Junger Mann sitzt an einem Tisch zwischen weiteren Personen. Vor ihm steht ein Laptop und er hält Dokumente in der Hand. Er schaut zu den Personen neben sich und lächelt.

Firmenrechtsschutz: Ein Überblick für Unternehmer und Selbstständige

Ein guter Firmenrechtsschutz hält Ihnen und Ihrem Unternehmen juristisch den Rücken frei. Was dabei wichtig ist und welche wesentlichen Rechtsrisiken es gibt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Junger Mann sitzt an einem Tisch auf einem Stuhl. Er hat die Ellbogen auf die Knie gelegt und die Hände einander. Er schaut nach vorne und lächelt.

PDF Download

Firmenrechtsschutz Ratgeber herunterladen!

Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.

Der Firmenrechtsschutz sichert Selbstständige und Unternehmer gegen mögliche hohe Kosten infolge juristischer Auseinandersetzungen ab. Solche Kosten können beispielsweise für rechtliche Beratung, Mediation, anwaltliche Vertretung oder Gerichtsprozesse anfallen – häufig unverschuldet oder aufgrund unbeabsichtigter Verstöße. Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann mitunter eine existenzbedrohende finanzielle Belastung vom Unternehmen abwenden.

Unternehmerische Risiken gibt es in allen Phasen des Aufbaus einer Selbstständigkeit oder eines Unternehmens – von der Vorgründungsphase bis hin zum etablierten Arbeitsalltag. Eine Firmenrechtsschutzversicherung sichert gegen hohe Kosten ab, die schnell die wirtschaftliche Existenz bedrohen können. Sie gehört deshalb neben anderen Absicherungen wie einer Betriebshaftpflicht oder einer Inventarversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Unternehmen.

Nicht wenige Selbstständige und Unternehmer sind sich der tatsächlichen Risiken nicht bewusst, insbesondere solcher, die mit der Einhaltung vielfältiger rechtlicher Vorschriften in Zusammenhang stehen. Schließlich haben die wenigsten Gründer eine juristische Ausbildung absolviert. Hier hilft der Firmenrechtsschutz, der auch die Möglichkeit zur Beratung bietet, wodurch sich hohe Kosten oft schon im Vorfeld abwenden lassen.

Wichtige Bereiche des Firmenrechtsschutzes sind beispielsweise das Arbeitsrecht für Arbeitgeber – mit Themen wie Kündigungsschutzklagen oder Scheinselbstständigkeit – und Unternehmenssteuern. Auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (Datenschutzverstöße u. Ä.) sowie das Miet- und Immobilienrecht im gewerblichen Bereich werden vom Firmenrechtsschutz umfasst. Die folgenden Kapitel zeigen detailliert auf, inwiefern eine Firmenrechtsschutzversicherung helfen kann.

Kapitel 1

Firmenrechtsschutz: Was ist das und was ist versichert?

Der Firmenrechtsschutz wird auch „Gewerberechtsschutz“ oder „gewerbliche Rechtsschutzversicherung“ genannt. Diese Rechtsschutzversicherung für Unternehmen und Selbstständige bildet das gewerbliche Gegenstück zur Privatrechtsschutzversicherung. Wie diese ist auch die Firmenrechtsschutzversicherung modular aufgebaut: Die Grundlage bildet der Firmenrechtsschutz, der bei Bedarf um verschiedene Rechtsgebiete erweitert werden kann.

Typische zusätzliche Rechtsgebiete sind:

  • Strafrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Immobilienrechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz für Arbeitgeber

Weitere Ergänzungen ermöglichen zum Beispiel die Bereitstellung von geprüften Musterverträgen bzw. die Prüfung von eigenen Firmenverträgen. Auch eine zusätzliche Absicherung privatrechtlicher Bereiche ist möglich – ein solcher Schutz umfasst dann sogar die Familienmitglieder des Firmeninhabers. Der Rechtsschutz gilt für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, wobei die Bausteine – je nach Bedarf – individuell zusammengestellt werden können.

Was ist Firmenrechtsschutz eigentlich?

Im privaten Bereich schützt eine Privatrechtsschutzversicherung vor hohen Kosten, die aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen anfallen können. Für Selbstständige, Gründer und Unternehmer stellt der Firmenrechtsschutz das gewerbliche Gegenstück dar: Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Streitfälle, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen bzw. der freiberuflichen Tätigkeit auftreten.

"Eine Firmenrechtsschutzversicherung ist für Selbstständige und Unternehmer empfehlenswert, um sich gegen rechtliche Angriffe zu verteidigen, die schnell die wirtschaftliche Existenz bedrohen können. Firmenrechtsschutz kann kompetente Beratung in juristischen Konfliktsituationen rund um das Unternehmen ermöglichen – ohne Kostenrisiko!"

Thomas Oedekoven

Fachanwalt für Versicherungsrecht, dhk Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Gerade wenn ein Unternehmen noch nicht über ein großes Budget verfügt, stellt sich häufig die Frage, ob ein Rechtsschutz für die Firma sinnvoll ist. Schadenbeispiele aus dem Firmenrechtsschutz aus der Praxis zeigen jedenfalls, dass im Streitfall die Kosten schnell existenzbedrohend werden können. Dazu zwei Beispiele:

Beispiel Kündigungsschutzklage: Spricht ein Arbeitgeber eine Kündigung aus, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung muss dann vor Gericht geklärt werden. Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Auch wenn das Gericht die Richtigkeit der Kündigung bestätigt, müssen Kläger und Beklagter in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht die Gerichtskosten zu gleichen Teilen tragen. Eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen deckt die Kosten ab, die sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen können.

Älterer Mann steht in einem Büro und hät eine Pappkiste in der Hand. In dieser sind BIlder, Stifte und eine Pflanze. Er schaut erschrocken. Neben ihm sitzt ein Mann in Anzug und schaut ihn an. Der Mann wurde gekündigt.

Beispiel Verkehrsunfall: Ein Selbstständiger gerät unverschuldet in einen Verkehrsunfall, der ihn für zwei Wochen arbeitsunfähig macht. Den Verdienstausfall macht er vor Gericht als Schadenersatz geltend und klagt außerdem auf Schmerzensgeld. Durch den Rechtsschutz für Selbstständige sind auch hier die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung sowie die Prozesskosten abgedeckt.

Wichtig

Eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Gewerbe sollte stets so zusammengestellt sein, dass sie die tatsächlichen Risiken im Arbeitsalltag abdeckt. Beispielsweise benötigen nur Unternehmer, die Angestellte beschäftigen, für ihre Firma eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“. Lassen Sie sich zu Ihrer persönlichen Situation am besten beraten.

Wir werten jährlich die Top 5 der Rechtsrisiken für Unternehmen aus. Die Ergebnisse zeigen, dass die meisten der Top-Risiken in Bereichen liegen, die entweder sämtliche oder zumindest die allermeisten Selbstständigen und Unternehmer betreffen. Dazu gehören:

  • Ärger im Straßenverkehr
  • Streitigkeiten rund um Verträge
  • arbeitsrechtliche Konflikte
  • Auseinandersetzungen rund um Grundstücke und Immobilien
  • Schadenersatzforderungen

Rechtrisikene Gewerbe für Firmenrechtsschutz
Quelle: Eigene Auswertung von über 84.000 Leistungsfällen bei ROLAND Rechtsschutz.
Diese 5 Rechtsrisiken lassen sich mithilfe einer Firmenrechtsschutzversicherung absichern.

In der Regel sind die Kosten für den Firmenrechtsschutz steuerlich absetzbar. Die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung gehören für Unternehmen und Selbstständige zu den regulären Betriebsausgaben. Im Zweifel sollte jedoch ein Steuerberater hinzugezogen werden, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

Welche Beiträge Unternehmer und Selbstständige für die Rechtsschutzversicherung zahlen, richtet sich nach dem Umfang der Leistungen. Dabei kommt es zum einen auf die abgesicherten Bereiche und zum anderen auf eventuelle Zusatzbausteine an. Mit „abgesicherte Bereiche“ sind die Rechtsgebiete gemeint, also beispielsweise die Firmenrechtsschutzversicherung für das Mietrecht oder das Verkehrsrecht. Zusatzbausteine eröffnen zum Beispiel die Möglichkeit, die Deckungssumme zu erhöhen, Auslandsaufenthalte abzusichern oder Verträge prüfen zu lassen.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, einen Rechtsschutz für Selbstständige und Unternehmer rückwirkend abzuschließen. Wie bei allen Rechtsschutzarten gilt auch hier: Es können nur Kosten für Rechtsschutzfälle übernommen werden, die nach Vertragsabschluss und einer eventuell vereinbarten Wartezeit eintreten.

