbesuch mit Feststellung der gesundheitlichen Folgen kam erst am 2. Januar 2021 zustande, dann beginnt die Verjährungsfrist in der Theorie erst am 31. Dezember 2021 und endet am 31. Dezember 2024. Allerdings: Hier wird der Geschädigte nur schwerlich nachweisen können, dass ihm nicht schon direkt nach dem Unfall – auch ohne Arztbesuch – die Beschwerden aufgefallen waren. Gerade auch für solche Zweifelsfälle ist ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll.

Den Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen, ist für Laien nicht einfach. Ein Verkehrsrechtsschutz ist daher dringend zu empfehlen: Die Versicherung berät zunächst zu den Möglichkeiten und empfiehlt dann einen geeigneten Fachanwalt, wenn die Lage erfolgsversprechend erscheint. Der Anwalt kann wiederum Gutachter und andere Sachverständige hinzuziehen, die dafür nötig sind, den Anspruch auf Schmerzensgeld nach dem Unfall durchzusetzen.

Aber wer zahlt das Schmerzensgeld nach einem (Auto-)Unfall eigentlich? Der Anspruch besteht gegen denjenigen, der den Unfall verursacht hat. Bei einem Autounfall besteht in der Regel eine Kfz-Haftpflicht, die dann für die Kosten aufkommt und auch das Schmerzensgeld zahlt. Ist das nicht der Fall, muss der Unfallverursacher unter Umständen selbst zahlen – sofern er dazu in der Lage ist, die oft sehr hohen Kosten zu tragen.

Wie hoch das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall ausfällt, ist sehr unterschiedlich und hängt von diversen Faktoren ab. Die Schwere der Verletzungen und die Einschränkungen, die sich im Alltag ergeben, spielen eine wichtige Rolle. Gegebenenfalls können auch die Kosten für einen Verdienstausfall geltend gemacht werden. Auch dafür muss der Geschädigte aber beweisen, dass der Verdienstausfall die Folge des Unfalls ist.

Als Orientierung wird bei Bußgeldkatalog.org beispielhaft dargestellt, wie viel Schmerzensgeld ein Schleudertrauma nach einem Autounfall begründen kann. Die Beträge beginnen im niedrigen dreistelligen Bereich, erreichen aber auch den höheren vierstelligen Bereich. Auch deswegen ist es empfehlenswert, sich durch einen Verkehrsrechtsschutz abzusichern: Mithilfe von spezialisierten Anwälten und Gutachtern lassen sich eventuell höhere Ansprüche durchsetzen.

Ein Warndreieck steht aufgestellt auf einer Straße. Dahinter stehen zwei Autos die einen Unfall hatten. Zwei Personen stehen bei den Autos.

Schadenersatz nach Unfall: Wer zahlt was?

Die Kosten, die bei einem Verkehrsunfall entstehen, können schnell sehr hoch ausfallen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für:

  • Reparaturen an den beteiligten Fahrzeugen
  • Mietwagen als Ersatz
  • Verdienstausfälle
  • eventuelle Gutachten
  • Schadenersatzansprüche für diese Kosten

War der Unfallverursacher mit dem Auto unterwegs, übernimmt in aller Regel seine Kfz-Haftpflicht die Kosten, die dem Geschädigten entstanden sind. Seine eigenen Kosten muss er hingegen selbst tragen – etwa für das eigene beschädigte Fahrzeug oder einen Verdienstausfall aufgrund gesundheitlicher Unfallfolgen.

„Den Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz nach einem Unfall durchzusetzen ist für Betroffene häufig sehr emotional. Aufgrund der Komplexität einiger Unfälle ist es sehr wichtig einen kompetenten, juristischen Partner an der Seite zu haben, der durch sein Spezialwissen im Verkehrsrecht optimale Ergebnisse für die Betroffenen erreichen kann.“

Henrik Momberger

Momberger Rechtsanwälte
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wenn der Unfallverursacher als Fußgänger oder Fahrradfahrer den Unfall verursacht hat und somit keine Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten übernimmt, zahlt in manchen Fällen eine ggf. vorhandene private Haftpflichtversicherung. Diese kann unter Umständen beispielsweise Ansprüche auf Schadenersatz nach einem Unfall übernehmen oder für die Kosten für einen Mietwagen des Unfallgegners aufkommen.

Wichtig

Damit die Versicherung nach einem Unfall eine Entschädigung zahlt, darf der Unfall nicht „vorsätzlich“ (also mit Absicht) herbeigeführt worden sein. Auch „grobe Fahrlässigkeit“ steht mitunter dem Versicherungsschutz entgegen. Denn „grobe Fahrlässigkeit“ bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Gefahrensituation hätte erkennen müssen. Im Zweifel wird in solchen Situationen eine Einzelfallentscheidung getroffen.

Grundsätzlich gilt: Die Haftpflicht übernimmt stets nur die Kosten, die dem Geschädigten unverschuldet entstanden sind. Wer eigene Ansprüche auf Entschädigung nach einem Unfall durchsetzen will, ist mit einem Verkehrsrechtsschutz gut beraten. Das gilt insbesondere, wenn die Schuldfrage nicht vollkommen eindeutig ist: Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt beispielsweise auch die Kosten für ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall. Damit lässt sich die eigene rechtliche Position stärken.

Tipp

Wenn der Unfallverursacher nicht versichert ist oder Fahrerflucht begangen hat, kommt unter bestimmten Umständen die Verkehrsopferhilfe für die Kosten des Geschädigten auf.

Kapitel 3

Polizeikontrolle, Ordnungswidrigkeiten, Verwarnungsgeld & Bußgeldbescheid

Polizeikontrollen sind im Straßenverkehr keine Seltenheit, führen aber oft zu Unsicherheit beim angehaltenen Fahrer – obwohl normalerweise kein Grund zur Sorge besteht. Dieses Kapitel zeigt, was bei einer Polizeikontrolle erlaubt ist, welche Rechte und Pflichten man als Fahrer hat und wie man sich verhalten sollte.

Stellt die Polizei eine Ordnungswidrigkeit fest, kann sie ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld verhängen. Damit man darauf bestmöglich reagieren kann, ist es wichtig zu wissen, was genau eine Ordnungswidrigkeit ist und welcher Unterschied zwischen einem Verwarnungsgeld und einem Bußgeld besteht. Außerdem gehen wir darauf ein, was passiert, wenn ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld nicht bezahlt wird.