Firmenrechtsschutz: Wer ist versichert?

Eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen sichert grundsätzlich sowohl Firmeninhaber als auch deren Mitarbeiter (sofern vorhanden) ab. Darüber hinaus lässt sich der Firmenrechtsschutz mit einem Privatrechtsschutz kombinieren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann zusätzlich auf die Familienmitglieder des Firmeninhabers.

Junger Mann sitzt vor einem Laptop. Er schaut auf einige Dokumente und hat den Kopf in die Hand gestützt.

Firmenrechtsschutz: Was ist versichert?

Die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Unternehmer deckt verschiedenste Kosten ab, die im Streitfall entstehen können. Das beginnt damit, dass Versicherer mitunter eine kostenlose juristische Beratung per Telefon anbieten, in der sich das weitere Vorgehen im Streitfall besprechen lässt.

Häufig wird von den Streitparteien eine außergerichtliche Einigung angestrebt, da diese für beide Seiten schneller zu einem Abschluss der Angelegenheit führt. In diesem Zusammenhang kann unter anderem eine Mediation ein probates Mittel sein – die Kosten dafür sind ebenfalls von der Firmenrechtsschutzversicherung gedeckt sind.

Lässt sich der Streitfall nur vor Gericht klären, übernimmt die gewerbliche Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch eventuelle Zeugengelder oder Kosten, die für Sachverständige und Gutachter anfallen. Sogar eine eventuelle Kaution kann in Form eines Darlehens übernommen werden.

Wichtig

Bereiche, die mit der Haupttätigkeit des Unternehmens zusammenhängen, können nicht mithilfe von Spezialbausteinen versichert werden. So ist es beispielsweise für einen Autohändler nicht möglich, sich mittels eines gewerblichen Verkehrsrechtsschutzes gegen seine Gewährleistungspflichten, die sich aus dem Autohandel ergeben, abzusichern.

Die folgenden Beispiele zeigen, in welchen Bereichen der Firmenrechtsschutz bzw. spezifische Bausteine helfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder finanzielle Belastungen zu vermeiden:

  • Strafrechtsschutz: Dieser Bereich der Firmenrechtsschutzversicherung unterstützt Sie darin, strafrechtliche Vorwürfe wie beispielsweise den Vorwurf der Steuerhinterziehung oder des Betrugs abzuwehren.
  • Datenrechtsschutz: Werden Sie der unerlaubten Weitergabe von Kundendaten oder einer Verletzung der DSGVO bezichtigt, deckt dieser Bereich die anfallenden Kosten ab.
  • Steuerrechtschutz: Dieser Bereich der Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Unternehmer ist beispielsweise dann wichtig, wenn Ihnen das Finanzamt einen falschen Steuerbescheid ausgestellt hat.
  • Rechtsschutz im Arbeitsrecht: Wenn Sie als Arbeitgeber in (Vertrags-)Streitigkeiten mit ehemaligen Mitarbeitern kommen, deckt dieser Baustein die Kosten ab, die sich aus der Abwehr (unberechtigter) Ansprüche ergeben.
  • Immobilienrechtsschutz: Kommt es zum Streit um Betriebskostenabrechnungen, Mietkautionen oder Mieterhöhungen, sind Rechtsstreitkosten durch diesen Baustein abgedeckt.
  • Verkehrsrechtsschutz: Dieser Baustein sichert Sie unter anderem in dem Fall ab, dass bei Ihnen oder Ihren Mitarbeitern verkehrsrechtliche Streitigkeiten auf einer Dienstfahrt oder -reise auftreten.
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz: Der Firmenrechtsschutz deckt auch die Kosten, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter zu Unrecht ein Verwarngeld oder Bußgeld zahlen sollen.
  • Versicherungsvertragsrechtsschutz: Mit diesem Bereich sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie von einer Ihrer Versicherungen Leistungen einklagen müssen, beispielsweise nach einem Brand in Ihrer Firmenniederlassung.

Viele Unterlagen sind mit Klammern gebündelt und liegen übereinander auf einem Tisch. Daneben liegt eine Brille und ein Bleistift.

Kapitel 2

Arbeitsrecht für Arbeitgeber & Sozialversicherung

Typische Themen, die einen Rechtsstreit im Bereich Arbeitsrecht auslösen können, sind Kündigungen und eventuell folgende Kündigungsschutzklagen, eine mögliche Scheinselbstständigkeit oder Streitigkeiten um Sozialversicherungsbeiträge. In all diesen Fällen bietet der Firmenrechtsschutz im Bereich Arbeitsrecht Arbeitgebern einen umfassenden Schutz vor hohen Kosten.

Prozesse, die vor dem Arbeitsgericht geführt werden, weisen eine Besonderheit auf, die vielen Arbeitgebern nicht bekannt ist: Derjenige, der das Verfahren verliert, muss zwar die Gerichtskosten tragen, nicht aber die Kosten für den gegnerischen Anwalt. Stattdessen muss hier grundsätzlich jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst übernehmen. Im schlimmsten Fall bedeutet das für Unternehmer, dass Kosten aufgrund von Kündigungsschutzklagen durch Mitarbeiter entstehen, obwohl die Kündigung vollkommen rechtmäßig ergangen ist.

Welche Bedeutung hat bei einer Kündigungsschutzklage der Gütetermin?

Hat ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, hat er die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese Klage dient dazu, vom Arbeitsgericht feststellen zu lassen, dass die Kündigung nicht zulässig war und das Arbeitsverhältnis somit weiterhin besteht.

Wird eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht, setzt es einen Gütetermin an. Dieser ist fester Bestandteil des Kündigungsschutzprozesses, er muss also nicht extra beantragt werden. Meist wird der Gütetermin schon wenige Wochen nach Erhebung der Kündigungsschutzklage anberaumt. Ziel des Gütetermins ist es, den Rechtsstreit durch eine „gütliche Einigung“ beizulegen, ohne dass die weitere streitige Durchführung des Gerichtsverfahrens vor dem Arbeitsgericht notwendig wird.

Für den Arbeitgeber kann eine solche Einigung sehr vorteilhaft sein, auch wenn die eigenen Anwaltskosten trotzdem zu leisten sind.

Wichtig

Um Kündigungsschutzklage erheben zu können, muss der Arbeitnehmer zunächst einmal nicht beweisen, dass die Kündigung nicht rechtmäßig gewesen ist. Im Gegenteil, der Arbeitgeber muss einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der die Kündigung rechtfertigt. Für den Arbeitgeber ergibt sich dadurch ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Schließlich müssen, wie oben erwähnt, vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz beide Parteien selbst für ihre eigenen Anwaltskosten aufkommen. Umso lohnenswerter ist es, sich bestmöglich auf den Gütetermin vorzubereiten und dadurch womöglich vorzeitig den Prozess beenden zu können.

Zu Beginn des Gütetermins liegt dem Arbeitsgericht in aller Regel nur die Klageschrift des Klägers, also des Arbeitnehmers, vor. Das heißt, der Vorsitzende Richter kennt zu diesem Zeitpunkt ausschließlich diese Darstellung. Damit sich der Richter ein Bild über die Umstände der Kündigungsschutzklage machen kann, wird er beim Gütetermin daher zunächst den Beklagten, beispielsweise den Arbeitgeber, um Stellungnahme bitten. Es empfiehlt sich, auf diese Stellungnahme gut vorbereitet zu sein, denn eventuell lassen sich die Klagegründe des Arbeitnehmers bereits hier entkräften.

Hat der Richter sich einen ersten Überblick verschafft und eventuell weitere offene Punkte geklärt, wird er nun die Frage stellen, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Wird eine solche Einigung erreicht, endet der Kündigungsschutzprozess und die Kündigungsschutzklage wird nicht weiterverfolgt. Der Richter wird die Einigung – man spricht hier auch von einem „Vergleich“ – zu Protokoll nehmen. Damit ist das Verfahren beendet.

Für den Arbeitgeber ist der Gütetermin bei einer Kündigungsschutzklage eine wichtige Möglichkeit, einerseits Gerichtskosten zu sparen und andererseits auch einen kräftezehrenden Rechtsstreit zu vermeiden sowie möglicherweise sogar eine unbelastete Beziehung zum (ehemaligen) Mitarbeiter zu ermöglichen.

Dazu ist es natürlich Voraussetzung, dass eine Einigung gefunden wird, die beide Seiten zufriedenstellt. Im Falle einer Kündigungsschutzklage läuft eine solche Einigung häufig darauf hinaus, dass der Arbeitnehmer der Kündigung zustimmt, im Gegenzug jedoch Zugeständnisse vom Arbeitgeber bekommt. Diese könnten beispielsweise sein:

  • eine finanzielle Abfindung
  • die Zusicherung, ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis auszustellen
  • eine Freistellung während der noch laufenden Kündigungsfrist

Beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Es ist dennoch sehr ratsam, sich professionell beraten und unterstützen zu lassen.

Zu bedenken ist auch, dass das finanzielle Risiko des Arbeitgebers während eines Kündigungsschutzprozesses immer weiter steigt. Sollte die Kündigung nämlich letztlich für unrechtmäßig erklärt werden, müsste der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für all die verstrichenen Wochen und Monate rückwirkend Lohn zahlen – von den Prozesskosten einmal ganz abgesehen.

"Der Bereich Arbeitsrecht sichert Arbeitgeber im Rahmen des Firmenrechtsschutzes gegen die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses ab. Auch die Kosten für eine anwaltliche Beratung können übernommen werden!"

Dr. Jörg Wernery

Fachanwalt für Arbeitsrecht, dhk Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Anzeige wegen Schwarzarbeit: Was passiert?

Welche Umstände genau eine Schwarzarbeit begründen, ist gesetzlich geregelt. Schwarzarbeit liegt unter anderem vor, wenn ein Arbeitgeber seinen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten in Bezug auf die Sozialversicherung nicht nachkommt und somit einen Mitarbeiter „schwarz“ beschäftigt. Aber auch ein selbstständiger Dienstleister, der sein Gewerbe nicht ordentlich angemeldet hat, kann der Schwarzarbeit bezichtigt werden.

Was passiert bei einer Anzeige wegen Schwarzarbeit? Grundsätzlich ist der Zoll für entsprechende Ermittlungen zuständig, genauer gesagt die Stelle „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“. Sie nimmt bei einem Vorwurf ggf. die Untersuchung auf. Bei Bedarf kann sie beispielsweise mit dem Rentenversicherungsträger, der Krankenkasse oder dem Finanzamt in Kontakt treten, um Informationen zu erhalten.

Je nach den Umständen eines Einzelfalls kann Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden. Entsprechende Bußgelder oder Geldstrafen können Beträge im vier-, fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich sein. Beispielsweise ist ein Bußgeld von bis zu 50.000 € vorgesehen, wenn ein Gewerbe nicht angemeldet wurde oder wenn ein Arbeitgeber eine Person beauftragt, die kein Gewerbe angemeldet hat, obwohl dem Arbeitgeber dieser Verstoß bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

Mit immerhin bis zu 5.000 € Bußgeld wird der Verstoß geahndet, wenn die Arbeitskraft ihr erforderliches Ausweisdokument nicht mitführt oder rechtzeitig vorlegt. Bis zu 500.000 € Bußgeld können verhängt werden, wenn ein Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitserlaubnis illegal beschäftigt.

Als Straftat kann hingegen unter anderem die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne gültige Arbeitserlaubnis gelten, wenn diese zu ungünstigeren Bedingungen beschäftigt werden, als es für eine deutsche Arbeitskraft der Fall wäre. Hier muss insbesondere bei Verstößen im größeren nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern unter Umständen sogar mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden. Ferner ist die bewusst unterlassene Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen oder auch die Täuschung der zuständigen Sozialversicherungsträger über die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen strafbar.

Junger Mann sitzt an einem Schreibtisch mit Dokumenten und einem Laptop. Er erhält eine Kündigung von einer Person die neben dem Schreibtisch steht. Er hat den Kopf in die Hand gestützt

Eine Firmenrechtsschutzversicherung ist auch im Hinblick darauf sehr nützlich, eine mögliche Anzeige wegen Schwarzarbeit abzuwehren. Zu beachten: Bei einigen der möglichen Vergehen handelt es sich um Handlungen, die nur „vorsätzlich begehbar“ sind. Damit Sie auch in Bezug auf solche Unterstellungen bestmöglich abgesichert sind, empfiehlt sich die Zusatzleistung StrafrechtPlusGewerbe, die gegenüber dem einfachen Strafrechtsschutz besondere Sicherheit bietet.

Wer zahlt bei Scheinselbstständigkeit die fehlenden Beiträge?

Wenn ein Unternehmer freiberufliche bzw. selbstständige freie Mitarbeiter beauftragt, muss er für sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch der Status der Freiberuflichkeit bzw. Selbstständigkeit aberkannt werden. Der Mitarbeiter wird dann als angestellter Arbeitnehmer gewertet, ggf. auch rückwirkend. Dies wird als Scheinselbstständigkeit bezeichnet. Für den Unternehmer – dann in der Rolle als Arbeitgeber – bedeutet dies, dass er sämtliche Lohnnebenkosten nachzahlen muss, ohne nennenswerte Regressmöglichkeit bei seinem »Arbeitnehmer«.

Auf eine Scheinselbstständigkeit deutet beispielsweise hin, wenn:

  • der freie Mitarbeiter dauerhaft für einen einzigen Auftraggeber tätig ist
  • dessen Aufträge ihm fünf Sechstel oder mehr seines Umsatzes bescheren
  • der Auftraggeber dem freien Mitarbeiter gegenüber weisungsberechtigt auftritt, also beispielsweise Arbeitszeit, Arbeitsort etc. festlegt

Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, kann von der Deutschen Rentenversicherung Bund geprüft werden, auch die Finanzämter und die Sozialversicherungen können solche Prüfungen veranlassen. Für Arbeitgeber ist insbesondere riskant, dass auch der Betroffene selbst eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit anstoßen kann.

Sofern die Prüfung ergibt, dass tatsächlich eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, muss der Arbeitgeber sowohl mit finanziellen als auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Zum einen ist er verpflichtet, den Arbeitgeberanteil für sämtliche Sozialversicherungsbeiträge (z. B. zur Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.) nachzuzahlen, und zwar für den gesamten vergangenen Zeitraum, in dem der freie Mitarbeiter als angestellt betrachtet wird. Hinzu kommt außerdem die anfallende Lohnsteuer. Die Lohnnebenkosten können bis zu vier Jahre rückwirkend nachgefordert werden.

Im schlimmsten Fall kommen auch juristische Konsequenzen auf den Arbeitgeber zu, zum Beispiel in Bezug auf Steuerhinterziehung. Kann nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber vorsätzlich gehandelt hat, liegt eine Straftat vor – es drohen Geld- oder sogar Gefängnisstrafen. Zu beachten ist außerdem, dass der nunmehr angestellte Mitarbeiter auch alle Vorteile eines Angestelltenverhältnisses genießt, darunter zum Beispiel einen Anspruch auf Erholungsurlaub sowie Kündigungsschutz.

"Ein Firmenrechtsschutz im Bereich Arbeitsrecht hilft Arbeitgebern, unberechtigte Vorwürfe abzuwehren, sie würden Scheinselbstständige beschäftigen. Im Ernstfall trägt die Versicherung auch die Kosten für die Beratung durch einen Fachanwalt, eine Mediation und sich ggf. ergebende Verfahrenskosten!"

Thomas Oedekoven

Fachanwalt für Versicherungsrecht, dhk Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Was sind Sozialversicherungsbeiträge und wer zahlt was?

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen sicherstellen, dass eine umfassende Absicherung im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit eines Arbeitnehmers gewährleistet ist. Deshalb zahlen Arbeitgeber und Versicherungspflichtige die Sozialversicherungsbeiträge, die sich aus folgenden vier Positionen zusammensetzen:

  • Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Beitrag zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung

Wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge ausfallen, richtet sich nach dem Bruttolohn, den der Arbeitnehmer erhält. Den größten Anteil an den Sozialversicherungsabgaben machen die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung aus.