Nicht immer ist ein Bußgeldbescheid korrekt. Dann ist es möglich, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. In diesem Kapitel findest du erste Ansätze dazu, wann dieses Vorgehen sinnvoll ist und wie ein Verkehrsrechtsschutz dir dabei helfen kann.

Polizeikontrolle: Was ist erlaubt?

Eine Verkehrskontrolle der Polizei dient dazu, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Dieser Zweck begründet, was bei einer Polizeikontrolle erlaubt ist: Die Polizei darf prüfen, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und ob der Fahrer es sicher führen kann.

Bei einer Polizeikontrolle darf die Polizei:

  • Angaben zur Person verlangen
  • den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher bekannt als „Fahrzeugschein“) prüfen
  • zum Aussteigen aus dem Fahrzeug auffordern
  • überprüfen, ob Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten vorhanden sind (und dazu ggf. den Kofferraum öffnen lassen)
  • die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs testen, etwa die Bremsen oder Reifen und das Vorhandensein einer gültigen TÜV-Plakette kontrollieren usw.

Im Rahmen einer Polizeikontrolle ist es der Polizei nicht erlaubt:

  • Fragen zu stellen, die in das Persönlichkeitsrecht des Fahrers eingreifen (etwa nach dem Fahrtziel)
  • den Kofferraum, das Handschuhfach oder das Fahrzeug insgesamt zu durchsuchen
  • ohne Zustimmung des Fahrers einen Pupillentest durchzuführen, den Fahrer aufzufordern, auf einer geraden Linie zu gehen, o. Ä.
  • ohne Zustimmung des Fahrers einen Alkohol- oder Drogentest durchzuführen; bei Verweigerung kann die Polizei jedoch bei einem konkreten Verdacht einen Bluttest auf dem Revier anordnen

Bei vielen besteht Unsicherheit darüber, wie man sich während einer Polizeikontrolle verhalten sollte. Grundsätzlich gilt: Befolge, soweit zulässig, die Anordnungen der Polizisten. Halte die gewünschten Papiere (Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I) bereit und öffne auf Wunsch den Kofferraum. Darüber hinaus solltest du möglichst wenig Auskunft geben, damit du dich nicht versehentlich selbst belastest.

Wichtig

Beliebt ist die Eröffnung mit der Frage: „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ Diese Frage solltest du immer mit „Nein“ beantworten, da deine Aussage sonst als Schuldeingeständnis und schlimmstenfalls sogar als Vorsatz gewertet werden könnte.

Ein besonnenes Verhalten während einer Polizeikontrolle deeskaliert die Situation, während aggressives Verhalten verdächtig wirken und dadurch leicht weitere polizeiliche Maßnahmen bewirken kann.

Wird während der Polizeikontrolle eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, kann die Polizei ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld verhängen.

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird manchmal als „kleiner Bruder des Strafrechts“ bezeichnet. Als Ordnungswidrigkeiten werden Verstöße gegen das Gesetz definiert, die mit geringerer „krimineller Energie“ einhergehen: So wird eine Ordnungswidrigkeit wie etwa das Betreten der Straße bei roter Ampel in der Regel nicht mit dem Ziel begangen, jemanden zu schädigen. Auch Falschparker planen ihren Verstoß nicht im Voraus und nicht mit böser Absicht. Daher gelten solche vergleichsweise kleinen Vergehen als Ordnungswidrigkeiten und nicht als Straftaten.

Eine Ordnungswidrigkeit zieht Kosten nach sich, die im Bereich Straßenverkehr meist zwischen 60 und 1.000 € liegen und von der Schwere des Verstoßes abhängen. Man spricht dann von einem „Bußgeld“.

Beispiel

Eine Geschwindigkeitsübertretung von 21 bis 25 km/h innerorts wird derzeit als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 80 € geahndet (Stand: 2020).

Ordnungswidrigkeiten verjähren nach einer gewissen Zeit. Der Zeitraum richtet sich nach der Höhe der Geldbuße. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden in aller Regel Geldbußen unter 1.000 € ausgesprochen. Die Verjährungsfrist für solche Ordnungswidrigkeiten beträgt höchstens sechs Monate. Allerdings hat die Behörde nur drei Monate dafür Zeit, den Bußgeldbescheid zu erlassen – sonst tritt die Verjährung schon nach drei Monaten ein.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die mit weniger als 60 € geahndet werden würden, wird stattdessen ein Verwarnungsgeld – auch „Verwarngeld“ – eingefordert. Dieses wird für kleinste Ordnungswidrigkeiten angesetzt, sodass die Folgen eines Parkverstoßes oder einer geringfügigen Geschwindigkeitsübertretung deutlich milder ausfallen. Die Handynutzung während des Fahrens ist dagegen ein Verstoß, der ein Bußgeld nach sich zieht.

Der Unterschied zwischen dem Verwarnungsgeld und dem Bußgeld besteht also zum einen in der Höhe der Kosten, die aufgrund der Ordnungswidrigkeit anfallen. Zum anderen muss die zuständige Behörde zunächst ein Bußgeldverfahren eröffnen und einen Bußgeldbescheid erstellen, um ein Bußgeld erheben zu können. Ein Verwarngeld kann im Unterschied zum Bußgeld auf einfachere Weise – etwa per Strafzettel – eingefordert werden.

Soll man ein Verwarnungsgeld bezahlen oder nicht?

Das Verwarnungsgeld ist als ein Entgegenkommen der Behörde zu betrachten: Es dient als milde Verwarnung, die dem Betroffenen höhere Kosten und der Behörde den Aufwand eines Bußgeldverfahrens erspart. Bezahlt werden muss innerhalb der relativ kurzen Frist von einer Woche, sonst zählt das Verwarnungsgeld als nicht bezahlt.

Was passiert, wenn man das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, ist nicht vorherzusagen. Der nächste Schritt der Behörde wäre nun, ein Bußgeldverfahren zu eröffnen und somit ein – meist deutlich höheres – Bußgeld einzufordern. Geschieht das jedoch innerhalb von drei Monaten nicht, etwa weil die Behörde mit anderen Aufgaben ausgelastet ist, tritt die Verjährung ein und das Verwarngeld braucht nicht bezahlt zu werden. In der Regel empfiehlt es sich, das Verwarngeld zu bezahlen, wenn man den Verstoß auch tatsächlich begangen hat.