Ist ein Mitarbeiter angestellt beschäftigt, übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge (Parität). Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt also 50 %. Eine Ausnahme besteht bei kinderlosen Mitarbeitern: Sie müssen zur Pflegeversicherung einen Zuschlag von zusätzlichen 0,25 % zahlen, der nicht – auch nicht anteilig – vom Arbeitgeber entrichtet wird. Daneben leisten allein die Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Wichtig

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der zuständigen Stelle an- und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch wieder abzumelden. In den meisten Fällen ist das die jeweilige Krankenkasse, die dann berechtigt ist, die entsprechenden Beiträge auch an die anderen Stellen weiterzuleiten.

Wenn der Arbeitgeber der Pflicht nicht nachkommt, die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, muss er mit hohen Säumniszuschlägen der Krankenkasse rechnen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht vorsätzlich gehandelt hat, wenn also beispielsweise im Nachhinein eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird.

Die Säumniszuschläge, die an die Krankenkasse zu zahlen sind, werden mit 1 % pro Monat berechnet. Das mag im ersten Moment nicht dramatisch klingen, jedoch zeigt das folgende Rechenbeispiel, dass allein die Kosten für die Säumniszuschläge schnell in die Höhe schießen:

Nach 18 Monaten einer Zusammenarbeit mit einem freien Mitarbeiter wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt. Die fälligen Sozialabgaben pro Monat belaufen sich auf 1.200 €, in 18 Monaten also 21.600 €. Pro Monat fällt nun 1 % Säumniszuschlag an, also 18 % von 21.600 €. Das ergibt zusätzliche Kosten von 3.888 € allein aufgrund des Säumniszuschlags.

Im Rahmen der Firmenrechtsschutzversicherung kann u. a. geprüft werden, inwieweit eventuelle Säumniszuschläge überhaupt berechtigt sind. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, deckt auch in diesem Fall der Firmenrechtsschutz die Kosten ab.

Junge Frau hat ein Sparschwein in der Hand. Sie hält es neben ihren Kopf um zu hören wie viel Geld dort drin ist. Sie lächelt.

Kapitel 3

Unternehmenssteuern & Finanzielles

Das Themenfeld der Unternehmensbesteuerung ist relativ komplex – so gibt es unter anderem rechtlich einige Stolpersteine. Wichtige Steuern, die eine Vielzahl an Unternehmen betreffen und die zum großen Teil auch für Kleinstunternehmen relevant sind, sind die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer. Sie alle sind unaufgefordert und zu bestimmten Fristen abzuführen – eine Fristüberschreitung kann hohe Säumniszuschläge nach sich ziehen.

Selbst wer bestens informiert ist und alle Steuern korrekt abgeführt hat, kann von Fehlern seitens des Finanzamts betroffen sein. Um die eigene Existenz zu sichern, kann dann ein zügiger Einspruch oder ggf. sogar ein Gerichtsverfahren notwendig werden. Ein guter Firmenrechtsschutz deckt im Bereich Steuerrechtsschutz die anfallenden Kosten ab (beispielsweise für die Beratung durch einen Anwalt) – und zwar in allen Phasen des Rechtsstreits.

Was ist Umsatzsteuer und ab wann ist sie für Unternehmer wichtig?

Egal ob Einzelunternehmer bzw. GbR oder Kapitalgesellschaft (z. B. UG oder GmbH) – unter bestimmten Voraussetzungen müssen alle Unternehmen in Deutschland Umsatzsteuer zahlen, darunter auch Einzelunternehmer und Freiberufler. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen. So sind beispielsweise gewisse Berufsgruppen von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen, zum Beispiel Lehrende oder Personen, die in Heilberufen tätig sind, etwa als Ärzte oder Heilpraktiker.

Ab wann die Umsatzsteuer zu zahlen ist, richtet sich nach dem Jahresumsatz. Wer im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz gemacht hat und im aktuellen Jahr weniger als 50.000 € Umsatz erwartet, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Das gilt nicht nur für Einzelunternehmer, sondern auch für Kapitalgesellschaften wie etwa eine GmbH.

Was ist die Umsatzsteuer genau? Verbraucher kennen sie als die Mehrwertsteuer, die im Endpreis eines Produkts oder einer Dienstleistung enthalten ist. Aus Sicht der Unternehmen spricht man demgegenüber von der Umsatzsteuer. Sie muss an das Finanzamt abgeführt werden. Die Umsatzsteuer auf ihren Eingangsrechnungen dürfen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ihrerseits wiederum vom Finanzamt zurückfordern – es handelt sich um die sogenannte „Vorsteuer“ bzw. den „Vorsteuerabzug“.

Damit nicht am Ende des Jahres eine große Steuersumme auf einmal anfällt, erfolgt die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt meist mehrmals im Jahr. Üblich ist die Umsatzsteuervoranmeldung im monatlichen Turnus oder auch quartalsweise. Als Faustregel gilt: Je größer die Zahllast, desto häufiger erfolgt die Voranmeldung. Die Häufigkeit wird verbindlich vom Finanzamt festgelegt und richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Wenn die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr größer als 7.500 € gewesen ist: monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
  • Wenn die Zahllast im Vorjahr zwischen 1.000 und 7.500 € gelegen hat: Umsatzsteuervoranmeldung einmal pro Quartal
  • Wenn die Zahllast im Vorjahr unter 1.000 € geblieben ist: Umsatzsteuervoranmeldung einmal im Jahr

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist also in jedem Fall mindestens einmal jährlich vorzunehmen, sofern ein Unternehmen nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch. Vor ihnen liegen viele Dokumente, Rechnungen und Münzen. Eine Person benutzt einen Taschenrechner.

Die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung ist jeweils der 10. Tag des Monats, in dem die Voranmeldung fällig wird, sofern dieser Tag ein Werktag ist. Fällt der 10. Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, verschiebt sich der Stichtag entsprechend auf den nächsten Werktag.

Die Frist zu beachten, ist sehr wichtig, da sonst ein Verspätungszuschlag auf die Umsatzsteuer anfällt. Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der Zahllast betragen. Hinzu kommt außerdem ein Zuschlag von 1 % pro angefangenen Monat, wenn nicht nur die Umsatzsteuervoranmeldung, sondern auch die Zahlung selbst an das Finanzamt verspätet erfolgt.

Ein Rechenbeispiel:

Die Umsatzsteuerzahllast beträgt 2.000 €. Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt mit 6 Wochen Verspätung. Es fällt ein Verspätungszuschlag von 10 % für die verspätete Voranmeldung an (= 200 €). Hinzu kommen 2 % der Zahllast für die zwei angefangenen Monate, also nochmals 40 €, sodass die ursprüngliche Zahllast von 2.000 € auf 2.240 € angewachsen ist.

Hilfreiche Information

Wird die Umsatzsteuer per Banküberweisung gezahlt, besteht eine dreitägige Schonfrist. Während dieser drei Tage fallen weder der Verspätungszuschlag noch der 1%ige Zuschlag an.

Werden die Fristen häufiger überschritten, kann das dazu führen, dass das Finanzamt misstrauisch wird und eine Steuerprüfung initiiert.

Ein Firmenrechtsschutz kann in diesem Bereich beispielsweise sinnvoll sein, um die Kosten für ein Vorgehen gegen unrechtmäßig erhobene Verspätungszuschläge oder eine falsch berechnete Zahllast zu übernehmen.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Grundsätzlich sind alle Gewerbetreibenden in Deutschland verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Als Gewerbetreibender gilt dabei jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat. Eine der wenigen Ausnahmen stellen Freiberufler dar. Sie gelten nicht als Gewerbetreibende und müssen somit auch keine Gewerbesteuer entrichten. Auch Unternehmen in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft sind von der Gewerbesteuer befreit.

Für natürliche Personen, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Vereine gibt es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag. Nur wenn der Ertrag des Unternehmens diesen aufs Jahr bezogenen Freibetrag überschreitet, fällt also Gewerbesteuer an. Der Freibetrag liegt

  • für natürliche Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften bei 24.500 €
  • für Vereine bei 5.000 €

Kapitalgesellschaften müssen hingegen ganz unabhängig von ihrem Ertrag grundsätzlich Gewerbesteuer entrichten – Freibeträge werden hier nicht gewährt.

Wie hoch die Gewerbesteuer ist, hängt vom Ertrag des Unternehmens ab. Er wird unter Berücksichtigung gewisser gesetzlich geregelter Hinzurechnungen und Kürzungen errechnet und dann mit dem sogenannten Hebesatz für die Gewerbesteuer (auch „Hebesatz für die Realsteuer“ genannt) multipliziert. Die Besonderheit: Der Hebesatz richtet sich nach dem Standort des Unternehmens und wird von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde festgesetzt.

Eine Person in einem Anzug hält zwischen Daumen und Zeigefinger jeweils übereinander gestapelte Münzen. Ein Stapel ist deutlich größer als der andere.

Somit ist der Hebesatz eine Möglichkeit für Städte und Gemeinden, ihr Steuereinkommen selbst zu regulieren. In der Tat ist der Hebesatz häufig eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen. Er erlaubt es ihnen außerdem, je nach Bedarf den eigenen Standort für Unternehmen mehr oder weniger attraktiv zu machen.

Laut Gewerbesteuergesetz (GewStG) muss der Hebesatz in Deutschland mindestens 200 % betragen. Durchschnittlich liegt er bei etwa 400 %. Berlin hat derzeit einen Hebesatz von 410 % festgesetzt, was in etwa dem bundesweiten Durchschnitt entspricht, während beispielsweise einige Gemeinden in Brandenburg den geringstmöglichen Hebesatz von 200 % veranschlagen. Der höchste Hebesatz findet sich derzeit (Stand: 2021) in der bevölkerungsarmen Gemeinde Dierfeld in Rheinland-Pfalz – er liegt bei 900 %.

Der Firmenrechtsschutz kann in diesem Komplex beispielsweise die Kosten abdecken, die entstehen, wenn eine fehlerhafte Berechnung der Gewerbesteuer seitens des Finanzamts vorliegt, gegen die das Unternehmen vorgehen möchte.

Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?

Privatpersonen müssen auf ihr Einkommen die sogenannte Einkommensteuer zahlen. Kapitalgesellschaften, die als juristische Personen gelten, sind analog dazu verpflichtet, die sogenannte Körperschaftsteuer zu entrichten. Ganz ähnlich wie bei Privatpersonen ist auch hier die Grundlage für die Höhe der Körperschaftsteuer das Einkommen in einem Kalenderjahr, genauer gesagt der Gewinn des Unternehmens. Einmal jährlich muss der Gewinn des Unternehmens ermittelt und die entsprechende Körperschaftsteuer muss abgeführt werden.

Derzeit beträgt der Steuersatz für die Körperschaftsteuer in Deutschland 15 %. Die Körperschaftsteuer wird quartalsweise im Voraus gezahlt, und zwar basierend auf dem Gewinn des letzten Kalenderjahres. Am Ende des aktuellen Kalenderjahres wird die Vorauszahlung dann mit der tatsächlich angefallenen Körperschaftsteuer verrechnet, sodass sich eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung ergibt. Für Unternehmer bedeutet das: Wenn der Gewinn des aktuellen Jahres den Gewinn des letzten Jahres voraussichtlich deutlich übersteigen wird, ist es sinnvoll, Reserven für die Nachzahlung der Körperschaftsteuer am Jahresende anzulegen.

Für Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG etc.) ist ein Freibetrag für die Körperschaftsteuer nicht vorgesehen. Anders sieht es für juristische Personen aus, die keine Gewinnausschüttung durchführen – dazu gehören beispielsweise Vereine. Sie können einen Freibetrag von bis zu 5.000 € geltend machen. Für andere Genossenschaften und Vereine, hauptsächlich in der Land- und Forstwirtschaft, gilt sogar ein Freibeitrag für die Körperschaftsteuer von bis zu 15.000 €.

Immer gilt: Der Freibetrag darf nicht dazu führen, dass ein negativer Gewinn entsteht. Bei der jährlichen Meldung der Körperschaftsteuer darf der Freibetrag also immer nur so weit ausgeschöpft werden, dass der Gewinn nie unter 0 liegt.

"Sich im Falle einer falschen Berechnung gegen das Finanzamt zu stellen, ist für viele Unternehmer mit gewissen Unsicherheiten verbunden. Mit einem Firmenrechtsschutz haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite und können Ihre Ansprüche vorab gründlich prüfen lassen."

Christoph Schmitz-Schunken

Fachanwalt für Steuerrecht, dhk Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Steuerprüfung: Steuern falsch berechnet?

Selbst wenn kein konkreter Verdacht besteht und keinerlei steuerliche Unregelmäßigkeiten vorliegen, kann das Finanzamt eine Betriebsprüfung veranlassen. Von einer Betriebsprüfung können Einzelunternehmer – sogar Freiberufler – ebenso betroffen sein wie große Kapitalgesellschaften, sie ist unabhängig von Größe und Umsatz des Unternehmens möglich. Der Zweck einer Betriebsprüfung liegt darin festzustellen, ob ein Unternehmen ordnungsgemäß alle anfallenden Steuern entrichtet hat. Man spricht deshalb auch von einer „Steuerprüfung“.

Junge Frau und junger Mann sitzen vor Laptop mit Dokumenten in der Hand. Sie schauen diese Dokumente an und überlegen.

Auch die Deutsche Rentenversicherung kann eine Betriebsprüfung in die Wege leiten. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Steuerprüfung, sondern es wird die korrekte Zahlung der Sozialabgaben geprüft.

Sollte das Finanzamt nach erfolgter Betriebsprüfung Zahlungen nachfordern, die unberechtigt erscheinen, können Unternehmer gegen die Forderung Einspruch einlegen. Gleiches gilt, wenn ein falscher Steuerbescheid erlassen wird. Auch gegen einen unrechtmäßig festgesetzten Verspätungszuschlag ist ein Einspruch beim Finanzamt möglich.

Wichtig

Der Einspruch muss beim Finanzamt innerhalb eines Monats eingehen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird – unabhängig davon, ob er korrekt gewesen ist oder nicht. Lediglich unter besonderen Umständen (z. B. bei schwerer Krankheit des Unternehmers) besteht die Möglichkeit, auch nach verstrichener Frist die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ zu erreichen.

Bisweilen kann ein falscher Steuerbescheid vom Finanzamt für ein Unternehmen zur Existenzbedrohung werden, wenn darin sehr hohe Summen gefordert werden. Ein gerichtliches Vorgehen gegen einen solchen Bescheid ist möglich und häufig auch sinnvoll. Bis zum Urteil können jedoch viele Monate oder sogar Jahre ins Land gehen. Bis dahin fehlt das in Rede stehende Kapital im Unternehmen.

Dann kann der Einspruch im Wege eines einstweiligen Verfahrens sinnvoll sein, denn so wird in kürzester Zeit zumindest eine vorläufige Entscheidung erzwungen, welche die Liquidität des Unternehmens sichern kann. Da von diesem Einspruch viel abhängt, sollte ein Unternehmen hier auf rechtliche Unterstützung nicht verzichten.

Hilfreiche Information

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Firmenrechtsschutzes darauf, dass dieser auch schon im außergerichtlichen Verfahren leistet – also auch dann, wenn eine Streitfrage noch nicht vor Gericht verhandelt wird, eine solche Verhandlung aber absehbar ist.

Ein weiteres Risiko stellt der Vorwurf der Steuerhinterziehung dar. Im Gegensatz zu einer leichtfertigen Steuerverkürzung handelt es sich bei einer Steuerhinterziehung immer um eine Straftat, sodass hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen drohen. Umso wichtiger ist es, sich gegen einen solchen Vorwurf nicht im Alleingang zu wehren, sondern sich umfassend rechtlich unterstützen zu lassen. Auch hier deckt der Firmenrechtsschutz die anfallenden Kosten ab.

Kapitel 4

Ausgewählte Ordnungswidrigkeiten & Straftaten

Sowohl Einzelpersonen, die in einem Unternehmen arbeiten, als auch Organe von Unternehmen (beispielsweise Geschäftsführer oder Vorstände) können aufgrund von Ordnungswidrigkeiten belangt werden.

Für Ordnungswidrigkeiten fallen bisweilen sehr hohe Bußgelder an – im Falle eines Datenschutzverstoßes sogar bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, wobei der höhere Betrag als Höchstgrenze gilt. Es ist außerdem ein künftiges Unternehmensstrafrecht geplant, sodass Unternehmen – ähnlich wie Privatpersonen – bei Straftaten in weit höherem Umfang zur Verantwortung gezogen werden können als bisher.

"Der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit bzw. einer Straftat kann also für Unternehmen mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden sein!"