Auf der Fahrertür von einem Auto ist die Aufschrift

Bisweilen entschließen Betroffene sich dazu, das Verwarngeld nicht zu bezahlen, weil Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen. Ein Einspruch gegen ein Verwarngeld ist aber nicht möglich. In diesem Fall muss der Bußgeldbescheid abgewartet werden, gegen den dann Einspruch eingelegt werden kann.

„Wenn berechtigte Zweifel an der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit bestehen, sollte ein Bußgeldbescheid abgewartet werden. Denn dann ist es möglich im Rahmen eines Einspruchs dagegen vorzugehen. Das lohnt sich für viele Betroffene, da Bußgeldbescheide fehlerhaft sein können und in solchen Fällen eine Zahlung abgewendet werden kann.“

Henrik Momberger

Momberger Rechtsanwälte
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

Wie viel Zeit bis zum Erhalt eines Bußgeldbescheids vergeht, hängt vom damit verbundenen Aufwand für die Behörde ab. Wenn es sich beispielsweise um eine Geschwindigkeitsübertretung handelt, muss die Behörde zunächst feststellen, wer am Steuer saß.

Somit kann es mehrere Wochen dauern, bis der Bußgeldbescheid zugestellt wird. Innerhalb von drei Monaten sollte er vorliegen, sonst tritt die Verjährung ein. Allerdings kann die Verjährung gehemmt werden – das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Anhörungsbogen verschickt wurde.

Es wird häufig davon gesprochen, gegen einen Bußgeldbescheid „Widerspruch einzulegen“. Die korrekte Bezeichnung lautet jedoch „Einspruch einlegen“ – einen Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid gibt es also genau genommen nicht.

Ein Einspruch ist dann sinnvoll, wenn der im Bußgeldbescheid erhobene Vorwurf nicht zutrifft. Auch sind Bußgeldbescheide bisweilen fehlerhaft, und derzeit besteht rechtliche Unklarheit in Bezug auf den aktuellen Bußgeldkatalog, sodass ergangene Bußgeldbescheide rechtswidrig sein könnten. In all diesen Fällen lohnt sich ein Verkehrsrechtsschutz, der meist eine kostenlose Kundenhotline für Ersteinschätzungen beinhaltet und im Ernstfall die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernimmt.

Wichtig

Es ist nicht empfehlenswert, einen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Der Bescheid ist dann rechtskräftig und es besteht keine Möglichkeit mehr zum Einspruch.

Kapitel 4

Fahrverbot, Führerscheinentzug und MPU

Schwerere Verstöße im Straßenverkehr werden nicht nur mit einem Bußgeld, sondern zusätzlich mit einem Fahrverbot oder sogar einem Führerscheinentzug belegt. Diese beiden Begriffe werden umgangssprachlich oft synonym gebraucht, doch es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen dem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug.

Das Fahrverbot wird im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten oder weniger schwerwiegenden Straftaten ausgesprochen. Es ist zeitlich begrenzt und der Fahrer erhält seinen Führerschein nach Ablauf des Verbots zurück.

Deutlich strenger ist der Entzug der Fahrerlaubnis („Führerscheinentzug“). Bei dieser Maßnahme geht es nicht nur darum, das Fahren vorübergehend zu verbieten, sondern der Betroffene verliert seine Fahrerlaubnis vollständig. Diese kann er nur nach einer Sperrfrist und ggf. unter Auflagen zurückerlangen.

Eine solche Auflage kann die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sein. Sie soll sicherstellen, dass der Fahrer (wieder) in der Lage ist, ein Auto sicher zu steuern. Über den Ablauf und die Kosten der MPU erfährst du mehr in diesem Kapitel, ebenso über die möglichen Gründe für ein Fahrverbot oder gar einen Führerscheinentzug.

Ab wann droht ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist im Vergleich zum Führerscheinentzug eine mildere Maßnahme, um Vergehen im Straßenverkehr zu bestrafen. Es wird daher hauptsächlich bei Ordnungswidrigkeiten, aber auch bei weniger schwerwiegenden Straftaten verhängt. Folgende Vergehen ziehen häufig ein Fahrverbot nach sich:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille oder ab 0,3 Promille bei Gefährdung des Straßenverkehrs)
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (im Ort: ab 21 km/h; außerhalb geschlossener Ortschaften: ab 26 km/h)
  • Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde; unter 1 Sekunde, wenn Gefährdung des Straßenverkehrs bestand)
  • Fahrerflucht bei geringfügigen Sachschäden
  • Vergehen, die mit mindestens 2 Punkten in Flensburg geahndet werden

Grundsätzlich gilt ein Fahrverbot unmittelbar ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bußgeldbescheid bzw. das Urteil des Strafgerichts rechtskräftig wird. Das ist in dem Moment der Fall, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Gilt man als „Ersttäter“, darf man jedoch selbst entscheiden, wann das Fahrverbot beginnen soll.

„Ersttäter“ ist, wer in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot erteilt bekommen hat. Dann darf man wählen, wann man das Fahrverbot antreten möchte – und zwar innerhalb einer Frist von vier Monaten. Auf diese Weise können persönliche und berufliche Pflichten so geplant werden, dass das Fahrverbot mit möglichst erträglichen Folgen einhergeht.

Der Führerschein muss für die Dauer des Fahrverbots bei der zuständigen Behörde abgegeben werden – genaue Informationen dazu finden sich im Bußgeldbescheid bzw. im Urteil. Ein Fahrverbot kann maximal für die Dauer von drei Monaten ausgesprochen werden. Im Anschluss daran erhält man den Führerschein automatisch zurück. Das unterscheidet das Fahrverbot grundlegend vom Führerscheinentzug.

Hinweis

Ein Fahrverbot kann nicht auf mehrere einzelne Zeiträume aufgeteilt werden. Es ist jedoch unter Umständen möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld „umzuwandeln“. Hier kann ein Verkehrsrechtsschutz helfen, der die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernimmt.

Nicht zu verwechseln mit dieser Art von Fahrverbot ist das Dieselfahrverbot, das in manchen Großstädten für Dieselfahrzeuge gilt. Wer gegen das Dieselfahrverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Führerscheinentzug: Ab wann kann man den Führerschein verlieren?