Alexander Hess

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein, dhk Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Insbesondere Ordnungswidrigkeiten werden sich im Unternehmensalltag nicht immer gänzlich vermeiden lassen: Vom unterstellten Rotlichtverstoß mit dem Dienstwagen bis hin zur Datenpanne sind kleinere, aber auch größere Zwischenfälle nie auszuschließen, denn wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler.

Ob es sich bei solchen Fehlern tatsächlich um Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten handelt und ob die amtliche Begründung juristisch einwandfrei ist, das zu beurteilen hilft eine Firmenrechtsschutzversicherung. Sie vermittelt zum einen kostenlose telefonische Rechtsberatung und spezialisierte Anwälte; zum anderen bietet sie umfassenden Schutz vor hohen Kosten, die bei der Abwehr haltloser Vorwürfe sowie der Durchsetzung eigenen Rechts vor Gericht entstehen können.

Gibt es ein Unternehmensstrafrecht?

Für natürliche Personen wird in Deutschland zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden. Ordnungswidrigkeiten sind dabei in der Regel geringfügige Vergehen gegen geltendes Recht, während schwerwiegende Vergehen als Straftaten gewertet werden – in der Regel vorsätzlich begangen. Gegenwärtig können in Deutschland nur natürliche Personen nach dem Strafrecht bestraft werden – nicht aber juristische Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften.

Allerdings wurde 2020 ein Gesetzesentwurf „zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ auf den Weg gebracht, der eine Art Unternehmensstrafrecht etablieren soll. Das geplante Gesetz wird als „Verbandssanktionengesetz“ bezeichnet. Die Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat steht momentan noch aus (Stand: Juni 2021), wird jedoch als sehr wahrscheinlich angesehen. Sollte das Verbandssanktionengesetz verabschiedet werden, könnten in Zukunft Unternehmen nach dem Verbandsstrafrecht bei Straftaten deutlich stärker sanktioniert werden.

Hinweis

Es ist eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren nach der Verabschiedung des Gesetzes vorgesehen. Während dieser Zeit können Unternehmen sich auf die Einführung des Verbandsstrafrechts vorbereiten, beispielsweise indem sie Sicherheits- und Compliance-Maßnahmen schaffen.

Auf einem Schreibtisch steht auf einem Buch eine Bronze Statue. Diese Statue zeigt Justitia. Sie hat die Augen verbunden, trägt in einer Hand ein Schwert und in der anderen eine Waage mit zwei Waagschalen. An dem Schreibtisch sitzt jemand im Hemd und arbeitet an Akten. Auf dem Tisch stehen weitere dicke Bücher.

Auch ohne Unternehmensstrafrecht können Unternehmen zumindest für Ordnungswidrigkeiten belangt werden. Hier sind Geldbußen denkbar, die bis zu 10 Millionen Euro reichen können. Daneben können natürliche Personen, die für ein Unternehmen tätig sind, durchaus nach dem Strafrecht verurteilt werden – also beispielsweise auch der Geschäftsführer oder einzelne Mitarbeiter.

Hilfreiche Information

Bisweilen werden ohne böse Absicht Dinge getan, die Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen. Hier gilt der Grundsatz: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Kommt es zu einem Prozess, ist ein umfassender Firmenrechtsschutz Gold wert, der die bestmögliche anwaltliche Vertretung sicherstellt.

Wie kann man mit beruflichen Ordnungswidrigkeiten umgehen?

Die Liste möglicher Ordnungswidrigkeiten, die in einem oder von einem Unternehmen begangen werden können, ist lang. Sehr häufig werden Ordnungswidrigkeiten nicht vorsätzlich begangen, sondern aus Unwissenheit.

So gibt es beispielsweise Regelungen dazu, unter welchen Umständen Werbetafeln aufgestellt werden dürfen, was bei der Produktfertigung zu beachten ist oder welche Aufsichtspflichten in Unternehmen gelten. Werden ungerechtfertigte Vorwürfe gegen Sie oder Ihr Unternehmen erhoben, deckt ein Firmenrechtsschutz beispielsweise folgende Leistungen ab:

  • telefonische Beratung zum möglichen Vorgehen
  • Übernahme der Kosten für eine Mediation
  • Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten
  • Kostendeckung für ein Sachverständigengutachten

Gerade im Bereich Verkehrsrecht kommt es auch im beruflichen Kontext häufig zu Ordnungswidrigkeiten bzw. deren Unterstellung. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass Mitarbeiter auf Reisen mit dem Dienstwagen der Unfallflucht (umgangssprachlich „Fahrerflucht“) oder der Nötigung im Straßenverkehr bezichtigt werden.

"Insbesondere dann, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist, hat man guten Grund, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen – idealerweise unterstützt durch einen Anwalt, mit dessen Hilfe sich ein teurer und kräftezehrender Rechtsstreit in vielen Fällen von vornherein vermeiden lässt!"

Alexander Hess

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein, dhk Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Der Firmenrechtsschutz übernimmt auch die Kosten, wenn zum Beispiel die Schuldfrage nach einem Autounfall geklärt werden muss. Dabei kann zum Beispiel ein Gutachten helfen. Rechtliche Unterstützung ist auch in diesem Fall wichtig, zumal ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis sich bisweilen erheblich auf die Ausübung des Berufs auswirken können.

Der Firmenrechtsschutz schützt dabei nicht nur Geschäftsführer, sondern auch die Mitarbeiter von Unternehmen. Wird beispielsweise ein Fahrer zu Unrecht eines Rotlichtverstoßes bezichtigt, übernimmt der Firmenrechtsschutz die Kosten, die anfallen, wenn der Vorwurf abgewehrt wird.

Hilfreiche Information

Der Verkehrsrechtsschutz für Firmen gilt nicht nur, wenn es zu einem Unfall oder einer Ordnungswidrigkeit gekommen ist. Er schützt zum Beispiel auch dann, wenn der neue Firmenwagen bereits nach kurzer Zeit Mängel aufweist und der Händler die Reparaturen nicht durchführen will; oder wenn sich beispielsweise herausstellt, dass in betrügerischer Absicht der Tachostand eines Gebrauchtwagens zurückgesetzt wurde.

Was passiert bei einem Verstoß gegen Datenschutzgesetze?

Was umgangssprachlich als „Datenpanne“ oder „Datenschutzvorfall“ bezeichnet wird, ist im juristischen Sinne entweder ein Verstoß gegen den Datenschutz oder eine Datenschutzverletzung. Der Unterschied besteht darin, dass in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klar geregelt ist, wann ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt; eine Datenschutzverletzung liegt hingegen vor, wenn der „Schutz personenbezogener Daten“ verletzt wurde, beispielsweise weil solche Daten – auch versehentlich – offengelegt oder auch vernichtet wurden.

Mann in Anzug sitzt an seinem Schreibtisch und schaut auf den Bildschirm vor ihm. Auf dem Tisch liegen Dokumente. Es steht ein Kaffee-To-Go-Becher auf dem Tisch. 

Die Sanktionen für einen Verstoß gegen den Datenschutz richten sich danach, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Auch hier gilt: Mit Ordnungswidrigkeit ist ein minder schweres Vergehen gemeint, eine Straftat geht in der Regel mit schuldhaftem (also willentlich und wissentlich falschem) Handeln bzw. Unterlassen einher. Ein DSGVO-Verstoß kann hohe Bußgelder nach sich ziehen – derzeit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens.

Ein Datenschutzvorfall muss keinesfalls etwas so Dramatisches wie ein Hacker-Angriff sein. Selbst ein verlorenes Speichermedium – etwa ein USB-Stick –, auf dem sensible Kundendaten hinterlegt waren, stellt eine Datenpanne dar. Schnell kann auch einmal eine Rundmail an bestimmte Geschäftspartner versehentlich an die falsche Empfängergruppe versendet werden; oder ein Newsletter an Kunden geht mit sämtlichen Kunden-Mailadressen im (für alle sichtbaren) CC raus.

Es wird dringend empfohlen, alle eigenen Mitarbeiter für das Thema zu sensibilisieren. Darüber hinaus ist es heutzutage unerlässlich, sämtliche Arbeitsgeräte vor Hackerangriffen zu schützen – sei es mithilfe einer kompetenten IT-Abteilung im eigenen Haus oder mit der Unterstützung durch externe Dienstleister, die auf Informationssicherheit spezialisiert sind.

Unternehmen sind in den meisten Fällen verpflichtet, eine Datenpanne bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden, und zwar innerhalb von 72 Stunden. Darauf kann nur verzichtet werden, wenn nach objektiver Einschätzung kein Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Person(en) besteht, deren Daten kompromittiert wurden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Speichermedium verloren worden ist, die Daten darauf jedoch sicher verschlüsselt waren.

Es empfiehlt sich allerdings, vorsichtshalber immer eine Meldung vorzunehmen, denn auch für die zu Unrecht unterbliebene Meldung kann unter Umständen ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Wenn nach objektiven Maßstäben ein hohes Risiko vorliegt, dass die persönlichen Rechte und Freiheiten der betroffenen Person verletzt werden könnten, muss diese Person außerdem zusätzlich zur Aufsichtsbehörde informiert werden.

Ein guter Firmenrechtsschutz ist auch in Bezug auf unterstellte oder begangene Datenschutzverstöße ausgesprochen empfehlenswert, denn gerade hier ist es nicht in jedem Unternehmen zu jeder Zeit möglich, bestmögliche Schutzmaßnahmen zu treffen und einzuhalten – die Zahl der Betroffenen und die Folgen für sie können zugleich gravierend sein. Ein kompetenter juristischer Beistand kann den Schaden begrenzen helfen.

Kapitel 5

Gewerbliches Miet- & Immobilienrecht

Wie im privaten kommt es auch im gewerblichen Bereich hin und wieder zu rechtlichen Streitigkeiten rund um Räumlichkeiten. Im Rahmen des Miet- und Immobilienrechts sind dann beispielsweise fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen oder auch Konflikte mit Anwohnern aufgrund von Lärm- oder Geruchsbelästigung seitens eines Betriebs zu klären.

Im privaten Mietrecht kann der Streitwert höchstens die 12-fache Monatsmiete des betroffenen Objekts betragen. Im Gewerbebereich gilt diese Einschränkung nicht: Hier kann unter Umständen sogar die 25-fache Jahresmiete (nicht Monatsmiete!) als Streitwert angesetzt werden.

Möchte also beispielsweise ein Ladeninhaber seinen Mietvertrag vorzeitig aufkündigen – etwa, weil sich sein Geschäft nicht länger tragen lässt – und beträgt seine monatliche Miete 3.000 €, so kann bei einer noch ausstehenden Vertragsdauer von fünf Jahren ein Streitwert von 180.000 € angesetzt werden.

3.000 € x 12 Monate x 5 Jahre = 180.000 €

Das Kostenrisiko ist also im gewerblichen Bereich deutlich höher. Ein Firmenrechtsschutz mit dem Baustein „Immobilie“ schützt vor hohen Forderungen, die unter Umständen existenzbedrohend sein können.

"Ein sehr wichtiger Unterschied besteht zwischen dem privaten und dem gewerblichen Mietrecht in der Höchstsumme des Streitwerts. Von dem hängen wiederum Gerichts- und Anwaltskosten ab!"

Alexander Hess

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, dhk Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Wie kann man Geruchs- und Lärmbelästigung im Mischgebiet vermeiden?

Rechtliche Streitigkeiten um Lärmbelästigung und Geruchsbelästigung kommen relativ häufig vor. Für Laien ist die Rechtslage meist nicht leicht zu überblicken, denn es gelten je nach der Art des Betriebs und der Art des Wohn-/Gewerbegebiets unterschiedliche Vorschriften. So ist zum Beispiel in einem reinen Industriegebiet ein Geräuschpegel von bis zu 70 Dezibel (dB) sowohl am Tag als auch in der Nacht zulässig. Der zulässige Lärm in einem Mischgebiet ist hingegen auf 60 dB am Tag und 45 dB in der Nacht beschränkt.

Junge Frau steht an einer Maschine und hält ein Holzbrett in der Hand. Sie trägt Handschuhe und eine Schutzbrille. Hinter ihr steht eine weitere Person an einer Werkbank.

Rechtliche Streitigkeiten um Lärmbelästigung und Geruchsbelästigung kommen relativ häufig vor. Für Laien ist die Rechtslage meist nicht leicht zu überblicken, denn es gelten je nach der Art des Betriebs und der Art des Wohn-/Gewerbegebiets unterschiedliche Vorschriften. So ist zum Beispiel in einem reinen Industriegebiet ein Geräuschpegel von bis zu 70 Dezibel (dB) sowohl am Tag als auch in der Nacht zulässig. Der zulässige Lärm in einem Mischgebiet ist hingegen auf 60 dB am Tag und 45 dB in der Nacht beschränkt.

Auch über eine in Rede stehende Lärmbelästigung innerhalb gewisser Ruhezeiten wird häufig gestritten. Eine einheitliche bundesweite Regelung für Ruhezeiten gibt es nicht: Jedes Bundesland und jede Gemeinde legt diese selbst fest. Außerdem ist auch hier zwischen den verschiedenen Arten von Gebieten zu unterscheiden: So können etwa in einem reinen Wohngebiet bestimmte Ruhezeiten gelten, die in einem Mischgebiet womöglich keine Rolle spielen.

Als Mischgebiet gilt ein Baugebiet, das zwar hauptsächlich dem Wohnen dient, in dem aber auch die Unterbringung von Gewerbebetrieben zulässig ist, die „das Wohnen nicht wesentlich stören“. Dazu gehören zum Beispiel Bürogebäude, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetriebe oder Tankstellen. Ruhezeiten in Mischgebieten können sich also von denen in reinen Wohngebieten deutlich unterscheiden, auch wenn eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr grundsätzlich überall üblich ist. Auch die Sonn- und Feiertagsruhe ist zu beachten.

In jedem Fall müssen Unternehmen – vom Ein-Mann-Betrieb bis zum großen Industriebetrieb – Ruhestörung so weit wie möglich vermeiden. Interessant dabei: Die genannten Dezibel-Höchstwerte gelten für den räumlichen Standpunkt des Beschwerdeführers, am Ort der Geräuscherzeugung können sie also durchaus höher sein. Neben der Lärmbelästigung führen oft auch noch andere Arten von Emissionen zum Streit, etwa der Geruch eines Schweinemastbetriebs, die Abluft einer Chemiefirma oder starke Lichtquellen (insbesondere während der Nacht).

Die folgenden Maßnahmen können helfen, den Vorwurf der Lärmbelästigung durch Gewerbe in einem Mischgebiet gar nicht erst aufkommen zu lassen:

  • ausreichend Abstand zu Wohnhäusern halten
  • technischen Schallschutz einsetzen, z. B. Schallschutzwände oder -fenster
  • Anlieferungen und lärmintensive Maßnahmen zu günstigen Zeiten planen
  • Maschinen und Anlagen auf zeitgemäßen technischen Stand bringen, etwa die Lüftungsanlage

Rund um den Vorwurf der Lärmbelästigung ist äußerst viel zu beachten. Im Streitfall wird fast immer ein Gutachten zu erstellen sein, das darlegt, ob die zulässigen Werte überschritten werden oder nicht. Mit einem Firmenrechtsschutz sichern Sie sich gegen die hohen Kosten ab, die für ein solches Gutachten oder auch eine möglicherweise folgende Gerichtsverhandlung anfallen können.

Was tun bei Schimmel am Arbeitsplatz?

Arbeitgeber sind verpflichtet, Leben und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu schützen. Schimmel am Arbeitsplatz kann eine Gefährdung der Gesundheit der Mitarbeiter darstellen und seiner Bildung muss daher vorgebeugt werden. Ist Schimmel erst einmal da, ist er zu entfernen. Nicht immer ist es damit getan, eine gute Belüftung der Räume sicherzustellen. Wenn sich der Schimmel aufgrund baulicher Gegebenheiten bildet, ist unter Umständen sogar eine aufwendige Gebäudesanierung notwendig.

In jedem Fall gilt: Die Beseitigung von Schimmel (z. B. in Büroräumen) ist mit Kosten verbunden. Häufig kommt es zum Rechtsstreit darüber, wer für die Schimmelbildung verantwortlich ist. Grundsätzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, die gemieteten Räume frei von Mängeln zur Verfügung zu stellen.