Der Führerscheinentzug ist eine deutlich strengere Maßnahme als das Fahrverbot. Hier wird nämlich nicht nur ein befristetes Verbot verhängt, sondern die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen. Deswegen heißt der umgangssprachlich so genannte „Führerscheinentzug“ im juristischen Kontext „Entzug der Fahrerlaubnis“.

Besonders häufig kommt es zum Führerscheinentzug, wenn mit zu viel Alkohol im Blut gefahren wurde. Folgende Vergehen ziehen typischerweise einen Führerscheinentzug nach sich:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 1,1 Promille)
  • Fahren unter Drogeneinfluss / im Vollrausch
  • bei Drogenbesitz (da hier Eigengebrauch angenommen werden kann)
  • Straftaten (z. B. Fahrerflucht, insbesondere bei Personenschäden oder schweren Sachschäden; verbotene Autorennen)
  • Vergehen, die insgesamt zu 8 oder mehr Punkten in Flensburg geführt haben
  • wiederholte Vergehen (z. B. mehrfache Trunkenheitsfahrten)
  • drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße während der Probezeit

Eine Person sitzt in einem Fahrzeug und hat eine Hand am Steuer. In der anderen Hand hält die Person eine offene Bierflasche.

Die entzogene Fahrerlaubnis wird nicht automatisch wiedererteilt. Vielmehr muss der Betroffene einen Antrag auf Wiedererteilung stellen und dafür in der Regel nachweisen, dass er zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist – beispielsweise mithilfe einer medizinisch-psychologischen Untersuchung oder eines Abstinenznachweises. Bei Erfolg wird ein komplett neuer Führerschein ausgestellt, da das ursprüngliche Dokument beim Führerscheinentzug vernichtet worden ist.

Wie lange der Führerscheinentzug mindestens dauert, hängt von der Schwere des Vergehens ab. Der Betroffene muss seinen Führerschein abgeben, und genau genommen gibt er damit auch seine Fahrerlaubnis ab. Zusätzlich wird eine Sperrfrist verhängt, die mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre beträgt. Während dieser Sperrfrist darf der Betroffene nicht fahren. Er darf aber bereits innerhalb der Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Es gibt Fälle, in denen der Führerscheinentzug sofort erfolgt, beispielsweise indem die Polizei einem betrunkenen Fahrer den Führerschein an Ort und Stelle abnimmt. Ein richterliches Urteil ist im Nachgang dennoch notwendig, damit der Führerscheinentzug auch rechtskräftig wird. In Ausnahmefällen kann die Sperrfrist auf drei Monate verkürzt werden. In besonders schweren Fällen kann andererseits sogar eine lebenslange Sperrfrist verhängt werden. Gründe dafür sind beispielsweise die Teilnahme an verbotenen Autorennen oder die Fahrerflucht nach einem schweren Unfall.

Der Führerscheinentzug geht in der Regel mit einer Strafzahlung einher. Außerdem fallen Kosten – ungefähr im dreistelligen Bereich – für die MPU an. Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, muss man außerdem unter Umständen einen Abstinenznachweis erbringen (Kosten: zwischen 50 und 300 €) oder die theoretische und praktische Führerscheinprüfung (Kosten: etwa 110 €) erneut ablegen. In Anbetracht dieser erheblichen Kosten kann es sich lohnen, die Möglichkeiten eines Einspruchs zu prüfen – insbesondere wenn ein Verkehrsrechtsschutz besteht.

Hinweis

Auch wenn jemand im Sinne von „verlegt“ seinen Führerschein verloren hat oder dieser gestohlen wurde, fallen Kosten an. Ein abhandengekommener Führerschein bedeutet aber nicht, dass man seine Fahrerlaubnis verliert, solange man noch keinen neuen erhalten hat. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen – lediglich das Dokument sollte zeitnah ersetzt werden.

Wie auch beim Bußgeldbescheid spielt auch beim Führerscheinentzug die Verjährung eine Rolle. Allerdings geht es bei dieser Verjährung nicht um den Führerscheinentzug selbst, sondern um das Vergehen, das zu dessen Anordnung geführt hat. Spätestens fünf Jahre nach dem Vergehen beginnt eine zehnjährige Tilgungsfrist. Nach Ablauf müssen die Akteneinträge zum jeweiligen Vergehen gelöscht werden. Somit kann bei einem Führerscheinentzug nach Verjährung – also nach maximal 15 Jahren – die Fahrerlaubnis wiedererlangt werden, ohne dass zusätzliche Maßnahmen angeordnet werden dürfen (von einer erneuten Fahrprüfung abgesehen).

„Da viele Menschen für die Ausübung Ihres Berufs auf den Führerschein angewiesen sind, steht bei Fahrverboten oder Führerscheinentzug für diese Betroffenen auch der Job auf dem Spiel. Solche juristischen Sanktionen lassen sich in einigen Fällen abmildern z.B. kann ein Fahrverbot unter Umständen in eine Geldstrafe umgewandelt werden.“

Henrik Momberger

Momberger Rechtsanwälte
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ab wann muss eine MPU gemacht werden?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist eine Überprüfung der Fahreignung. Sie soll sicherstellen, dass der Untersuchte in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Wann eine MPU angeordnet wird, hängt von der Schwere des Vergehens ab. Grundsätzlich kann sie immer dann von einer Person verlangt werden, wenn Zweifel an deren Fahreignung bestehen. Typischerweise ist das in folgenden Fällen anzunehmen:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 1,6 Promille – bei Auffälligkeiten oder mehreren Trunkenheitsfahrten auch bei geringeren Werten)
  • Fahren unter Drogeneinfluss, aber mitunter auch bei bloßem Drogenbesitz (sogar als Fußgänger)
  • ab 8 Punkten in Flensburg
  • körperliche oder geistige Beeinträchtigungen (etwa körperliche Behinderungen, Seh- oder Hörstörungen, aber auch aggressives Verhalten oder fehlende Reaktionsfähigkeit)

Der Ablauf der MPU ist in drei Teile gegliedert. Zunächst findet eine ärztliche Untersuchung statt, zu der auch ein Blut- oder Urintest gehören können, wenn der Grund für die MPU Alkohol oder Drogen am Steuer waren. Anschließend folgt eine Überprüfung der Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsfähigkeit. Zuletzt wird ein psychologisches Gespräch geführt, in dem ermittelt werden soll, ob der Betroffene sein früheres problematisches Verhalten eingesehen und sich geändert hat.

Es ist sinnvoll, sich auf die MPU vorzubereiten, zum Beispiel mit der Unterstützung durch einen Verkehrspsychologen. Dieser kann helfen zu erkennen, wie es zu den Verstößen kommen konnte und wie der bessere Umgang mit ähnlichen Situationen in Zukunft aussehen könnte.

Tipp

Ein seriöser Anbieter für solche Vorbereitungskurse lässt sich unter anderem daran erkennen, dass er keine „100-%-Garantie“ ausspricht oder überzogene Preise aufruft.

Auch für die medizinisch-psychologische Untersuchung gilt: Eine Verjährung des Vergehens führt dazu, dass keine Maßnahmen mehr eingefordert werden dürfen, wenn man die Fahrerlaubnis zurückerlangen will. Davon ausgenommen ist eine eventuell notwendige Fahrprüfung – schließlich ist nicht unbedingt anzunehmen, dass jemand, der 15 Jahre nicht mehr am Steuer saß, noch ausreichend sicher Auto fahren kann.

Kapitel 5

Autokauf, Reparatur & Mietwagen

Beim Thema Verkehrsrechtsschutz denken die meisten Menschen zuerst an Beistand im Falle eines Verkehrsunfalls. Der Verkehrsrechtsschutz ist jedoch auch nützlich, wenn es darum geht, ein neues oder gebrauchtes Auto zu kaufen, dieses reparieren zu lassen oder einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen.

Beim Autokauf beispielsweise hat der Käufer gewisse Gewährleistungsansprüche, wenn nachträglich Mängel auftreten. Jedoch muss geklärt werden, wer die Beweislast trägt und wie eventuell notwendige Beweise erbracht werden können. Ein Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten für eine entsprechende Beratung und ggfs. die Durchsetzung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen.

Gewährleistungsansprüche bestehen auch, wenn eine Kfz-Werkstatt eine Reparatur am Fahrzeug durchgeführt hat, aber diese nicht zum vereinbarten Ergebnis geführt hat. Die Beweisführung gestaltet sich jedoch bisweilen schwierig, sodass auch hier ein Verkehrsrechtsschutz hilfreich ist.

Zuletzt geht dieses Kapitel darauf ein, welche Versicherung für Schäden an einem Mietwagen aufkommt und wie man sich verhalten sollte, wenn man einen Schaden am Mietwagen bezahlen soll, den man nicht selbst verursacht hat.

Was muss man beim Gebrauchtwagenkauf oder Autokauf beachten?

Ein Autokauf bedeutet für die meisten Menschen eine große Investition – umso wichtiger, dass das Auto dann auch wirklich den Erwartungen entspricht. Zwar bietet die gesetzliche Gewährleistung sowohl beim Gebrauchtwagen- als auch beim Neuwagenkauf einen gewissen Schutz. Dennoch ist es gut, schon vorab zu wissen, was es beim Autokauf zu beachten gibt.

Vor dem Autokauf sollte das Fahrzeug gründlich besichtigt werden, insbesondere der Innenraum (inkl. Testung aller elektronischen Funktionen), die Karosserie, der Unterboden, die Reifen und Felgen sowie der Motorraum. Auch eine Probefahrt ist zu empfehlen. Das gilt insbesondere beim Kauf eines Gebrauchtwagens.

Beim Gebrauchtwagenkauf muss der Verkäufer den Käufer außerdem über folgende Dinge informieren:

  • alle bekannten Mängel des Fahrzeugs
  • eventuelle Umbauten (z.B. Tuning)
  • Unfälle
  • größere Reparaturen (ausgeschlossen: Schönheitsreparaturen wie Lackierarbeiten)

Außerdem ist beim Autokauf eine gründliche Dokumentation wichtig. Gerade einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen sollte man nicht nur gewissenhaft aufsetzen, sondern vor allem auch sehr sorgfältig prüfen, denn: Mängel, die vertraglich vermerkt sind, kann man als Käufer später nicht beanstanden – auch nicht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

Die Gewährleistung beim Autokauf gilt nur für Mängel, die bei der Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden, dem Käufer jedoch nicht bekannt waren. Auch wenn im Kaufvertrag ein Merkmal vereinbart wurde, welches das Fahrzeug dann aber nicht aufweist (etwa elektrische Fensterheber), besteht ein Gewährleistungsanspruch.

Wichtig

Der Händler kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen, auch nicht durch eventuelle Zusätze wie „gekauft wie besichtigt“. Das gilt beim Kauf eines Neuwagens ebenso wie bei dem eines Gebrauchtwagens.

Einzig eine Privatperson, die ihr eigenes Auto verkauft, hat die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen. Dazu muss der Ausschluss ausdrücklich im Vertrag vermerkt sein und es muss sich auch tatsächlich um einen privaten Autoverkauf handeln – ein Händler bleibt ein Händler (und ist damit an die Gewährleistung gebunden), auch wenn er mit einem privaten eBay-Konto auftritt.

Wer sich nach dem Autokauf auf die Gewährleistung berufen möchte, muss den entdeckten Mangel zunächst dem Verkäufer mitteilen und ihm die Gelegenheit geben, den Schaden zu beheben. Wenn nach zweimaliger Reparatur der Mangel noch immer vorliegt oder der Verkäufer sich weigert, die Reparatur zu veranlassen, hat man folgende Möglichkeiten:

  • vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern
  • den Kaufpreis entsprechend mindern
  • Schadenersatz fordern
  • den „Ersatz vergeblicher Aufwendungen“ geltend machen (wenn beispielsweise bereits neue Reifen für einen Gebrauchtwagen gekauft worden sind und diese nun aufgrund des Mangels nicht genutzt werden können)

Tipp

Die eingeforderten Kosten müssen immer verhältnismäßig sein. Ein Verkehrsrechtsschutz macht es möglich, sich hierzu von einem Anwalt beraten zu lassen.