Allerdings muss auch der Mieter dafür Sorge tragen, dass Schimmelbildung vorgebeugt wird. Die wichtigste vorbeugende Maßnahme ist eine ausreichende regelmäßige Lüftung. Hat der Mieter dieser Maßgabe nachweislich nicht hinreichend entsprochen, muss er nicht nur die Miete in voller Höhe weiterzahlen, sondern außerdem auch für die Kosten der Schimmelbeseitigung aufkommen.

Weitere Maßnahmen, die Schimmelbildung reduzieren oder verhindern können, sind:

  • Klimaanlagen zur Belüftung nachrüsten
  • die räumliche Abtrennung von Bereichen, in denen Feuchtigkeit auftritt
  • Maßnahmen zur Staubbekämpfung

An einer Decke sind Schimmel- und Wasserflecken.

Sehr komplex wird das Thema Schimmel, wenn an einem Arbeitsplatz ein grundsätzlich erhöhtes Risiko für Schimmelbildung besteht. Das kann dort der Fall sein, wo viel mit Wasser in Innenräumen gearbeitet wird, also etwa in der Gastronomie. Auch unsachgemäße Lagerung, beispielsweise von feucht gewordenem Papier (Akten etc.), kann die Entstehung von Schimmel begünstigen.

In der Regel lässt sich nur mithilfe von Gutachten klären, ob ein Mieter die Schimmelbildung hätte verhindern können oder ob die Schadensbeseitigung (allein) bei dessen Vermieter liegt. Ein Firmenrechtsschutz übernimmt neben den Kosten für eine telefonische Beratung vorab auch die Kosten für die Erstellung eines solchen Gutachtens.

Relevant ist der Firmenrechtsschutz auch dann, wenn ein Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber vorgeht, weil Schimmel im Büro bzw. am Arbeitsplatz aufgetreten ist. Hier muss unter Umständen eine Gefährdungsbeurteilung – ebenfalls eine Art Gutachten – erstellt werden, um zu klären, ob der Arbeitgeber seinen Schutzpflichten in ausreichendem Umfang nachgekommen ist.

Betriebskostenabrechnung falsch: Was tun?

Wie auch im privaten Mietrecht ist es im gewerblichen Mietrecht möglich, Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Solche Betriebskosten umfassen beispielsweise Kosten für:

  • Warmwasserversorgung
  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  • Entwässerung
  • Beleuchtung
  • Aufzüge, sofern vorhanden
  • Heizwärmeversorgung
  • Schornsteinreinigung

Damit ihre Umlage auf den Mieter überhaupt haltbar ist, müssen die Betriebskosten im Mietvertrag genau bezeichnet werden. Außerdem ist die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen.

Hilfreiche Information

Eine pauschale Umlage „aller Betriebskosten“ oder „sämtlicher Betriebskosten“ ist nicht zulässig, entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unzulässig und haben keine rechtsverbindliche Wirkung.

Wenn eine Betriebskostenabrechnung falsch erstellt ist, sieht sich der gewerbliche Mieter womöglich auf einmal einer hohen Nachzahlungsforderung gegenüber. Gleichzeitig wird auch eine neue Monatsmiete auf falscher Grundlage angesetzt, welche die inkorrekten Vorauszahlungen der Betriebskosten berücksichtigt.

Hier ist schnelles Handeln gefragt, denn die Tatsache, dass es zu Fehlern in der Abrechnung gekommen ist, entbindet den Mieter noch nicht von der Verpflichtung, zunächst zu zahlen. Vielmehr muss der Mieter Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen und aufzeigen, warum die Betriebskostenabrechnung bzw. die neue Berechnung der Vorauszahlung seiner Auffassung nach falsch ist. Für den Widerspruch gegen die inkorrekte Betriebskostenabrechnung gilt eine Frist von 12 Monaten.

Angreifbar ist eine Betriebskostenabrechnung unter Umständen dann, wenn:

  • Formfehler vorliegen (z. B. die Auflistung der Kosten nicht nachvollziehbar oder der Abrechnungszeitraum falsch ist)
  • inhaltliche Fehler vorliegen (etwa der Verteilerschlüssel falsch angewendet oder die gemietete Fläche falsch angegeben wurde)
  • die Betriebskosten nicht im Einzelnen aufgeführt werden

Hilfreiche Information

Die Ansprüche, die sich aus der Betriebskostenabrechnung ergeben, verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Nehmen Sie daher am besten jährlich die Betriebskostenabrechnungen genau unter die Lupe, sodass Sie eventuell zu viel gezahlte Betriebskosten rechtzeitig zurückfordern können.

Der Firmenrechtsschutz deckt im Bereich Miet- und Immobilienrecht auch die Kosten ab, die entstehen, wenn Sie sich gegen eine falsche Betriebskostenrechnung zur Wehr setzen.

Was sind Straßenausbaubeiträge und kann man dagegen vorgehen?

Es ist Aufgabe der Gemeinden, kommunale Straßen instand zu halten. Zu dieser Instandhaltung zählen diverse Maßnahmen im Straßenbau, zum Beispiel die Schaffung einer neuen Fahrbahn, die Erneuerung einer Straße, die Schaffung oder Verbesserung von Straßenbeleuchtung oder einer Entwässerung, der Bau eines Gehwegs etc. Die Kosten für diese Maßnahmen können in den meisten Bundesländern auf die Anlieger umgelegt werden. Man spricht von „Straßenausbaubeiträgen“ oder auch „Anliegerbeiträgen“.

Eine Person steht auf einer Baustelle, trägt orangene Kleidung mit reflektierenden Streifen und schaufelt Kies. Auf der Baustelle stehen weitere Personen und Fahrzeuge.

Oft kommt der Straßenausbaubeitrag völlig überraschend – auch seine Höhe ist von Betroffenen oftmals nicht erwartet worden. Je nach Art der Maßnahme und Art der Straße sind Kosten von mehreren Tausend Euro nicht unüblich. Wie hoch der Anteil ist, der in Form von Straßenausbaubeiträgen auf die Anlieger umgelegt wird, hängt auch davon ab, wie viel Fremdverkehr auf der jeweiligen Straße gegeben ist. Bei einer Anliegerstraße werden regelmäßig rund 75 % der Kosten umgelegt, bei einer Hauptverkehrsstraße eher um die 25 %.

In vier Bundesländern werden Straßenausbaubeiträge derzeit gar nicht erhoben: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Berlin. In den restlichen Bundesländern sind die Gemeinden entweder dazu verpflichtet, den Straßenausbaubeitrag zu erheben; oder es gibt eine Kann-Regelung. Je nach Gemeinde können Anliegerbeiträge einmalig oder auch mehrmals anfallen. Gerade in letzterem Fall können die Straßenausbaubeiträge schnell zu einer enormen finanziellen Belastung für die Eigentümer von Gewerbegebäuden werden.

Es ist möglich, gegen die Forderung von Straßenausbaubeiträgen Widerspruch einzulegen. Erschwert wird das Vorgehen allerdings dadurch, dass die Regeln bundesweit so unterschiedlich sind und außerdem die Gegebenheiten vor Ort immer im Einzelfall berücksichtigt werden müssen. Gründe für den Widerspruch können zum Beispiel eine falsche Beitragsberechnung oder eine bisher gar nicht (hinreichend) erfolgte Instandhaltung der Kommune sein.

Hilfreiche Information

Ein weiterer Grund für einen Widerspruch gegen den Straßenausbaubeitrag liegt vor, wenn im Beitragsbescheid von einem „Erschließungsbeitrag“ die Rede ist. Bei einem solchen handelt es sich nämlich um einen völlig anderen Beitrag, der nur ein einziges Mal genau dann erhoben werden darf, wenn ein Grundstück erschlossen wird.

In jedem Fall sollte ein Widerspruch gut begründet werden. Das stellt eine rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt sicher, weshalb ein Firmenrechtsschutz auch in Bezug auf das Miet- und Immobilienrecht eine empfehlenswerte Absicherung ist.

Unsere Partnerkanzlei

dhk Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

DH&K ist eine erfahrene Wirtschaftskanzlei aus Aachen. Sie denken unternehmerisch und verstehen sich als Full-Service-Dienstleister. Rechtsberatung auf höchstem Niveau in einer persönlichen Beratungs- und Arbeitsatmosphäre sind die Zielsetzungen der täglichen Arbeit. Ihre Anwälte haben Zulassungen in Deutschland, Belgien und den Niederlanden und beherrschen die entsprechenden Fremdsprachen perfekt.