Wichtig ist im Zusammenhang mit der Gewährleistung die Beweispflicht. Die Gewährleistung beginnt mit dem sogenannten „Gefahrenübergang“ – das ist der Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug übergeben wird. Beim Autokauf ist die Gewährleistung auf zwei Jahre beschränkt. Wenn innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel auftritt, geht man davon aus, dass dieser (bzw. dessen Ursache) bereits beim Gefahrenübergang vorlag: Der Händler muss den Mangel beheben oder beweisen, dass der Mangel tatsächlich erst im Nachhinein entstanden ist.

Auf einem Parkplatz stehen nebeneinander viele weiße Lieferwagen.

Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um: Wer sich also mehr als sechs Monate nach dem Autokauf auf die Gewährleistung berufen möchte, muss nun selbst darlegen, dass der aufgetretene Mangel (bzw. dessen Ursache) bereits beim Kauf vorhanden war. Da die Beweisführung oftmals kompliziert und teuer sein kann, lohnt sich ein Verkehrsrechtsschutz, der die Kosten für eine Beratung und eine eventuelle anwaltliche Vertretung übernimmt.

Der Vorteil einer Garantie liegt gegenüber der Gewährleistung darin, dass die Beweispflicht stets beim Händler bleibt: Dieser übernimmt innerhalb der vereinbarten Garantiezeit die Kosten für auftretende Mängel – entsprechend den Bedingungen der Garantie, die so genau wie möglich formuliert sein sollten.

Es gibt sowohl Neuwagengarantien als auch Gebrauchtwagengarantien, manchmal kostenlos, bisweilen auch gegen Zahlung. Sie sind immer eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Man sollte beim Kauf eines Neuwagens prüfen, ob dieser nicht ohnehin durch eine Neuwagengarantie des Herstellers abgesichert ist. Viele Automarken bieten eine grundsätzliche kostenfreie Garantie über zwei Jahre, sodass eine ggfs. kostenpflichtige zusätzliche Garantie vom Händler überflüssig ist.

Übrigens kann auch eine Gebrauchtwagengarantie recht teuer sein. Man sollte also genau hinsehen, unter welchen Umständen welche Leistungen darin abgedeckt sind, um entscheiden zu können, ob sie sich wirklich lohnt.

Wie lange hat man Gewährleistung nach einer Autoreparatur?

Mit der Gewährleistung bei einer Autoreparatur verhält es sich ähnlich wie mit der oben geschilderten Gewährleistung beim Autokauf. Wichtig ist auch hier der Unterschied zwischen „Gewährleistung“ und „Garantie“: Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass es für eine Kfz-Reparatur eine gesetzliche Garantie gäbe – gemeint ist hier der Anspruch auf Gewährleistung. Eine Garantie kann höchstens in Bezug auf Teile bestehen, die bei der Reparatur ausgetauscht wurden. Diese möglicherweise vorliegende Garantie gewährt jedoch der Hersteller, nicht die Werkstatt.

Auch bei einer Autoreparatur gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren. In der Praxis verkürzen Werkstätten diese häufig auf 12 Monate. Ist diese Frist im Vertrag so festgelegt, ist sie auch in dieser verkürzten Form rechtsgültig.

Wenn nach einer Autoreparatur der Fehler nicht behoben ist, besteht ein Recht auf Nachbesserung. Dazu muss man die Werkstatt darüber informieren, dass der Fehler noch immer auftritt, und den Mitarbeitern die Gelegenheit zu einer erneuten Reparatur geben. Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie lange diese zweite Autoreparatur auf sich warten lassen darf. Als „angemessene Frist“ gelten aber etwa 14 Tage.

„Wenn bei einer Autoreparatur etwas schief läuft, sieht der Gesetzgeber eine Nachbesserung vor. Häufig ist die Durchsetzung der Gewährleistung in der Praxis mit juristischem Beistand unkomplizierter. Denn die Werkstätten sehen sich nicht immer in der Pflicht!“

Henrik Momberger

Momberger Rechtsanwälte
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Eine Person steht vor einem Auto mit offener Motorhaube. Die Person repariert das Auto.

Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche noch immer nicht erfolgreich waren, kann man weitere Schritte einleiten. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn es dem Autobesitzer „nicht zumutbar ist“, dass die Reparatur ein weiteres Mal in derselben Werkstatt durchgeführt wird. Das könnte etwa der Fall sein, wenn die Werkstatt für eine vierwöchige Sommerpause geschlossen hat, man das Fahrzeug aber dringend braucht.

Hinweis

Es ist nicht zu empfehlen, die Reparatur sofort auf eigene Faust von einer anderen Werkstatt durchführen zu lassen. Die Kosten dafür können der ersten Werkstatt nicht in Rechnung gestellt werden, falls diese nicht vorher die Gelegenheit zur Nachbesserung hatte.

Um das Recht auf Gewährleistung nach einer Reparatur in Anspruch zu nehmen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

1. Autowerkstatt darüber informieren, dass der Mangel weiter besteht

2. eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen

3. nach zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten (und sich das Geld zurückerstatten lassen), den Rechnungsbetrag mindern oder die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchführen lassen (und der ersten Werkstatt die Kosten dafür in Rechnung stellen)

Es empfiehlt sich, alle Rechnungen aufzuheben und den Vorgang genau zu dokumentieren. Ein Verkehrsrechtsschutz hilft, eine Beratung durch einen Anwalt zu finanzieren, sodass dieser sinnvolle nächste Schritte festlegen kann.

Schaden am Mietwagen: Welche Versicherung ist zuständig?

Kraftfahrzeuge dürfen auf deutschen Straßen nur unterwegs sein, wenn eine Haftpflichtversicherung für sie vorliegt. Das gilt auch für Mietwagen. Wer einen Unfall mit einem Mietwagen verschuldet, ist also zunächst einmal abgesichert. Allerdings betrifft das nur die Schäden, die dem Unfallgegner entstehen. Für die Schäden am Mietwagen muss man selbst aufkommen, sofern nicht eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.

Hinweis

Wer mit einem Mietwagen ohne eigene Schuld in einen Unfall verwickelt wurde, braucht sich über die Kosten keine Sorgen zu machen. Die Kfz-Haftpflicht des Gegners kommt für alle Kosten auf, auch für die, die aufgrund von Schäden am Mietwagen entstehen.

Auch wenn selbst verschuldete Schäden am Mietwagen ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs entstanden sind, muss der Mieter dafür aufkommen – wenn er also etwa mit dem Mietwagen am Bordstein entlanggeschrammt ist oder einen Pfosten gerammt hat. Eine Ausnahme gilt für Steinschlagschäden: Hier gehen die Gerichte davon aus, dass das Risiko für den Mieter eines Fahrzeugs „nicht beherrschbar“ ist, sodass er somit auch nicht für die Kosten aufzukommen hat.

Für den Fall von durch den Mieter verursachten Schäden schließen Mietwagenverleihe mit dem Mieter in der Regel mindestens eine Teilkasko-, häufig sogar eine Vollkaskoversicherung ab. Sie kommt für die Reparaturkosten auf, sodass der Mieter nur noch den vereinbarten Selbstbehalt zahlen muss. Mithilfe von Zusatztarifen oder einer Mietwagenversicherung lässt sich der Selbstbehalt bisweilen sogar ganz vermeiden.

Problematisch wird es, wenn man einen Schaden am Mietwagen gar nicht selbst verursacht und bei Entgegennahme des Fahrzeugs nicht bemerkt hat und nun dafür verantwortlich gemacht wird. Dem kann man vorbeugen, indem man bei Abholung und Rückgabe des Mietwagens Folgendes beachtet:

1. bei Entgegenahme das Fahrzeug genau inspizieren, den Zustand mit Fotos dokumentieren und den Verleiher auf ggfs. vorhandene Schäden hinweisen

2. bei der Rückgabe zusammen mit dem Mietwagenverleiher das Auto besichtigen und nur solche Schäden ins Übergabeprotokoll aufnehmen lassen, die bei Abholung tatsächlich noch nicht vorhanden gewesen sind

Was im Übergabeprotokoll nicht festgehalten wurde, darf dann auch nicht nachträglich in Rechnung gestellt werden. Wer einen bereits vorhandenen Schaden am Mietwagen bei der Entgegennahme nicht bemerkt hat, nicht auf Fotos zur Prüfung zurückgreifen kann und sich aber ganz sicher ist, den Schaden nicht verursacht zu haben, trägt die Beweislast. Ein versierter Anwalt kann dabei unterstützen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Und wie sieht es mit Carsharing-Angeboten aus? Grundsätzlich greifen hier die gleichen Regeln. Jedoch bieten nicht alle Carsharing-Anbieter einen gleichermaßen umfassenden Kaskoschutz an – man sollte also im Vertrag genau prüfen, was im Schadensfall versichert ist und welche Kosten entstehen können.

Kapitel 6

Reiserechtsschutz: Reisemängel, Flugausfall & Reisevollmacht

Der Verkehrsrechtsschutz bietet auch dann finanzielle Unterstützung, wenn es aufgrund einer Reise zu einem Rechtsstreit kommt.

In solchen Streitfällen geht es häufig um Reisemängel, die das Reisevergnügen schmälern. Ein Reisemangel kann beispielsweise eine mangelhafte Unterkunft oder eine vereinbarte, aber nicht vorhandene oder nicht nutzbare Leistung (etwa ein verschmutzter oder kaputter Pool in der Hotelanlage) sein. Es ist aber nicht immer leicht einzuschätzen, ob es sich bei einer Beanstandung tatsächlich um einen Reisemangel handelt und welche Ansprüche möglicherweise bestehen.

Auch bei annullierten oder verspäteten Flügen haben Reisende Verbraucherrechte. Die Ansprüche lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien begründen, beispielsweise nach der Dauer einer Verspätung oder dem Zeitpunkt, zu dem eine Flugstornierung mitgeteilt worden ist. Auch in diesem Fall hilft eine durch den Verkehrsrechtsschutz abgesicherte Beratung, die möglichen Ansprüche zu prüfen und ggfs. durchzusetzen.

Kinder, die allein reisen, sollten eine Reisevollmacht mitführen. Diese belegt, dass die Erziehungsberechtigten mit der Reise einverstanden sind. Im letzten Abschnitt dieses Kapitels geht es darum, wann eine Reisevollmacht für Kinder notwendig ist und welche Angaben sie enthalten muss.

Was gilt als Reisemangel?

Ein Reisemangel liegt vor, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die auf einer Reise erbrachten Leistungen weichen von den vereinbarten Leistungen ab.
  • Das stellt einen erheblichen Nachteil für den Reisenden dar.

Was als Reisemangel gilt und ob tatsächlich ein „erheblicher Nachteil“ entstanden ist, muss ggfs. gerichtlich bestimmt werden. Schimmel im Hotelzimmer oder störender Baulärm sind des Öfteren als Reisemängel bestätigt worden. Anders sieht es zum Beispiel aus, wenn das Vorhandensein von Ungeziefer beklagt wird, die Insekten in der entsprechenden Urlaubsregion jedoch alltäglich sind und somit auch in Hotelzimmern anzutreffen sein können.

Hinweis

Der Begriff „Reisemangel“ gilt in Bezug auf Pauschalreisen. Reisemängel sind hier also dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Wer hingegen Flug, Unterkunft etc. einzeln gebucht hat, muss sich mit dem jeweils zuständigen Ansprechpartner für die beanstandete Dienstleistung in Verbindung setzen.

Wer während einer Pauschalreise einen Reisemangel feststellt, muss ihn zunächst beim Reiseveranstalter (wenn möglich am besten bei einem Ansprechpartner vor Ort) melden und diesem die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst wenn der Mangel nicht behoben wird, darf man weitere Schritte einleiten. Sie könnten beispielsweise sein:

  • Rücktritt von der Reise (und Rückerstattung der Kosten)
  • Reisepreisminderung
  • unter Umständen auch Schadenersatz

Ab dem Zeitpunkt des Beginns der Reise hat man zwei Jahre Zeit, einen Reisemangel geltend zu machen.

Was tun bei Flugausfall?

Bei einem abgesagten Flug spricht man nicht von einem Reisemangel. Gleichwohl können Reisende auch hier bestimmte Verbraucherrechte in Anspruch nehmen – umgangssprachlich spricht man auch von „Schadenersatz bei Flugausfall“.

Dabei ist es vor allem wichtig zu unterscheiden, wer für den Flugausfall verantwortlich ist. Wer aufgrund von Krankheit oder ähnlichen Umständen seinen Flug nicht antreten kann oder möchte, musst dennoch die (Storno-)Kosten tragen. Einen gewissen Schutz bietet in diesem Fall eine Reiserücktrittsversicherung.

Liegt die Verantwortung nicht beim Kunden, ist zu klären, ob die Fluggesellschaft verantwortlich gemacht werden kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Flug überbucht gewesen ist und einige Reisende daher auf einen anderen Flug ausweichen mussten. Nicht verantwortlich ist eine Airline hingegen, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen – etwa schlechtes Wetter, das den Start unmöglich macht, oder ein Streik von Airline- oder Flughafenpersonal.

Älteres Paar steht an einem Bahngleis. Beide haben Koffer in der Hand. Er hat seinen Arm um ihre Schultern. Beide lächeln.

Wenn die Fluggesellschaft keine Schuld trifft, steht Reisenden bei einem Flugausfall zwar keine Entschädigung zu; allerdings haben sie durchaus Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten des annullierten Flugs. Alternativ kann die Fluggesellschaft eine andere Beförderung organisieren, also etwa einen Platz auf einem anderen Flug zur Verfügung stellen. Die Voraussetzung für beides ist, dass der geplante Flug in der EU beginnen oder enden sollte.

Tipp

Hat ein Flug Verspätung oder lässt ein Ersatzflug auf sich warten, steht dem Kunden nach zwei Stunden (Kurzstrecke) bzw. vier Stunden (Langstrecke) Wartezeit die Verpflegung mit Getränken und Snacks am Flughafen zu. Findet der Flug erst am nächsten Tag statt, muss die Fluggesellschaft – wenn sie dafür verantwortlich gemacht werden kann – außerdem für Übernachtungs- und Transferkosten des Kunden aufkommen.

Wenn die Verantwortung für einen stornierten Flug bei der Fluggesellschaft liegt, haben Reisende unter Umständen das Recht auf eine zusätzliche Entschädigung („Schadenersatz“) für den Flugausfall. Diese beträgt je nach Länge der Flugstrecke zwischen 250 und 600 €. Eine solche Entschädigung kommt aber höchstens dann infrage, wenn der Flugausfall dem Reisenden weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug mitgeteilt wurde.

„Das Recht auf eine Entschädigung bei einem Flugausfall gegen eine Airline durchzusetzen, lohnt sich finanziell für die meisten Betroffenen – besonders bei teuren Langstreckenflügen. Auch wenn man hier, wie bei anderen juristischen Konflikten, natürlich etwas Geduld mitbringen sollte.“

Henrik Momberger

Momberger Rechtsanwälte
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Reisende haben ab dem Datum des ursprünglich geplanten Flugs drei Jahre lang Zeit, ihre Ansprüche durchzusetzen. In der Regel ist der Ansprechpartner die Fluggesellschaft, selbst wenn die Reise über ein Online-Reiseportal oder im Reisebüro gebucht wurde. Dennoch sollte man vorsichtshalber immer auch den Reiseveranstalter informieren. Ein Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten für eine Beratung, sodass ein Anwalt prüfen kann, welche Ansprüche bestehen und gegen wen sie zu richten sind.

Wichtig

Betroffene sollten alle Tickets und Belege sammeln und sich am besten von der Fluggesellschaft schriftlich darlegen lassen, dass (und ggfs. warum) ein Flug annulliert wurde. Sollte es zu einer Klage kommen, können diese Beweise von großem Nutzen sein.

Wann braucht man eine Reisevollmacht?

Eine Reisevollmacht bestätigt, dass eine minderjährige Person allein oder in Begleitung einer anderen Person, die nicht (allein) erziehungsberechtigt ist, reisen darf. Sie ist vor allem bei Reisen ins Ausland wichtig. Eine Reisevollmacht für das Kind oder den Jugendlichen erleichtert es der Grenzpolizei sicherzustellen, dass der Minderjährige mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten das Land verlässt. So wird beispielsweise einer Kindesentziehung vorgebeugt.

Kinder sollten eine Reisevollmacht mitführen, wenn sie

  • allein,
  • mit einer Gruppe (etwa einem Verein) oder Freunden,
  • mit nicht erziehungsberechtigten Verwandten oder
  • mit nur einem von zwei erziehungsberechtigten Elternteilen unterwegs sind.

Eine Reisevollmacht für Kinder kann formlos erstellt werden. Sie muss die Personalien des Kindes, des bzw. der Erziehungsberechtigten und ggf. die Personalien einer volljährigen Begleitperson enthalten. Außerdem muss sie von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Möchte ein Elternteil mit dem Kind allein verreisen, sollte der andere Erziehungsberechtigte mithilfe einer Vollmacht deutlich machen, dass die Reise abgesprochen ist. Wer allein erziehungsberechtigt ist, führt am besten vorsichtshalber einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht mit.

Wichtig

Zusätzlich zur Vollmacht brauchen allein reisende Kinder einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass. Auch die Geburtsurkunde kann vorsichtshalber mitgegeben werden.

Eine Reisevollmacht für Kinder ist nicht in allen Ländern für die Ein- und Ausreise verpflichtend. In anderen gelten dafür aber umso strengere Regeln – mitunter muss die Reisevollmacht beglaubigt oder sogar in die entsprechende Landessprache übersetzt worden sein. Ein Notar oder die Gemeinde-/Stadtverwaltung kann die Beglaubigung vornehmen, die Übersetzung muss von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Weitere Informationen stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung. Es empfiehlt sich, vor der Reise zu prüfen, welche Regeln im Reiseland gelten.

Gerade wenn das Kind zum ersten Mal allein reist, ist es außerdem sinnvoll, vorab dem Reiseunternehmen Bescheid zu geben. Viele Fluggesellschaften bieten zum Beispiel eine Betreuung an Bord an oder veranlassen, dass ihre Mitarbeiter das Kind im Blick behalten. So kommen allein reisende Kinder sicher ans Ziel.

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Henrik Momberger von der Kanzlei Momberger Rechtsanwälte ist laut Focus Spezial einer der "Top Anwälte Deutschlands im Verkehrsrecht". Er ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Gebiet und ROLAND Partneranwalt.

Henrik Momberger

Henrik Momberger

Kanzlei Momberger Rechtsanwälte